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Kosten für Gutachten Begleitung/Fahrer

bertel01

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Feb. 2009
Beiträge
624
Ort
Vechelde
Hallo @all,
ich würde mal gern wissen, wie die Kostenerstattung der PUVs für Begleitpersonen berechnet werden und ob diese auch erstatte werden z. B.
Verdienstausfall.
Die PUV hat den Gutachter beauftragt und müßte meiner Meinung nach ja auch die dadurch entstehenden Kosten ersetzen.
Wer hat schon einmal Kosten angefordert bzw. erstattet bekommen?
Ich werde die Aufstellung der Fahrkosten und die Stundenzahl der "Ausfallzeit" der Begleitperson meinem RA übermitteln und mal sehen was der dazu sagt.
LG Wolfgang
 
Hallo Bertel,

das würde mich auch mal interessieren. Bisher habe ich nur von der privaten Berufsunfähigkeit die Anreisekosten erstattet bekommen. (Da war ein Entsprechendes Formular dabei)

Bei den PUV-Gutachten war dieses Formular nicht dabei und auch keine
Hinweise zu eventl. Erstattungen zu finden. Ich glaube das gibt es nicht bei der PUV. Aber wäre sicher mal interessant da nachzufragen.

Thimonreiten
 
Hallo Ihr zwei

Soweit ich Informiert bin wird bei eine Begleit person nur der Verdienstausfall erstattet wenn es Ärztlich bestätigt und für Notwendig gehalten wird das der Proband selber nicht alleine kommen kann.
Das heisst man muss schon stark auf Hilfe oder Hilflos im sinne des Behindertengesetzes gelten um das erstattet zu bekommen....Bei den Fahrtkosten ist es ähnlich..wenn man mit dem eigenen PKW anreist bekommt man nur eine Pauschale egal wieviel Leute mitfahren..Bei anreisen mit der Bahn wird dies auch nur Erstattet wenn es Ärztlich angewiesen wurde ...

und selbst wenn der Behandelnde Arzt zuhause die Begleitung anordnet muss man es sofort anzeigen sonst bleibt man auf den Kosten sitzen....Ferner muss der Gutachter die Notwendigkeit auch nochmal bestätigen ..nur der Behandelnde Arzt zuhause reicht nicht aus!

Gruss
Angel2210
 
Hallo Wolfgang,

die Fahrtkosten zum Gutachter der PUV habe ich (Fahrt mit PKW) mit
0,24 € pro Kilometer erstattet bekommen.

Kosten für eine Begleitperson habe ich nicht in Rechnung gestellt.

Wenn Jemand hilfsbedürftig ist und aus diesem Grund eine Begleitung
benötigt müßte man meiner Meinung nach dies der PUV mitteilen und
um die Zusage der Kostenübernahme erbitten.

Bisher habe ich noch nicht gelesen, dass eine Begleitperson von der
PUV erwünscht b.z.w. auch die Kosten die entstehen würden erstattet
werden würden.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo @ all,
ich habe die Kosten für die Begutachtung über meinen RA bei der PUV eingereicht und die Parkkosten sowie die KM wurden so abgerechnet.
Die Kosten für die Begleitperson hatten wir mit 20 Euro die Stunde angesetzt wurden mit 10 Euro pro Stunde angerechnet und an uns überwiesen.
Ich wollte euch auch mal was positives mitteilen und vielleicht kann jemand von euch dieses auch für seine endstandenen Kosten einer Begutachtung verwenden.
LG Wolfgang
 
Guten Morgen bertel,

wir haben immer alle Kosten für eine Begutachtung (BUZ und PUV) inkl. Begleitperson (mein Arbeitsausfall) bezahlt bekommen.

Die BUZ hat sogar die Fahrt mit einem Taxi (Hin und Zurück 170km) bezahlt und meinen Arbeitsausfall.

Einfach nach der Begutachtung eine Aufstellung an die Versicherung schicken mit Konto-Nummer;).

Gruß
Kai-Uwin
 
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