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Kein Gutachter wenn Schuldfrage "scheinbar" klar ist?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Ralle2k1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Ralle2k1

Nicht aktive Mitglieder
Moin,
folgendes Problem:
Mein Bruder hatte am 01.06. Einen schweren Verkehrsunfall und liegt seitdem in tiefster Narkose nach SHT. Es ist also zu erwarten, daß er sich in nächster Zeit nicht zum Unfall äußern kann.
In Zeitungen und im Radio wurde der Unfall so beschrieben, dass er beim Überholen die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, links gegen einen Baum prallte, von dort auf die Fahrbahn zurück gegen den zuvor überholten Sattelschlepper, dann fuhr ihm ein entgegenkommender Sprinter in die Beifahrerseite. Durch diese Kollision wurde er in den Straßengraben auf der rechten Straßenseite geschleudert.
Ich bin kein Gutachter, aber nachdem ich Fahrzeug und Unfallstelle gesehen habe, gehe ich eher davon aus, dass mein Bruder an den Baum prallte, nachdem er Kontakt mit Sattelschlepper hatte, weil dieser eventuell die Kurve geschnitten hat.
In diesem Fall wäre die Schuldfrage wohl völlig anders zu beurteilen, als bei oben dargestelltem Verlauf.
Nun fiel uns aber auf, dass am Unfallort überhaupt keine Markierungen zu sehen sind, dort waren auch keine am Unfalltag, und die Bremsspuren sind nach einer Woche so gut wie abgefahren. Wir haben auch bislang nichts von Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört.
Kann es also sein, dass die Polizei, warum auch immer, sagt, der Unfallhergang ist klar, also ist kein Gutachter nötig und wir müssen dann nachher über unseren Rechtsanwalt tätig werden, um den Unfallhergang zu klären?

Danke für eure Antworten
Ralf
 
Hallo Ralle 2k1

Erst einmal hoffe ich das alles wieder zu 100 Prozent in Ordnung kommt.
Bei derartiger Tragweite würde ich mir einen Ra mit Schwerpunkt Verkehrsrecht suchen, er kann Akteneinsicht beantragen, und wird auch bei der Polizei mehr erfahren als Du.

Alles Gute und viel Glück
 
Naja, RA kostet halt viel Geld.
Ich habe ja auch dem Sachbearbeiter bei der Versicherung meines Bruders schon von meinen Zweifeln berichtet.
Ich hatte auch irgendwo gehört, bei Personenschaden wird grundsätzlich die Staatsanwaltschaft involviert, aber das heißt ja leider lange noch nicht, dass sich ein Gutachter mit dem Unfall befasst. Und es kann ja sein, dass der LKW-Fahrer der einzige Zeuge war, weil der Sprinter-Fahrer ja auch ins Krankenhaus gebracht wurde.
Bei meinem Bruder ist der Hirndruck seit gestern wieder normal, hoffentlich bleibt das auch so.
Meine Mutter hat inzwischen eine vorläufige Vormundschaft bekommen, aber ich möchte ihr den Stress mit Polizei und Staatsanwaltschaft ersparen.
Aber vielleicht gibt es ja dort auch inzwischen eine andere Sichtweise des Unfallhergangs und ich mache mir völlig umsonst nen Kopf.
Ich frag mich auch, ob das Auto verschrottet werden darf, bevor das alles geklärt ist. ..
 
Hallo Ralle 2k1

Du Kannst ja mal beim Amtsgericht nachfragen ob Ihr Prozesskostenhilfe bekommt. Dann ist das Beratungsgespräch schon mal frei.
Alles, Alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen.
D.L.
 
Unfallanalyse

Hallo Ralle2k1,

Die Versicherung Deines Bruders würde nur zivilrechtlich in Aktion treten, wenn Sie denn überhaupt muss. Soll heißen, wenn der Unfallgegner Schadenersatz haben will, muss dieser den Schaden auch erst einmal beweisen.

Die Polizei wiederum hat ein völlig anderes Interesse. Sie haben lediglich zu prüfen, ob eine Straftat im Sinne des StGB vorliegt. Und, wenn in deren Augen die Sachlage klar ist, bemühen sie auch keinen Gutachter.

Soweit erst einmal zu den beiden Interessenlagen.

Die Frage ist ja für Dich, ob sich der Unfall tatsächlich so zugetragen hat, wie in den Medien beschrieben. Da weder die Polizei, noch die Versicherung Deines Bruders im Moment ein Interesse an der Wahrheitsfindung haben, wirst Du selbst aktiv werden müssen, wenn Du denn das Ziel hast.

Hier mal ein Link zum Thema "Unfallanalyse".

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Ralle2k1,

willkommen hier im Forum.
Gute Besserung für dein Bruder!
Folgende Frage:
- Ist es ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall?
- Hat dein Bruder eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Info noch zu Prozesskostenhilfe
- Diese kann nur dein Mutter beantragen, da Sie zur Zeit die Betreuerin deines Bruders ist!
- Prozesskostenhilfe ist nicht immer Kostenneutral! Es wird immer nach einer bestimmten Zeit geprüft, ob der Anspruchsteller finanziell wieder in der Lage ist die Kosten selbst zu tragen!
 
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