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Kann man von der Bundesagentur für Arbeit aus der privaten KV ausgeschlossen werden?

Grandpatte

Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2013
Beiträge
51
Hallo zusammen,

ich hatte einen lebensbedrohlichen Arbeitsunfall und habe nach wie vor mit den Unfallfolgen stark zu kämpfen.
Bei mir ist die 78 Woche der Krankheitsphase verstrichen und man hat mich "ausgesteuert".
Nun musste ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit melden und bei der DRV einen Rentenantrag stellen, obwohl ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis habe.
Also ich bin nicht arbeitslos!
Seit zwei Jahren bin ich privat Krankenversichert und möchte diesen Status auch beibehalten.
Nur weil ich noch keine 5 Jahre privat krankenversichert bin möchte mich die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich pflichtversichern.
Wenn ich meine Arbeit irgendwann wieder aufnehme und auch mich wieder privat krankenversichern möchte, nimmt mich mit meinem Befund keine private KV mehr.

Ist so etwas rechtens?

Ich bin dankbar für jeden Tipp.

Danke Euch allen in vorab.

Grandpatte
 
Hallo Calucho,

Danke für Deine Hilfe.
Ich bin wirklich selig und mental am Ende.

In diesem Beiblatt steht aber auch etwas drin, dass man fünf Jahre in einer privaten KV versichert gewesen sein muss.
Ich bin aber erst zwei Jahre privat versichert.
Weißt Du vielleicht wie der Sachverhalt dann gehandhabt wird?

Danke und Grüße
Grandpatte
 
Moin moin!

Ansonsten frag bei deiner privaten Krankenkasse nach einer Anwartschaft.
Das ist so etwas wie eine Pause im Versicherungsverlauf. Während dieser Pause ruht der Vertrag und bei Änderung läuft er weiter wie vorher, auch wenn sich dein Gesundheitszustand geändert hat. Ob dieses auch bei Arbeitsargentur-Vorgabe geht mußt du klären.

Es gibt die kleine und die große Anwartschaft.
Klein heißt, die bleibst für einen kleinen Beitrag im Ruheschutz ohne Aufbau von Altersrückständen. Das bedeutet, daß du bei Wiedereintritt dann zum Aufbau dieser Altersrückstände erhöhte Beiträge hast

Groß bedeutet, du zahlst einen hohen Beitrag, aber wenn du wieder in den Vertrag eintrittst, dann ohne diesen Rückstand.

Der Unterschied ist ein Rechenbeispiel.
Ich z.B. habe die kleine Anwartschaft gewählt. Dafür zahle ich etwa 25 Euro im Monat. Mit dem Risiko anschließend erhöhter Beiträge. Hätte ich die große genommen, wären das fast 250 Euro/Monat gewesen.
Da ich davon ausgehe, daß ich in vllt. max 5 Jahren das Gerichtsverfahren auf die einen oder andere Weise abgeschlosssen haben werde, wird diese zusätzliche Beitragserhöhung vllt. 50 Euro/Monat später werden. Damit war es wirtschaftlicher diesen Weg zu wählen.

Welchen Weg du ggf. wählst, muß du selber entscheiden. Es kann ggf. auch sein, daß die Versicherung nur eine der beiden Varianten zuläßt. Das hängt von deinem Vertrag ab.

Gruß
 
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