Hier stehen Aussage vs. Aussage und im Zweifel wohl für den Angeklagten, oder ?
Ein Ermittlungsverfahren wurde gemäß $ 170 Abs.2 StPO eingestellt.
Beim Betreten (April 2018), soweit man bei einer Gehbehinderung von Betreten sprechen kann,
eines Tankstellenshops gab es angeblich ein Handgemenge.
Zeugen:
"Die Kassierin erklärt es habe Handgemenge gegeben (diese Rechtsschreibung ist von der Amtsanwaltschaft Berlin ), wer angefangen hat könne sie nicht sagen. Andere Zeugen äußerten sich nicht.
Als von der Polizei evtl. Videoaufnahmen von der Tankstelle abgeholt werden sollten, wurde dem Beamten erklärt, dass es keine Videoaufzeichnungen gäbe.
Der tatsächliche Geschehensablauf lässt sich aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten und schlechten Beobachtung der Zeugen nicht hinreichend sicher feststellen.
Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein ein erhöhter Beweiswert zukommt."
Personenschäden:
Behandlung durch Notarzt in dem Tankstellenshop, umgehender Transport zum nächstliegenden Krankenhaus.
Anschließend nochmalige Aufnahme in einem weiteren Krankenhaus.
Es sind mehrere Diagnosen mit Neurologischen Schäden (Augen, Sehvermögen, Wahrnehmungen etc.) vorhanden. Chirugisch Schäden im Bereich Schulter - Hals.
2019 werden mehrere stationäre Aufenthalte mit Operationen wohl erforderlich sein.
Es findet eine stetige Weiterbehandlung ohne Besserung statt. Der Zeitraum einer möglichen Regeneration wird von Ärzten stets mehr in die Zukunft datiert.
Durch diesen Vorfall hat sich meine Hilfsbedürftigkeit und der Pflegeaufwand erheblich erhöht, sofern die Widersprüche irgendwann einmal ein gerichtliches Urteil vor dem Sozialgericht erreichen.
Da dies nun mittlerweile bei mir kein Einzelfall ist, begonnen hat es mit dem Berufsunfall 2009 akkumulieren sich nach meiner Meinung die Schäden am Körper, das ist jetzt das 2. schwere Schädel-Hirn-Trauma und es gibt weitere Verletzungen am Oberkörper, die immer noch behandelt werden.
Wiedermal Pech gehabt - oder ?
Hochachtungsvoll Mike
Ein Ermittlungsverfahren wurde gemäß $ 170 Abs.2 StPO eingestellt.
Beim Betreten (April 2018), soweit man bei einer Gehbehinderung von Betreten sprechen kann,
eines Tankstellenshops gab es angeblich ein Handgemenge.
Zeugen:
"Die Kassierin erklärt es habe Handgemenge gegeben (diese Rechtsschreibung ist von der Amtsanwaltschaft Berlin ), wer angefangen hat könne sie nicht sagen. Andere Zeugen äußerten sich nicht.
Als von der Polizei evtl. Videoaufnahmen von der Tankstelle abgeholt werden sollten, wurde dem Beamten erklärt, dass es keine Videoaufzeichnungen gäbe.
Der tatsächliche Geschehensablauf lässt sich aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten und schlechten Beobachtung der Zeugen nicht hinreichend sicher feststellen.
Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein ein erhöhter Beweiswert zukommt."
Personenschäden:
Behandlung durch Notarzt in dem Tankstellenshop, umgehender Transport zum nächstliegenden Krankenhaus.
Anschließend nochmalige Aufnahme in einem weiteren Krankenhaus.
Es sind mehrere Diagnosen mit Neurologischen Schäden (Augen, Sehvermögen, Wahrnehmungen etc.) vorhanden. Chirugisch Schäden im Bereich Schulter - Hals.
2019 werden mehrere stationäre Aufenthalte mit Operationen wohl erforderlich sein.
Es findet eine stetige Weiterbehandlung ohne Besserung statt. Der Zeitraum einer möglichen Regeneration wird von Ärzten stets mehr in die Zukunft datiert.
Durch diesen Vorfall hat sich meine Hilfsbedürftigkeit und der Pflegeaufwand erheblich erhöht, sofern die Widersprüche irgendwann einmal ein gerichtliches Urteil vor dem Sozialgericht erreichen.
Da dies nun mittlerweile bei mir kein Einzelfall ist, begonnen hat es mit dem Berufsunfall 2009 akkumulieren sich nach meiner Meinung die Schäden am Körper, das ist jetzt das 2. schwere Schädel-Hirn-Trauma und es gibt weitere Verletzungen am Oberkörper, die immer noch behandelt werden.
Wiedermal Pech gehabt - oder ?
Hochachtungsvoll Mike