Liebe Forengemeinde,
wir brauchen mal wieder einige Hinweis/Hilfestellungen und hoffen hier auf Basis von Erfahrungen bzw. Fachwissen gute Antworten zu erhalten. Wir sind überzeugt Recht zu haben, wollen dies aber auch bekommen.
Problem: Laut Beurteilung des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur liegt eine volle Arbeitsfähigkeit, wenn auch mit einer ganzen Reihe Einschränkungen, vor.
Dieses Ergebnis des Gutachtens wurde von uns nicht akzeptiert, der Arbeitslosengeldantrag daher abgelehnt. Jetzt muss Widerspruch eingelegt und begründet werden.
Was ist in der Begründung eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid des Arbeitslosengeldes zu beachten, der in letzter Konsequenz auf eine offensichtliche fehlerhaftes/unvollständiges ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur beruht.
Die medizinische Beurteilung erfolgte nur nach Aktenlage, wobei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das älteste eingereichte Dokument (Rehabericht) die ausschließliche Entscheidungsgrundlage war.
Wir möchten hier einfach nichts falsch machen oder aus rein formalen Gründen eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten.
Die Fragen:
Darf der medizinische Gutachter der Arbeitsagentur einfach aktuellere Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse sowie neuere Krankenhausberichte ignorieren und sich offensichtlich auf einen vergleichsweise alten Rehabericht stützen, der vor allem aber die Folgebeschwerden, die in bzw. nach der Reha aufgetreten sind, gar nicht beinhalten kann ?
Hat man einen Anspruch auf Herausgabe dieses ärztlichen Gutachtens, um überhaupt gesichert prüfen zu können, wie der Gutachter zu seiner Einschätzung der Arbeitsfähigkeit gekommen ist ?
(Hinweis: Die Unterlage der Arbeitsagentur, die auch ausgehändigt wurde, ist nur das Ergebnis der Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit, liefert aber keine medizinischen Hintergründe.)
Falls Herausgabeanspruch besteht: Wer darf das Gutachten anfordern ? Nur der Hausarzt oder auch das betroffene Unfallopfer direkt und wo erhält man dieses Gutachten (bei der Arbeitsagentur oder dem MD der AA) ?
Reicht es in der Begründung des Widerspruchs aus, darauf einzugehen, dass die Beurteilung offensichtlich auf ein relativ altes Dokument basiert und neuere Unterlagen, die insbesondere die Verschlechterung des Gesundheitszustandes berücksichtigen, nicht gewürdigt wurden und gibt es hier ganz bestimmte Paragraphen auf die man explizit verweisen sollte/muss ?
(z.B. „ … nach § 4711 ist der Gutachter verpflichtet neuere Dokumente höher zu gewichten wie ältere Unterlagen…“
Hintergrund: Die um rund 6 Monate aktuellere Beurteilung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (mit Untersuchung) stellt die Arbeitsunfähigkeit mit Gefährdung der Erwerbsfähigkeit fest. Die Entlassung aus einer Fachklinik erfolgte ca. 10 Monate nach dem Reha-Aufenthalt ebenfalls als arbeitsunfähig. Auch die Reha selbst wurde mit AU beendet, aber mit relativ positiver Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit im Arbeitsmarkt, was damals so nicht erkannt wurde und es auch nicht zu erwarten war, dass wir über 78 Wochen krank sein werden.)
Vielen Dank für möglichst klare Hinweise, was zu beachten ist und was man keinesfalls falsch machen darf.
Liebe Grüße
Mope
wir brauchen mal wieder einige Hinweis/Hilfestellungen und hoffen hier auf Basis von Erfahrungen bzw. Fachwissen gute Antworten zu erhalten. Wir sind überzeugt Recht zu haben, wollen dies aber auch bekommen.
Problem: Laut Beurteilung des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur liegt eine volle Arbeitsfähigkeit, wenn auch mit einer ganzen Reihe Einschränkungen, vor.
Dieses Ergebnis des Gutachtens wurde von uns nicht akzeptiert, der Arbeitslosengeldantrag daher abgelehnt. Jetzt muss Widerspruch eingelegt und begründet werden.
Was ist in der Begründung eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid des Arbeitslosengeldes zu beachten, der in letzter Konsequenz auf eine offensichtliche fehlerhaftes/unvollständiges ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur beruht.
Die medizinische Beurteilung erfolgte nur nach Aktenlage, wobei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das älteste eingereichte Dokument (Rehabericht) die ausschließliche Entscheidungsgrundlage war.
Wir möchten hier einfach nichts falsch machen oder aus rein formalen Gründen eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten.
Die Fragen:
Darf der medizinische Gutachter der Arbeitsagentur einfach aktuellere Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse sowie neuere Krankenhausberichte ignorieren und sich offensichtlich auf einen vergleichsweise alten Rehabericht stützen, der vor allem aber die Folgebeschwerden, die in bzw. nach der Reha aufgetreten sind, gar nicht beinhalten kann ?
Hat man einen Anspruch auf Herausgabe dieses ärztlichen Gutachtens, um überhaupt gesichert prüfen zu können, wie der Gutachter zu seiner Einschätzung der Arbeitsfähigkeit gekommen ist ?
(Hinweis: Die Unterlage der Arbeitsagentur, die auch ausgehändigt wurde, ist nur das Ergebnis der Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit, liefert aber keine medizinischen Hintergründe.)
Falls Herausgabeanspruch besteht: Wer darf das Gutachten anfordern ? Nur der Hausarzt oder auch das betroffene Unfallopfer direkt und wo erhält man dieses Gutachten (bei der Arbeitsagentur oder dem MD der AA) ?
Reicht es in der Begründung des Widerspruchs aus, darauf einzugehen, dass die Beurteilung offensichtlich auf ein relativ altes Dokument basiert und neuere Unterlagen, die insbesondere die Verschlechterung des Gesundheitszustandes berücksichtigen, nicht gewürdigt wurden und gibt es hier ganz bestimmte Paragraphen auf die man explizit verweisen sollte/muss ?
(z.B. „ … nach § 4711 ist der Gutachter verpflichtet neuere Dokumente höher zu gewichten wie ältere Unterlagen…“
Hintergrund: Die um rund 6 Monate aktuellere Beurteilung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (mit Untersuchung) stellt die Arbeitsunfähigkeit mit Gefährdung der Erwerbsfähigkeit fest. Die Entlassung aus einer Fachklinik erfolgte ca. 10 Monate nach dem Reha-Aufenthalt ebenfalls als arbeitsunfähig. Auch die Reha selbst wurde mit AU beendet, aber mit relativ positiver Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit im Arbeitsmarkt, was damals so nicht erkannt wurde und es auch nicht zu erwarten war, dass wir über 78 Wochen krank sein werden.)
Vielen Dank für möglichst klare Hinweise, was zu beachten ist und was man keinesfalls falsch machen darf.
Liebe Grüße
Mope