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IV Betrüger per Hirnscan überführen wollen

hapek

Mitglied
Registriert seit
12 Jan. 2012
Beiträge
36
Ort
Schweiz
Hallo Zusammen,

ich habe in den schweizer Medien folgendes gefunden:

Nicht nur in Luzern, auch in Zürich werden bei IV-Bezügern Hirnscans durchgeführt. Patientenschützerin Margrit Kessler fordert nun einen wissenschaftlichen Nachweis für die Zuverlässigkeit dieser Tests. Durch neuropsychologische Tests und Hirnstrommessungen sollen in Luzern IV-Betrüger identifiziert werden.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Das-geht-in-Richtung-Luegendetektor/story/30305410

und

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz...ueft-Hirnstroeme-von-Patienten/story/22155119

Hier noch ein Link zu einem Video aus dem schweizer Fernsehn:

http://www.srf.ch/gesundheit/gesundheitswesen/psychische-probleme-durch-hirnstrommessung-erkennen

Ich finde dieses Vorgehen einfach nur ungeheulich und abstossend.

Gruss hapek
 
Hallo hapek "grüezi",

dein
Durch neuropsychologische Tests und Hirnstrommessungen sollen in Luzern IV-Betrüger identifiziert werden.

Ja, bei uns werden auch EEG (Elektroenzephalografie) z. B. bei der Begutachtung
u. a. schon im Verwaltungsverfahren (Gutachten- deutsche Rentenversicherung) von den jeweiligen-bauftragten Neuro/Psychiater durchgeführt.

Je nach dem Schweregrad von psychischen oder neurologischen Veränderungen-Erkrankungen-Störungen können diese auch zu typischen Veränderungen im EEG führen.

Fachlich:
Mit Hilfe der Elektroenzephalographie (EEG) können grundsätzlich Aussagen über die elektrische Grundaktivität des menschlichen Gehirns, über räumlich abgegrenzte Hirnaktivitäten (Herdbefund) und über krampfartige Aktivitäten (Epilepsie) getroffen werden

Info:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroenzephalografie

http://www.netdoktor.at/untersuchung/eeg-8297

http://www.epi.ch/_files/Artikel_Epileptologie/Dierks_1-09.pdf


W. g. ein EEG "kann" gerade bei schwereren Gegebenheiten
Veränderungen z. B. im "Hirn" aufzeigen.

Dies heißt aber im Umgehrschluss nicht , dass wenn im EEG nichts größeres-
auffälliges zu sehen ist, die Antragsteller alle nicht Krank-Eingeschränkt sind bzw. nur Übertreiben und Simulieren.

Wie auch bei den u. g. BVT ist beim EEG eine umfassende Interpretation,
mit Einschluss von der jeweiligen Aktenlage/Anamnesen, psychischer und neurologischer Untersuchungsbefund ect. nötig.

Beschwerdenvalidierungstests:

Kritische Interpretation der BVT –Ergebnisse ist notwendig

Mit einem BVT kann weder Aggravation noch Simulation objektiv nachgewiesen werden.

Eine Ausnahme mag lediglich für unter der Ratewahrscheinlichkeit liegende Ergebnisse in Alternativwahlverfahren bestehen, die im Gegensatz zu einer verminderten Anstrengungsleistung eine erhöhte mentale Anstrengung zur Produktion falscher Ergebnisse nachweisen.

Quelle:
http://www.dgppn.de/publikationen/s...lungnahmen-2011/article/141/zur-anwendun.html


Grüße

Siegfried21
 
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