Hallo Leute,
nach einem schweren Verkehrsunfall vor 2 Jahren werd ich in 6 Fachgebieten von meiner Unfallversicherung begutachtet.
Erstes Gutachten von dem chirugischem Fachgebiet liegt bereits der Unfallversicherung vor und heute erfolgte die erste Zahlung.
Ist das nicht üblich das die Invaliditätsgrade der Fachgebiete erst zusammengefasst werden und dann gezahlt wird? Oder erfolt die Zahlung nach jedem Fachgebiet einzeln?
Von meiner Teilbegutachtung Chirurgie bekam ich 10 % auf meiner Beckenfraktur? Ist das gerechtfertigt nach so einer schweren Verletzung?
Es erscheint mir nämlich recht wenig, außerdem wurden andere Verletzungen wie Schlüsselbeinbruch und Sternumfraktur aus dem chirurgischem Fachgebiet nicht erwähnt, womöglich nicht mit einbezogen.
In meinem Schreiben heißt es nämlich ausdrücklich (Zitat):
"Der Artz beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit wegen der Beckenverletzung mit 10 %."
Wie geh ich jetzt am besten weiter vor? Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen? Oder Rechtsanwalt?
Gruß
trebrun
nach einem schweren Verkehrsunfall vor 2 Jahren werd ich in 6 Fachgebieten von meiner Unfallversicherung begutachtet.
Erstes Gutachten von dem chirugischem Fachgebiet liegt bereits der Unfallversicherung vor und heute erfolgte die erste Zahlung.
Ist das nicht üblich das die Invaliditätsgrade der Fachgebiete erst zusammengefasst werden und dann gezahlt wird? Oder erfolt die Zahlung nach jedem Fachgebiet einzeln?
Von meiner Teilbegutachtung Chirurgie bekam ich 10 % auf meiner Beckenfraktur? Ist das gerechtfertigt nach so einer schweren Verletzung?
Es erscheint mir nämlich recht wenig, außerdem wurden andere Verletzungen wie Schlüsselbeinbruch und Sternumfraktur aus dem chirurgischem Fachgebiet nicht erwähnt, womöglich nicht mit einbezogen.
In meinem Schreiben heißt es nämlich ausdrücklich (Zitat):
"Der Artz beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit wegen der Beckenverletzung mit 10 %."
Wie geh ich jetzt am besten weiter vor? Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen? Oder Rechtsanwalt?
Gruß
trebrun