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Invaliditätssumme, Teilgutachten?

trebrun

Mitglied
Registriert seit
26 Juli 2009
Beiträge
97
Hallo Leute,

nach einem schweren Verkehrsunfall vor 2 Jahren werd ich in 6 Fachgebieten von meiner Unfallversicherung begutachtet.
Erstes Gutachten von dem chirugischem Fachgebiet liegt bereits der Unfallversicherung vor und heute erfolgte die erste Zahlung.

Ist das nicht üblich das die Invaliditätsgrade der Fachgebiete erst zusammengefasst werden und dann gezahlt wird? Oder erfolt die Zahlung nach jedem Fachgebiet einzeln?

Von meiner Teilbegutachtung Chirurgie bekam ich 10 % auf meiner Beckenfraktur? Ist das gerechtfertigt nach so einer schweren Verletzung?
Es erscheint mir nämlich recht wenig, außerdem wurden andere Verletzungen wie Schlüsselbeinbruch und Sternumfraktur aus dem chirurgischem Fachgebiet nicht erwähnt, womöglich nicht mit einbezogen.

In meinem Schreiben heißt es nämlich ausdrücklich (Zitat):
"Der Artz beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit wegen der Beckenverletzung mit 10 %."

Wie geh ich jetzt am besten weiter vor? Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen? Oder Rechtsanwalt?

Gruß

trebrun
 
Hallo Tebrun,

bzgl. der Beckenfraktur könnten hier unterschiedliche Blickwinkel einfliesen.

Dein Alter, Dein Geschlecht (z. B. weibl. und noch im gebärfähigen Alter - hier könnte es bei einer Schwangerschaft zu Probs kommen),
Stellung des Beckens, d. h. ist die Fraktur regelrecht verheilt oder gibt es "Schieflagen" welche sich auf die Beine und Wirbelsäule auswirken.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Trebrun,

wie du selbst geschrieben hast geht es um die dauernde Beeinträchtigung, sprich körperlichen Schäden die zurück geblieben sind.

Wie groß sind deine jetztigen Probleme mit den Frakturen die du hattest? Ausschlagebend sind nicht die Schwere oder Anzahl der Verletzungen die du hattest.

Wenn du der Meinung bist das die 10% zu wenig sind weil du mit dem Becken Probleme hast dann brauchst du einen RA der sich da drum kümmert.

Ich denke das das eine Abschlagszahlung war die du erhalten hast, pass aber auf, lass dich nicht "endgültig" abfinden falls Spätfolgen auftauchen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnellen Antworten.
Ich bin männlich 20 Jahre alt und außer der Beckenverletzung begleiten mich täglich meine Rückenschmerzen und Schulterschmerzen.

Wurde ich hier vielleicht mit dem Begutachten von 10 % kurzgehalten, da mir andere Begutachtungen noch bevorstehen?

Welcher Rechtsanwalt in welchem Fachgebiet wäre hier der Richtige?

Kann ich Akteneinsicht von der Versicherung anfordern um dann vielleicht mein Widerspruch zu begründen?
 
Hallo Trebrun,

oh, dann haste ja noch dein ganzes Leben vor dir. Da mußt du schon kucken das die Versicherung sich nicht einfach rausstiehlt.

Der RA sollte im Medizinrecht gut sein.
Auf welchem Gebiet wirst du noch begutachtet?
Ob du bei der Versicherung Akteneinsicht verlangen kannst weiß ich leider nicht, vielleicht weiß jemand aus dem Forum was.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ironman13/08,

da hast du wirklich Recht. Aber gerade weil ich so jung bin, weiß ich auch nicht wie eine Versicherung das sieht, vermutlich heißt es dann "gerade wenn man jung ist, verheilt alles gut und schnell" somit werden die Leistungen die gezahlt werden nicht gerade hoch ausfallen.

Insgesamt werde ich noch in folgenden Fachgebieten begutachtet:
-Urologie
-HNO
-Neurologie
-Neuropsychologie
-Internistisch

Gruß

trebrun
 
GA anfordern

Hallo Trebun,

schreiben Deiner Versicherung freundlich, dass Du das GA möchtest. Wir haben uns die immer schicken lassen.

Weil nur mit dem GA macht es Sinn, weiter zu recherieren.

Du hattes zwar STernum und Schlüsselbein gebrochen und ein guter Chirurg hätte da erwähnt, nur meistens heilen diese Brüche folgenlos aus.

Es kommt auch auf die Bruchsituation an, glatter Bruch, offener Bruch, Trümmerbruch etc.

Ob Deine Hüfte mit 10 % korrekt bewertet worden sind, kann Dir hier keiner sagen. Die Hüfte selber ist nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird aber oftmals ähnlich wie bei den GdB bewertet. Schau mal unter dem Linke Anhaltspunkte nach.

Dann sind da noch die AUB'S wichtig, zu wann steht die Enbegutachtung an? Nach drei Jahren

Es kann noch viel Arbeit auf Dich zukommen.

Bei den privaten sind die Fristen besonders wichtig. Und es werden nur Dauerschäden reguliert. Also sei auf der Hut.

Viel Glück
 
Hallo Trebrun,

na ja, wenn das so ist wäre es ja gut und du hast keine gesundheitlichen Probleme.
Die Frage ist ja die: ist es auch so?

Wenn du jetzt noch Probleme mit laufen, sitzen, Wasserlassen, Schmerzen usw. hast, ist ja noch lange nichts in Ordnung. Das ist der Punkt um den es geht.

Ich würde auch das GA anfordern wie Reickja schrieb, und die anderen GA die noch kommen ebenfalls.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Trebrun,

wie meine "Vorschreiben" es schon beschrieben haben...es zählt nur die bleibende Invalidität die in %ten zur Auszahlung kommt.

Wenn Du aber an von vielen Ärzten begutachtet wurdes, so sollte sicher ein Zusammenhangsgutachten erstellt werden.

Bekommst Du z.B. von jedem Gutachter 10% Invalidität, können leicht über 50% Invalidität die Summe sein und bei sehr vielen PUV wird ab 50% eine Unfallrente gezahlt.

Sieh bitte mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach.

Vielleicht hast Du auch eine PUV mit Progression, dann schnellt die Auszahlungssummer (durch die Gesammt % Summe) auch in die Höhe.

Also als 1. die VB genau lesen, dann
2. das Gutachten anfordern.
3. die Fristen (3-Jahresfrist) nicht aus den Augen verlieren und
4. ggf. einen RA aufsuchen (Fachgebiet Versicherungsrecht mit Ahnung von Medizin)

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Teilgutachten

Hallo trebrun,

fordere Dir von der PUV das chirurgische Gutachten in Kopie an, dann
kannst Du nachlesen, was, mit welchem Ergebnis bewertet wurde.

Bei der Bemessung des Invaliditätsgrades werden alle (nur) auf Dauer
verbleibenden Funktionsstöhrungen und Bewegungseinschränkungen
berücksichtigt. Die einzelnen Grade der Invalidität ( z.B.Schädigung an
Becken, Ohr, Auge, Niere usw.) werden addiert und als Invaliditätsent-
schädigung abgerechnet.

Warte jetzt noch die Ergebnisse der fünf noch anstehenden Gutachten ab.

Der PUV kannst Du nach dem lesen der Gutachten auch noch Deine, sicher
berechtigten, Zweifel an der Richtigkeit des jeweiligen Invaliditätsgrades
mitteilen.

Erfahrungsgemäss kommt man in einem Fall wie er bei Dir vorliegt nicht
ohne anwaltliche Hilfe aus. Aber es hat noch nie geschadet sich selbst
auch " schlau zu lesen ". Man kann einem Anwalt dann auch viel besser
"zuarbeiten". Falls Du schon jetzt an eine Mandatsvergabe denkst, bitte
nur einen Anwalt für Medizin und Versicherungsrecht beauftragen.

Frage hier weiter nach und lese viel!


Für Deinen Kampf wünsche ich alles, alles Gute und Glück

Meggy
 
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