vernunft100
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Sehr verehrtes Forum,
hatte am 31.10.2009 einen Kreissägenunfall. habe mich leicht in den rechten kleinen Finger gesägt. Wurde mit dem Notarzt ins Klinikum gefahren und dort in der Ambulanz operiert, leider ohne Infektionsbehandlung, und nach hause entlassen. Die weitere Versorgung sollte dann beim Hausarzt stattfinden. Mit dem Hausarzt hatte ich dann vereinbart, dass ich einen zuvor festgelegten dreitägigen Urlaub mit der Familie antrete. Bereits am ersten Tag bekam ich große Schmerzen was sich über alle 3 Tage hinzog. Nachdem wir wieder zuhause waren, ging ich sofort zum Hausarzt, der mich seinerseits sofort wieder notfallmäßig ins Klinikum schickte. Die Schmerzen wurden durch eine Infektion ausgelöst. In der Ambulanz wurde dann ohne Narkose am Finger rumgeschnippelt was ich nicht aushielt. Daraufhin wurde ich dann stationär aufgenommen und irgendwann am Nachmittag operiert. Anschließend war ich 15 Tage im Klinikum.
Der jetzige Stand ist: Der Finger ist um 5 mm kürzer und ich habe Dauerschmerzen, die erträglich sind, doch sie sind vorhanden. In dem Klinikum wurde auf Anforderung der PUV ein Gutachten (es liegt mir noch nicht vor) gemacht und nun hat mir die PUV mitgeteilt, dass ich bei einer Gesamtinvaliditätssumme von 197.869,96 EUR, 1/10 des Fingerwertes von 5% des Invaliditätsgrades erhalte, das sind 989,35 EUR. Der Invaliditätsgrad (als Funktionsminderung bezeichnet) wurde also mit 0,50 % angenommen.
Nun meine Frage:
Mir kommt diese Festlegung sehr niedrig vor und frage mich, ob der Invaliditätsgrad nicht mindestens dem halben Fingerwert, also 2,5 % entsprechen müsste.
Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, ob ich mit meiner Annahme in etwa richtig liege oder wie Sie die Verletzung einschätzen. Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Freundliche Grüße
vernunft100
hatte am 31.10.2009 einen Kreissägenunfall. habe mich leicht in den rechten kleinen Finger gesägt. Wurde mit dem Notarzt ins Klinikum gefahren und dort in der Ambulanz operiert, leider ohne Infektionsbehandlung, und nach hause entlassen. Die weitere Versorgung sollte dann beim Hausarzt stattfinden. Mit dem Hausarzt hatte ich dann vereinbart, dass ich einen zuvor festgelegten dreitägigen Urlaub mit der Familie antrete. Bereits am ersten Tag bekam ich große Schmerzen was sich über alle 3 Tage hinzog. Nachdem wir wieder zuhause waren, ging ich sofort zum Hausarzt, der mich seinerseits sofort wieder notfallmäßig ins Klinikum schickte. Die Schmerzen wurden durch eine Infektion ausgelöst. In der Ambulanz wurde dann ohne Narkose am Finger rumgeschnippelt was ich nicht aushielt. Daraufhin wurde ich dann stationär aufgenommen und irgendwann am Nachmittag operiert. Anschließend war ich 15 Tage im Klinikum.
Der jetzige Stand ist: Der Finger ist um 5 mm kürzer und ich habe Dauerschmerzen, die erträglich sind, doch sie sind vorhanden. In dem Klinikum wurde auf Anforderung der PUV ein Gutachten (es liegt mir noch nicht vor) gemacht und nun hat mir die PUV mitgeteilt, dass ich bei einer Gesamtinvaliditätssumme von 197.869,96 EUR, 1/10 des Fingerwertes von 5% des Invaliditätsgrades erhalte, das sind 989,35 EUR. Der Invaliditätsgrad (als Funktionsminderung bezeichnet) wurde also mit 0,50 % angenommen.
Nun meine Frage:
Mir kommt diese Festlegung sehr niedrig vor und frage mich, ob der Invaliditätsgrad nicht mindestens dem halben Fingerwert, also 2,5 % entsprechen müsste.
Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, ob ich mit meiner Annahme in etwa richtig liege oder wie Sie die Verletzung einschätzen. Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Freundliche Grüße
vernunft100