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Invaliditätsgrad - Bestimmung bei Kreissägenverletzung

vernunft100

Nicht aktive Mitglieder
Sehr verehrtes Forum,
hatte am 31.10.2009 einen Kreissägenunfall. habe mich leicht in den rechten kleinen Finger gesägt. Wurde mit dem Notarzt ins Klinikum gefahren und dort in der Ambulanz operiert, leider ohne Infektionsbehandlung, und nach hause entlassen. Die weitere Versorgung sollte dann beim Hausarzt stattfinden. Mit dem Hausarzt hatte ich dann vereinbart, dass ich einen zuvor festgelegten dreitägigen Urlaub mit der Familie antrete. Bereits am ersten Tag bekam ich große Schmerzen was sich über alle 3 Tage hinzog. Nachdem wir wieder zuhause waren, ging ich sofort zum Hausarzt, der mich seinerseits sofort wieder notfallmäßig ins Klinikum schickte. Die Schmerzen wurden durch eine Infektion ausgelöst. In der Ambulanz wurde dann ohne Narkose am Finger rumgeschnippelt was ich nicht aushielt. Daraufhin wurde ich dann stationär aufgenommen und irgendwann am Nachmittag operiert. Anschließend war ich 15 Tage im Klinikum.
Der jetzige Stand ist: Der Finger ist um 5 mm kürzer und ich habe Dauerschmerzen, die erträglich sind, doch sie sind vorhanden. In dem Klinikum wurde auf Anforderung der PUV ein Gutachten (es liegt mir noch nicht vor) gemacht und nun hat mir die PUV mitgeteilt, dass ich bei einer Gesamtinvaliditätssumme von 197.869,96 EUR, 1/10 des Fingerwertes von 5% des Invaliditätsgrades erhalte, das sind 989,35 EUR. Der Invaliditätsgrad (als Funktionsminderung bezeichnet) wurde also mit 0,50 % angenommen.
Nun meine Frage:
Mir kommt diese Festlegung sehr niedrig vor und frage mich, ob der Invaliditätsgrad nicht mindestens dem halben Fingerwert, also 2,5 % entsprechen müsste.
Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, ob ich mit meiner Annahme in etwa richtig liege oder wie Sie die Verletzung einschätzen. Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Freundliche Grüße
vernunft100
 
Willkommen vernunft,

ich würde vorsorglich auch Widerspruch einlegen, aber.......mach Dir nicht allzu viel Hoffnung.

Die PUV muß Dir den Grad der Invalidität zahlen, der nach Ablauf von 3 Jahren bleibt.
Die Invalidität muß innerhalb von 15-18 Monate (siehe Deine VB) angemeldet sein.

War Dein Unfall ein Arbeitsunfall? Also ein BG-Unfall? Wenn ja, wurde er gemeldet?

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Vernunft100,

herzlich willkommen im Forum.

Nun, ich denke ob es nicht erst mal die Frage ist ob das KK dafür verantwortlich zu machen ist, eine Unfalwundversorgung ohne Infektionsbehandlung vorzunehmen (hast du dafür Unterlagen?) ist schon seltsam, denn ich denke nicht das dir eine Verkürzung des kleinen Fingers um 5mm im täglichen Leben Probleme bereitet.
Das wären meiner Ansicht nach eher die Dauerschmerzen, wie du sie beschreibst, wenn sie dich auch nicht allzu sehr beeinträchtigen, lt. deiner Aussage.

Ich denke das der festgesetzte Wert schon in der Relation der Verletzung steht. Andere Versicherungen zahlen bei solchen Verletzungen gar nichts.

Für den Verlust des ganzen Fingers ist in der Gliedertaxe 5% festgelegt, wie du selbst weißt. Dafür die Hälfte des Fingerwertes für 5mm zu beanspruchen, finde ich etwas zuviel.

Natürlich kannst du dagegen Einspruch einlegen, ob er von Erfolg gekrönt ist kann ich nicht einschätzen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
[Unnötiges Fullquote entfernt]

Hallo Kai-Uwin,

danke für Deine Hinweise!

Widerspruch lege ich ein, sobald ich etwas von der PUV in Händen habe.
Das was ich bisher weiß, stammt vom Internetportal der PUV.
Es war ein reiner Freizeitunfall. Bin Rentner und habe Holz für den Kachelofen vorbereitet. Kurz vor Ende der Arbeiten passierte das dann.
Nochmals vielen Dank!

Lieben Gruß

Freddi

[Unnötiges Fullquote entfernt]


Hallo Gitti,

danke für Deine interessanten Überlegungen in meiner Sache.
Ja, die junge Ärztin hat das mit der Infektionsvorsorge gänzlich versäumt.
Sicherlich ist diese Tatsache zumindest mitverantwortlich, dass der Finger nun 5 mm kürzer ist. Unterlagen habe ich darüber nicht, weiß auch nicht, ob solche dem Hausarzt vorliegen.
Möchte der Ärztin (sie war freundlich und nett im Gegensatz zu der Ärztin, die mich dann behandelt hat als ich mit der Infektion im Finger kam), die sicher noch dabei ist Erfahrung zu sammeln, keine Schwierigkeiten machen weil ich der Meinung bin, dass ich da ohnehin keinen Erfolg hätte.
Ja, die Verletzung verursacht Dauerschmerzen und was ich noch nachtragen muß ist, bei kälterer Witterung und natürlich vor allem im Winter muß ich den Finger ausgesprochen warm halten sonst wird er blau weil das Blut nicht mehr zirkuliert und verursacht dann große Schmerzen. Insofern denke ich nicht gerne an die kalte Jahreszeit.
Was die Anerkennung eines angemessenen Infaliditätsgrades angeht, bin ich der Meinung, dass er zumindest höher als 1/10 des Fingerwertes von 5 % sein sollte. Ob es dann 2/10 oder 3/10 (oder ein dazwischenliegender Wert) sind sei einmal dahingestellt.

Nochmals vielen Dank!

Viele Grüße

Freddi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Vernunft100,

vor allem im Winter muß ich den Finger ausgesprochen warm halten sonst wird er blau weil das Blut nicht mehr zirkuliert und verursacht dann große Schmerzen

dieser Satz von dir macht mich stuzig. Das klingt als wäre der Schmerz kein gewöhnlicher Verletzungsschmerz sondern fast schon als wäre da ein Morbus Sudeck vorhanden.

Hast du diese Schmerzen auch wenn du mit der Hand viel machst?

Beschreib doch mal mehr, vielleicht können dir unsere Sudeck-Speziallisten da weiterhelfen.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
[Unnötiges Fullquote entfernt]


Guten Morgen Gitti,

gehe wenn möglich, täglich mit den Stöcken laufen. In der warmen Jahreszeit ist das kein Problem. Im (vergangenen) Winter oder eben bei kühler Witterung, ich denke so ab unter 5°C musste/muß ich den Finger zur Handinnenfläche hereinbeugen (um ihn warm zu halten) und das auch, wenn ich Handschuhe trage. Das ist natürlich unangenehm , doch auf den Sport will und kann ich nicht verzichten. Beim Radfahren ist es ebenso. Andere Sportarten z. B. Volleyball betreibe ich nicht. Insofern kann ich auch nichts dazu sagen, wie es sich auswirkt, wenn ich mit der Hand viel mache.
Ich danke Dir für Deine Mühe um mich ganz herzlich!

Viele Grüße

Freddi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Liebe Forumfreunde!

würde gerne mein Antwortschreiben (Widerspruch- ohne Namen, Datum und sonstige Erkennungsmerkmale) an die PUV, hier einstellen um Tips zu erhalten, wie ich dieses optimieren kann.
Meine Fragen:
Ist es zulässig, dass solche Schreiben hier öffentlich diskutiert werden?
Mach ich mich in irgend einer Weise strafbar?
Können Versicherungen wie bei Plagiaten (Beispiel, Dr.-Titel) den Ursprung ermitteln und so Probleme bereiten?
Kann ich auch ein paar Forummitglieder den Schriftsatz intern zukommen lassen um Gefahren, wie ich sie beschrieben habe, auszuschließen?
Danke für Eure Antworten!

Gruß und einen schönen Sonntag wünscht

vernunft100
 
Hallo vernunft100,

die Antworten sind etwa so vielfältig wie Deine Bedenken in den Fragen.

Ist es zulässig, dass solche Schreiben hier öffentlich diskutiert werden?
Mach ich mich in irgend einer Weise strafbar?
Können Versicherungen wie bei Plagiaten (Beispiel, Dr.-Titel) den Ursprung ermitteln und so Probleme bereiten?
Kann ich auch ein paar Forummitglieder den Schriftsatz intern zukommen lassen um Gefahren, wie ich sie beschrieben habe, auszuschließen?

Ich wüsste nicht, dass dies zB durch die Forenregeln nicht erlaubt wäre.

Eine Veröffentlichung eigener Texte ist grundsätzlich einmal nicht strafbar. Es gilt das Recht der freien Meinungsäusserung. Es kann nur dort seine Grenzen haben, wo Rechte Dritter betroffen sind, zB durch (falsche) Behauptungen, Beleidigungen, unzulässige Weitergabe von persönlichen nicht öffentlich zugänglichen Daten.

Das mit der Veröffenlichung verbundene Ziel könnte uU eine unzulässige Rechtsberatung sein. Der Aufruf dazu also auch. Wenn also die Rechtsberatung unzulässig und strafbar wäre (Ordnungswidrigkeit), wäre der Aufruf evtl. als Anstiftung zu sehen und ebenfalls als solcher eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG.
Ich habe meine Auffassung dazu schon mehrfach geäussert, als ich sie im Rahmen des § 6 RDG als "unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" sehe. Möglicherweise gibt es andere Auffassungen, die ich aber bisher noch nicht hier gesehen habe.

Als problematisch sehe ich da eher das, was Du mit "Ursprung ermitteln" umschreibst. Hier hätte ich sicher ernste Bedenken. Es wurde nicht umsonst immer wieder auf "Spione" hier hingewiesen.

Ähnliche Bedenken würde ich damit haben, "Forummitglieder den Schriftsatz intern zukommen lassen", da Dir vermutlich keiner persönlich so gut bekannt ist, dass ein entsprechend gerechtfertigtes Vertrauen gegeben ist, das auch auf Erfahrung basiert. Da kommt es dann auf den tatsächlichen Inhalt des Textes an; er sollte zumindest keine Information enthalten, die in irgend einer Weise einen Rückschluss auf Dich zulässt. Aber es wäre möglicherweise besser, als den gesamten Text zu posten. Auch Googles Roboter crawlen durch das Forum.


Gruss

Sekundant
 
Guten Abend Sekundant,

danke für die freundliche und ausführliche Beantwortung meiner Anliegen.
Habe daraus die Konsequenzen gezogen und verzichte daher auf die Veröffentlichung bzw. interne Versendung im Forum, meines Antwortbriefes an die Versicherung.

Wünsche einen angenehmen Abend!

Freundlichen Gruss

vernunft100
 
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