Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage. Wenn wie im Urteil - siehe Link ausgeführt
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=525#post525
der Verlust eines Teilbereiches eines Gliedes dazu führt, dass der Invaliditätsgrad feststeht, wie verhält es sich dann mit Körperersatzstücken?
Wenn infolge eines Unfalls und der Folgen das Knie gegen ein künstliches Knie ausgetauscht werden muß, dann ist doch der Fakt des Verlustes erfüllt. Welche Schwierigkeiten in der Zukunft zu erwarten sind mit diesem künstlichen Gelenk interessiert die private Unfallversicherung auch nicht mehr. Müßte dann also nach Gliedertaxe nicht der volle Grad der Invalidität erreicht sein?
Gruß von der Seenixe
mich beschäftigt folgende Frage. Wenn wie im Urteil - siehe Link ausgeführt
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=525#post525
der Verlust eines Teilbereiches eines Gliedes dazu führt, dass der Invaliditätsgrad feststeht, wie verhält es sich dann mit Körperersatzstücken?
Wenn infolge eines Unfalls und der Folgen das Knie gegen ein künstliches Knie ausgetauscht werden muß, dann ist doch der Fakt des Verlustes erfüllt. Welche Schwierigkeiten in der Zukunft zu erwarten sind mit diesem künstlichen Gelenk interessiert die private Unfallversicherung auch nicht mehr. Müßte dann also nach Gliedertaxe nicht der volle Grad der Invalidität erreicht sein?
Gruß von der Seenixe