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Invalidität private Unfallversicherung bei dislozierter distaler Radiusfraktur

Lennie

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Apr. 2017
Beiträge
11
Hallo in die Runde,

ich habe einmal eine Frage zum Begriff der Invalidität in der privaten Unfallversicherung und zur Höhe einer möglichen Invaliditätsleistung. Unsere 14-jährige Tochter hatte 2021 einen Unfall, bei dem sie sich eine distale Radiusfraktur mit PSU-Abriss zugezogen hat. Der Bruch wure operiert und mit einem Prevotnagel versorgt. Der Nagel wurde nach drei Monaten entfernt. Der Bruch ist grundsätzlich gut verheilt, zurückgeblieben ist eine leichte Fehlstellung, leichte Überkorrektur nach beugeseitig. Der damalige Arzt meinte, dass sich das noch ausgleichen wird, die Wachstumsfuge ist nicht betroffen. Nun waren wir nochmal bei einem anderen Arzt da die gesetzliche Unfallversicherung zur Prüfung der Invalidität eine Bescheinigung haben möchte, dass eine Invalidität vorliegt. Der Arzt (den ich für einen sehr guten Arzt halte) sagt, es liegt keine Invalidität vor, da das bedeuten würde, dass ein Funktionsdefizit oder eine Bewegungseinschränkung vorliegt. Dies liegt tatsächlich nicht vor. Die leichte Kurve im Arm fand er bedeutungslos. Die Sachbearbeiterin der Versicherung hat mir aber am Telefon erzählt, dass es doch kein gesunder Arm sei und deswegen schon eine Invalidität vorliegen würde und ich solle sonst zu einem anderen Arzt.

Ich weiß nicht, wer Recht hat und ob wir einen weiteren Arzt aufsuchen sollen. Allerdings ist mir auch klar, dass die Versicherung, selbst wenn ein Arzt die Invalidität bescheinigt, meine Tochter zum Gutachter schicken wird. Da es hier nicht um mich geht, sondern um ein Kind, weiß ich auch nicht, inwiefern diese Arztbesuche nicht eher dazu führen, dass sie sich Sorgen macht und immer wieder an den Unfall erinnnert wird.
Jemand von Euch einen Tipp/Erfahrungen, ob es sich überhaupt lohnt, hier weiterzumachen? Gibt es überhaupt eine nennenswerte Invaliditätsleistung bei einer leichten Fehlstellung ohne weitere Beeinträchtigung?
Schon mal danke, Lennie
 
Hallo Lennie,

Du hast Deine Frage unter "Private Versicherungen" eingestellt. Somit gehe ich davon aus, dass es sich um einen Unfall in der Freizeit handelt und Du diesen Unfall fristgerecht Eurer privaten Unfallversicherung gemeldet habt.

Irritieren tust Du mich aber mit folgender Aussage:
Nun waren wir nochmal bei einem anderen Arzt da die gesetzliche Unfallversicherung zur Prüfung der Invalidität eine Bescheinigung haben möchte, dass eine Invalidität vorliegt.

Hier schreibst Du von der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies würde z. B. heißen, der Unfall ist in der Schule oder in einem Sportverein passiert.

Es wäre toll, Du kannst den "Knoten" lösen, dann erhälst Du hoffentlich mehr Informationen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
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