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Ich Suche ein objektiven Gutachter

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Cenedra
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Cenedra

Neues Mitglied
Hallo,


Ich habe letztes Jahr ein Wegeunfall erlitten. BG ist zuständig. Die Diagnose: Ptbs und Schleudertrauma.

Die üblichen Symtome: Kopf-Nacken- und Schulterschmerzen. MRT hat keine Frakturen gezeigt, allerdings Vorwölbung der Bandscheiben im HWS Bereich. Seit dem habe ich Dauerkopfschmerzen. PTBS: furchtbar!

Mit den Kopfsxhmerzen hätte ich vielleicht leben können, aber die Auswirkungen von PTBS haben mich komplett aus meinem Leben geschleudert.

Die BG hat mir am Anfang Verletztengeld gezahlt und mich zur Feststellung meiner Beschwerden mich nach Bochum ins Bergmannsheil geschickt. Was dann kam: die haben geschrieben, das Meine Beschwerden weder kausal mit dem Unfall zusammen hängen, noch das ich eine objektive Darstellung meiner Schmerzen gegeben hätte. der Aggrevationsverdacht hätte sich durch die Untersuchung bestätigt. Nun soll ich - nachdem ich ein Anwalt eingeschaltet und Widerspruch gelegt habe - erneut zum Gutachter. Kann mir Jemand ein Gutachter nennen, der von der BG zugelassen ist und trotzdem Objektiv ist. Ich soll zum Chirurgen und zum Neurologen. Im NRW. Die Gutachter die mir die BG vorgeschlagen hat, möchte ich ungern nehmen.
 
Hallo Cenedra,

in NRW kenne ich mich nicht aus, aber mit HWS Folgen. Diese Sache mit Schmerzen nicht objektiv dargestellt, da kenne ich mich aus:

Tipp führe ein Schmerzkalender, da reicht ein einfacher Jahreskalender, den du überall hin mitnehmen kannst, trage täglich ein, wie stark die Schmerzen sind 10 heftig bis 1 schwach dazu die Medikamente die du tgl brauchst. Art und Dosis und Uhrzeit.

Dieses Schmerztagebuch habe ich den Gutachtern gezeigt, nicht nur erzählt, egal ob Neurologe-Psychologe etc. bei denen der nächsten Instanz habe ich diese Inhalte listenweise abgeschrieben und bei dem Gesprächsthema: Schmerzen direkt den Stapel Papiere übergeben, dann noch eine zusammenfassung wieviel Tage im Jahr nur noch schmerzarm waren, das war für mich meine Objektivierung.

Ich hatte das auf Anraten meines Anwalts von Anfang an gemacht und es weitergeführt - das letzte Gutachten 8Jahre nach dem Crash war für diese Sammlung schon einige Seiten zusammengekommen aber es war handfest

dazu noch ne Liste, was ich alles versucht habe - ob KG, ob Therapie, ob Akupunktur aufenthalte in Schmerzkliniken, Rehas usw. Dazu die verschiedenen Medikamente, die ich benötigte.

Meine Frage an die Gutachter war dann auch immer, sie sind doch Spezialist, können sie mir einen Rat geben, was ich tun könnte, dass es mir besser geht.

Einer sagte doch tatsächlich: Das sei nicht seine Aufgabe - und das als Mediziner! andere gaben bereitwillig auskunft. Also machs objektivierbar, so gut wie es geht

Schreib dir ne Liste, was du alles NICHT machen kannst - rede nicht nur darüber- ich hatte das Problem, dass ich bestimmt Wichtiges vergessen hatte bei den ersten Gutachtern, dann habe ich das Blatt mit dem was alles nicht geht auch übergeben,

Für mich war es hilfreich zu vergleichen, was sich binnen von einem halben Jahr in der Bewegungseinschränkung änderte, und was blieb und noch 12 Jahre nach dem Crash immer noch besteht.

Mit erzählen, wie es einem geht, das ist den Gutachtern zu wenig, du musst es demonstrieren, zeigen, ruhig auch ein AUA laut und deutlich sagen, das ist keine Schauspielerei, aber wenn du es nicht tust, denken die ach da hab ich neulich ganz andere gehabt denen tat wirklich was weh, also was du für übertrieben hälst, ist für die Gutachter täglicher Umgang und die entscheiden nach vergleichen.

Ich hoffe dir mit den Tipps ein paar Anregungen gegeben zu haben, dass du das nächste mal nicht in die Falle siehst und nicht reintapst. Es sind manchmal die kleinen Dinge, die man selber beitragen kann, damit es besser ausgeht.

Gute Besserung

Teddy
 
Hallo Tedy,
Danke für Deine ausführliche Antwort. Das mit dem Vergessen ist schlimm. Ein Paar Wochen nach dem Unfall bin ich zusammengebrochen. Ab da fing auch die Vergesslichkeit an. Mitten im Satz vergesse ich den Inhalt des Gespräches :confused:Das mit der Liste ist eine Klasse Idee. Ich werde ab morgen an die Arbeit machen.

Ich Wunsche eine angenehme Nacht. Cenedra
 
ich wäre da vorsichtiger. Schreien oder Schmerzäußerung kann auch polemisiert werden und sich dann nachteilig äußern. Es kommt immer auf den Gutachter an.
 
Hi Robert,

mit dem konkret Demonstrieren geht es nicht um Schauspielerei, dh etwas darstellen was nicht vorliegt, sondern um deutlich machen was vorliegt.

Ich konnte durch HWS meinen Kopf nach einer Seite frei bewegen, nach der anderen Seite nicht mal 1/4 - beim ersten Unfallchirurgischen Gutachten überprüfte der Arzt die Kopfbewegung seitlich, ich blieb dabei stumm, weil ich dachte diese Blockade müsste doch eigentlich ein normaler Arzt bemerken. Im Gutachten hieß es freie Beweglichkeit der HWS - keine Einschränkungen.
Beim anderen Gutachter habe ich dann bei der Beschwerdeschilderung beim Aufzählen der Liste meine Kopf bewegt, sorum gut, andere Seite nur bis dahin, dann blockiert es und tut weh, bei der Bewegungsüberprüfung dann konkret bei Auftreten des Schmerzes nicht tapfer nur die Augen gekniffen sondern gesagt stopp bis hierhin, ab da treten Schmerzen auf.
Oder beim Hinknien - einmal nur gesagt, dass es nicht geht, das andere mal gezeigt dass ich nur auf das linke Knie mich hinknien kann und durch die Beinverletzung nur unter großen Problemen aufstehen kann. Dass ich alle höheren Schuhe mit kleinen und mittleren Absätzen bis zu 4 cm wegwerfen konnte, weil ich nur noch flache Schuhe vertrage, weil sonst nach wenigen Metern heftige Schmerzen entstehen. Usw.

Es geht nicht um Übertreibung sondern um falsche Tapferkeit - damit habe ich mich nur ins eigene Fleisch geschnitten. Wie schon gesagt, die Mediziner sehen ne ganze Menge Tag für Tag und wenn man eher ein stiller Mensch ist, steht man dem schon ein ganzes Stück auf verlorenem Posten.

Als Neuling im Forum noch ein Hinweis Robert: die Forumsleute haben es ganz gerne angeschrieben zu werden, mit der Ansage, an wen du deine Zeilen richtest und auch eine Unterschrift - wie es ja bei Mails und Briefen üblich ist. Danke

Liebe Grüße
Teddy
 
Hallo mitleidende,
Ich habe heute durch ein Versicherungsvertreter erfahren, das bei den PUV psychische Störungen wie PTBS seit 2009 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Als ich meine Versicherung abgeschlossen habe, wurde dieser Sachverhalt dezent verschwiegen.

Dies dient als Info. Habe bei AUB 2009 Recherchiert. Es stimmt leider. War das bereits bekannt?

Cenedra
 
Fakt verschwiegen

Hallo Cenedra,

kannst Du nachweisen, dass der Fakt verschwiegen wurde? Wenn ja, hast du gute Karten. Denn dann muss die PUV zahlen, ob sie will oder nicht. Es besteht nämlich eine erhöhte Aufklärungspflicht von Seiten der Versicherer.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Cenedra, du musst nachweisen das der Unfall das Potential hatte, und das du vorher gesund warst. Habe in dem Zusammenhang mit Rekobär bereits ein paar antworten hier gegeben. Tip du musst deine Krankenakte selbst managen..das macht dir kein Mediziner. Ferner ist es wichtig das du dir klar wirst wie du im Auto gesessen hast beim Unfall hier kann man sich erst gezielt auf di Suche machen. MRT ohne Befund heißt nichts. Mirkrorisse in den Vorwölbungen führen nach 3- 5 Jahren zur Verknöcherung der Bandscheiben unter Umständen. Daher suche dir einen Wirbelsäulen spezi. Und vielelciht kann dir in der anderen Sache Reko helfen...Good Luck....
 
@ Rekobär

Hallo Rekobär,
Nachdem ich das erfahren habe, habe ich meine Police durchgelesen. Kein Wort darüber, das psychische Störungen vom Vertrag ausgeschlossen sind. Stattdessen ist ein Verweiss auf AUB 2009. Aber keine Erläuterungen.

Danke für den Tipp.


@ Dr.HWS
Hallo Doc,
Bei mir ist die Diagnose PTBS und Schleudertrauma gestellt worden. Ich habe 3 Bandscheibenvorwölbungen. Es ist unmöglich (fast), zu beweisen, das es Unfallfolgen sind.
Eigentlich - wie jeder hier im Forum - nur wieder mein früheres Leben wieder.
Nicht destotrotz: ich habe mich genau für so Fall abgesichert!

Danke für die Tipp.

Cenedra
 
Hallo Cenedra, klar ist es unmöglich dies zu beweisen für nen Laien. Da zählen auch Ärzte dazu,
... Die Fogen durch den Aufprall sprich die wirkenden kräfte setzen sich auch im Körper des
verunfallten fort. Sprich hier entsteht ein Kraftfluß. Ich habe mit Sekundant mal dies diskutiert...hier nicht nochmal...Ein Gutachter macht sich das einfach...nach dem Motto:" wo kein Stoß da keine Beschwerden"..
Bandscheibenvorwölbungen können daraus resultieren, das deine Wirbelsäule kompremiert wird. Nun liegt es an einem fähigen Mediziner zu beurteilen ob dies durch diese spezifische Situation hervorgerufen werden kann. Das kann aber nur einer der im klinischen Alltag steht..und der stützt sich auf die technische Mechanik.
Tip: bleib fern von denen die sich mit Kirmesautos beschäftigen;-)
Dein Leben davor wirst du leider der Form nicht mehr haben, du kannst nur den Schaden minimieren oder dich mit der Situation arrangieren.
Tut mir Leid.. aber das ist die Realität..Kopf hoch und alles Gute..Dr. HWS
 
Hallo Cenedra,

ich sage dir aus Erfahrung...so einen Gutachter gibts nicht. Ich wurde von dem nur verarscht. Zuletzt gestern. Die schreiben für den, der sie bezahlt, als BG.
Alle meine Ärzte und Kliniken schreiben, daß ich krank bin aber die SG, BG und RV Gutachter schreiben...es ist nicht vom Unfall , es ist garnichts. Na super.
Aber kämfen muß du. Ich drücke dir die Daumen.

MfG
Kranki
 
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