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HOPS nach häusl. Unfall - Invaliditätsgrad

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas actomac
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

actomac

Neues Mitglied
Hallo zusammen hier im Forum,

Ich habe mal eine Frage.

Mein Vater hatte im Sommer 2011 einen klassischen häuslichen Unfall (unstrittig)- Leitersturz.
Folgen waren eine Rippenserienfraktur rechtsseitig und ein Aortenaneurysma links im Thorax mit umgehender Not OP.
Seit diesem Unfall und der OP leidet er den Ärzten nach an einem hirnorganischen Psychosyndrom.
Er ist zeitlich nicht richtig orientiert - deutlich verwirrt.
Hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100 Prozent bekommen.
Nun hatte mein Vater zwei Unfallversicherungen (eine uralte die schon über 40 Jahre läuft und eine 5 Jahre alt, die er bei Abschluss eines Darlehens bei einem Geldinstitut damals abgeschlossen hat).
In dieser neueren ist neben der Progression in der Invalidität auch eine Unfallrente ab einem IVGrad von mehr als 50 Prozent enthalten.
Er hat auch mittlerweile die PS II erhalten.
Bis zum Unfalltag hatte mein Vater außer einem defekten Meniskus keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Er lebte alleine in einem Haus, fuhr Auto, organisierte sein gesamtes Leben selber, und dies sogar sehr gut für einen 73 jährigen. Er war für sein Alter im Verhältnis zu anderen Männern in dem Alter erstaunlich fit.
Nun ist er nach dem Unfall nicht nur leicht körperlich beeinträchtigt sondern vor allem geistig nicht mehr in der Lage sein Leben selber zu führen.
Die Betreuung meines Vaters wurde mir ohne Probleme vom zuständigen Amtsgericht "vorab" schon einmal bis 2019 übertragen, da man nicht damit rechnet, dass sich sein Zustand noch einmal bessern wird.

Kann hier irgendjemand aus ähnlichen Erfahrungen Angaben dazu machen ob und wenn ja wie hoch ein Invaliditätsgrad zu erwarten ist?

Das Gutachten im Auftrag der UV ist mittlerweile bei einem Neurologen erfolgt - Ergebnis dauert aber mindestens 4 Wochen.

Ich möchte hier keine verbindlichen Angaben sondern nur mal so eine ungefähre Tendenz, auch wenn diese negativ ausfallen sollte.

Vielen lieben Dank an alle, die hierbei ein wenig helfen können.
 
Hallo actomac,

schön und gut das Du uns gefunden hast.

Mein Mann hatte einen sehr ähnlichen Unfall......häuslicher Unfall...Sturz beim Staubwischen, 4m kopfüber: u.v.a. SHT, HWS-Distorsion, Rippenserienfrakturen, daraus div. Folgeerkrankungen und leider auch HOPS.

Er ist zu 90% Schwerbehindert mit G und B, wird auch nie alleine leben können schon wegen seiner furchtbaren Schmerzen.

Unsere PUV hat im ersten Gutachen geschrieben: SHT erfolgreich ausgeheilt und hat ihm 14% Invalidität zugestanden:mad:.

Wir haben ein privates Gutachten erstellen lassen, welches 100% Invalidität aussagt. Das würde ich Dir im Falle einer nicht Anerkennung des HOPS auch raten. Aber warte erst das erste Gutachten zur Anerkennung der Invalidität ab. Sicher werden sich beide PUV auf einen Gutachter einigen....wie gesagt, dann heißt es erst einmal abwarten.

Die Invalidität Deines Vaters läßt sich nach der Gliedertaxe nicht bemessen und muß von einem Neurologen-Psychologen bestimmt werden. Sollte aber Invalidität in %'ten aussagen.

Ich hoffe Eure PUV spielt nicht so ein schmutziges Spiel mit Euch und Dein Vater kommt sehr bald zu seiner zustehenden Invaliditätsrenten und der Kapitalzahlung....schon damit Du eine gute sicher Unterkunft und Betreuung für ihn finden kannst.

Lies hier bei uns, stell Deine Fragen...wir helfen Dir gerne und Du gibst dann dafür Deine Erfahrungen an uns zurück.
So machen wir das hier:).

Lieben Gruß
Kai-Uwin

Zusatz: die 50% für eine Unfallrente sollten mind. erreicht werden mit dem Gutachten......eher mehr.
 
Zunächst einmal vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Das hört sich ja insgesamt mal gar nicht so schlecht an.
Die beiden PUVs sind übrigens bei ein und demselben Unternehmen.
Es bleibt also bei dem einen Gutachter.
Ich habe allerdings sicherheitshalber die Rechtschutz meines Vaters noch nicht gekündigt, für den Fall dass er Klagen muss.
Hoffe allerdings nicht, das dies passiert.
Mir geht es für ihn sogar hauptsächlich um die Unfallrente.
Damit wäre nämlich auch die Unterbringung in dem Seniorenheim zu 100 Prozent abgedeckt. Man kann ihm sogar noch einiges zusätzlich ermöglichen.
Und wenn er schon so "leiden" muss (glaube allerdings, durch die Verwirrung und die Wesensveränderung realisiert er das nicht wirklich), dann würde ich ihm gerne das maximum an Möglichkeiten gönnen.

Ich warte jetzt erstmal das Gutachten ab und werde dann hier entsprechend nachberichten.

Liebe Grüße an alle hier im Forum
 
So es gibt Neuigkeiten.

Das Gutachten liegt offenbar der Versicherung vor.
Demnach ist man sich (so wurde mit telefonisch übermittelt) einig darüber, dass mein Vater sein Leben selber in keinster Weise mehr selber organisieren kann.
Der Gutachter hat sich nur leider einfach mal nicht festgelegt wie hoch seine Invalidität einzustufen ist und regt an, seinen Zustand nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Unfall erneut zu untersuchen, ob nicht eine Besserung eingetreten ist.
Diese weiteren zwei Jahre soll mein Vater scheinbar keinen Pfennig Geld kassieren.
Eine Besserung ist aber nach Ansicht der Ärzte die ich kontaktiert habe nicht zu erwartet. Und diese Unterlagen liegen der Versicherung in vollem Umfang vor.
Offenbar versucht sich die Versicherung jetzt zu winden, um nicht direkt so viel Geld zahlen zu müssen.

Weiß einer von euch einen Rat, wie ich jetzt für meinen Vater taktisch klug und zeitsparend vorgehen soll?
Die laufenden Kosten können nämlich nur noch die nächsten 3 oder 4 Monate vorgestreckt werden. Danach ist kein Kapital mehr übrig.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo actomac,

ich würde auf eine Festlegung des Invaliditätsgrade bestehen. Unsere private Gutachterin hat die Verletzungen und das HOPS in % der Invalidität genannt.....ist also möglich. Denn gerade dafür wurde das Gutachten ja erstellt.
Hast Du das Gutachten schon selber gelesen?

Wie schon geschrieben, unser Fall ist sehr ähnlich. Auch mein Mann hat jetzt, schon wegen dem HOPS Pflegestufe II, dazu aber noch andere Unfallverletzungen.

Das HOPS wird sehr hoch eingestuft, macht es doch aus einem Menschen der voll im Leben stand eine abhängige unmobile Pflegeperson.

Der Unfall meines Mannes ist jetzt 6 Jahre her, wir klagen fast 3 Jahre.

Ich hoffe Ihr werdet nicht so unmenschlich behandelt von Eurer PUV.

Viel Glück
Kai-Uwin

WICHTIG: laß Deine PUV nie wissen, wann das Geld ausgeht!
 
Hallo Kai-Uwin

Danke zunächst für die schnelle Antwort.

Zu deinen Fragen:

Nein, das Gutachten liegt mir selber noch nicht vor, werde es aber noch diese Woche anfordern, um es selber einmal studieren zu können.

Und ja, euer Fall scheint ähnlich zu sein, da auch mein Vater aus einem selbständigen Leben nun zu PS II in einem Seniorenheim geworden ist.

Aber wie verstehe ich den Hinweis mit der Versicherung und dem "Ende des Geldes".... Vor-/Nachteile...... kann dem nicht ganz folgen.
Hast du da mehr Erfahrungen
 
Hallo actomac,

ist nur meine private Meinung:
Die PUV läßt es leichter auf eine Klage ankommen, wenn sie davon ausgeht, dass Ihr dann finanziell auf der Strecke bleibt. Sie kann dann nur gewinnen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Was die PUV auf jeden Fall nicht weiß, ist, dass ich wohlweislich die Rechtschutzversicherung meines Vaters nicht gekündigt habe, und wir daher recht locker klagen können. Wir müssen also keine teuren Anwälte oder dergleichen vorstrecken.

Zunächst fordere ich aber einmal das Gutachten an.

Dann werde ich Kontakt zu unserem örtlichen Büro der Versicherung aufnehmen. Deren Leiterin ist nämlich seit über 50 Jahren ein Freundin meiner Eltern (Mutter ist allerdings schon lange verstorben).
Und wie bereits Anfangs erwähnt, existiert die erste Unfallversicherung noch aus dem Jahre 1971. Demnach ist mein Vater nun ja auch schon über 40 Jahre Kunde bei der Versicherung.

Dazu habe ich im Bekanntenkreis noch zwei befreundete Versicherungs"fuzzis" bei Konkurrenzunternehmen der PUV meines Vaters.
Aber für Versicherungsinterne Tips sind die beiden immer gut.

Ich werde von Zeit zu Zeit nachberichten.
 
Nachbericht:

Nach telefonischer Remonstration bei der Versicherung hat diese nun nach kurzer Zwischenprüfung erstmal einen Vorschuss geleistet, von dem die Hälfte unter Rückforderungsvorbehalt gezahlt wurde.
Die andere Hälfte ist ohne Vorbehalt gezahlt. Damit ist die Unterbringung meines Vaters erstmal gesichert und man kann ihm auch noch das ein oder andere Extra ermöglichen und das freut mich für ihn.

Nachteil ist, dass die PUV sich immer noch nicht festlegen will und aufgrund des "komplexen medizinischen Falles" eine erneute Begutachtung meines Vaters in Auftrag geben will.
Diese soll dann allerdings ca. 300 km entfernt erfolgen.

Habe nun erstmal das Gutachten angefordert, um es ggfs. selber

1. von einem Versicherungsfachmann
2. einem Arzt
3. einem Rechtsanwalt

prüfen lassen zu können.

Mir scheint nämlich eher, dass die Tendenz im ersten Gutachten die PUV ziemlich teuer zu stehen kommen würde - es geht ja schließlich um eine nicht unerhebliche Unfallrente monatlich PLUS Invaliditätsleistung.

Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt melde ich mich wieder.

Sollte jemand von Euch hier noch eine hilfreiche Idee oder Gedanken haben, wäre ich dafür extrem dankbar.
 
Hallo actomac,

Dein Vater wird so wenig mobil sein wie mein Mann.
Ich habe mir von seinen Ärzten schon sehr früh eine Bescheinigung/Attest geben lassen, dass er nicht länger als 20-30 Minuten (als Beifahrer) im Auto sitzen kann.

Damit waren alle (so tollen;):rolleyes:) Begutachtungsangebote quer durch Deutschland hinfällig und auch Rehaeinrichtungen konnten wir ganz in unserer Nähe aussuchen.

Mir scheint nämlich eher, dass die Tendenz im ersten Gutachten die PUV ziemlich teuer zu stehen kommen würde - es geht ja schließlich um eine nicht unerhebliche Unfallrente monatlich PLUS Invaliditätsleistung.


Genau deshalb kämpfen wir auch schon 3 Jahre vor Gericht.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

Update - das Gutachten liegt mir nun vor.
Und es ist genau wie vermutet wurde. Der Gutachter will sich zwar nicht ganz festlegen, weil er die unfallabhängigen und unfallUNabhängigen Ursachen des HOPS nicht genau beziffern kann. Nach gängiger Literatur beträgt die Invalidität meines Vaters laut dem Gutachter aber mindestens 50 Prozent bis hin zu 75 Prozent.
Und genau das würde bedeuten, dass ihm die Unfallrente zusteht.
Der Gutachter schließt eine leichte Besserung des HOPS bei meinem Vater allerdings nicht aus, auch wenn definitiv kognitive Einschränkungen zurückbleiben werden.
Aus diesem Grunde befürwortet der Gutachter eine Nachbegutachtung 3 Jahre nach dem Unfall (also in 2 Jahren).
Jetzt will aber die PUV eine weitere Begutachtung in den nächsten Wochen veranlassen.
Die haben natürlich die Hoffnung, dass ein weiteres Gutachten knapp unter 50 Prozent liegen wird und damit die Renter eingespart werden kann.
Nach Rücksprache mit einem weiteren Versicherungsmenschen (andere Gesellschaft) müsste meinem Vater aber bereits seit Feststellung der Pflegebedürftigkeit die Unfallrente laut dem ersten Gutachten zustehen. Selbst wenn man in 2 oder 3 Jahren nachprüfen sollte, könnte erst dann ggfs. die Unfallrente wieder eingestellt werden. An der momentanen Invalidität ändert dies aber eben nichts.

Und genau dies wird unser Rechtsanwalt nun der Versicherung so mitteilen.

Ich werde auch diesbezüglich nachberichten.

Und vielen lieben Dank und alles Gute für dich und deinen Mann.

Gruß ACTOMAC
 
Update und Abschluss der Sache:

Per Anwalt haben wir letztes Jahr dann erreicht, dass mein Vater 50 Prozent vorab als Invaliditätsleistung und auch bereits die Unfallrente erhielt.
Diesen Sommer wurde dann bei einem Neurologen in der Nähe eine Nachbegutachtung im Auftrag der PUV gemacht.
Und hier hat die PUV nun die Quittung für ihr Verhalten bekommen.

Der Neurologe war auf dem Gebiet bzgl. des HOPS als Folge von Aortenbogen Operationen extrem erfahren.
Und die Testergebnisse waren auch entsprechend.

Bereits in Krankenhaus bekam ich die Rückmeldung, dass die IV zweifelsfrei unfallabhängig 100 Prozent beträgt.

Dies haben wir nun schriftlich und die PUV durfte nun noch einmal ordentlich nachlegen.

Die Versorgung meines Vaters ist nun absolut bis an sein Lebensende gesichert und wir können ihm dazu wenn er will und kann noch reichlich schöne Extras ermöglichen.
 
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