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hilfe versicherung zahlt nicht!

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vonni

Nutzer
Registriert seit
16 Sep. 2007
Beiträge
4
wer kann helfen,kurze schilderung: wurde voriges jahr unfallopfer unfallverursacher beging unfallflucht konnte aber durch zeugen ermittelt werden (anhand kennzeichen). gegnerische versicherung hat gutachter beauftragt weil er alles abstreitet. gutachten hat nun ergeben das es anhand der schäden an seinem wagen und an meinem sein könnte das der unfall so passiert ist.Versicherung lehnt nun regulierung in vollem umfang ab, ich bräuchte einen individualnachweis? Habe doch aber 3 Zeugen die das auto gesehen haben und das nummernschild notiert haben.
wer kann mir helfen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde Ihnen empfehlen, nun vor Gericht zu ziehen. Wenn es Augenzeugen gibt und die Schäden kompatibel sind, gibt es keinen Grund , noch länger zu warten.

Letzter außergerichtlicher Versuch könnte sein: Die Zeugen zu bewegen, eine schriftliche Aussage an die Versicherung zu senden. Vielleicht hat die Versicherung deren Aussage noch nicht
 
Hallo vonni,

geht man nicht nach einem Unfall, bei dem der Unfallverursacher sogar flüchtete, zur Polizei?
Dort werden dann auch die Zeugen vorgeladen und vernommen und ein schriftlicher Bericht gefertigt, der dann von der Versicherung akzeptiert würde? Es werden Bilder gefertigt und die Angaben vom Unfallhergang werden mit den Bildern verglichen.

Gruß Ariel
 
Hallo Vonni,

Bist du anwaltlich vertreten? Wurde bereits Akteneinsicht verlangt bezüglich dieses Verfahrens? Wie hast du denn den Fahrer festgestellt? Auch ohne Personenschaden: wurde keine Anzeige erstattet?

Aus eigener Erfahrung (auch Verletzung durch Unfall mit Fahrerflucht): Die Polizei hatte den Halter des Fahrzeuges aufgrund Zeugenaussagen (wie bei dir Nummernschild von Zeugen festgehalten) gleich gefunden. Dieser stritt wohl nicht ab das Fzg. gefahren zu sein, jedoch daß er mich dabei verletzt hatte. Die Zeugen hatten jedoch die Berührung und meinen Sturz zum Teil gesehen. Es wurde dann ein Gutachten von der Polizei im Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben aus dem sich ergab daß er mich wohl getroffen hatte (Faserspuren, Wischspuren). Es waren auf jeden Fall Spuren da. "Mein Fahrer" hatte dann gleich einen Strafbefehl bekommen ohne Verhandlung.

Spätestens jetzt nur noch durch Anwalt korrespondieren!

Gruß Divegirl
 
war direkt nach unfall bei der polizei hatte ja durch einen zettel am auto von den zeugen das kennzeichen, habe also gleich anzeige erstattet.
die zeugen wurden auch vorgeladen und haben ausgesagt da die vorladung erst ein halbes jahr nach dem unfall erfolgte konnten sie die Fahrerin nicht zweifelsfrei identifizieren, somit wurde das verfahren eingestellt.
Ich habe Widerspruch eingelegt und die gegnerische Versicherung hat nun den gutachter geschickt der wie beschrieben nicht 100% sagen kann das es so passiert ist.
Aber die zeugen konnten ja das auto beschreiben (kennzeichen,typ usw.) was meiner meinung nach ja der geforderte "Individualnachweis" ist den die Versicherung fordert. Habe leider keine Rechtschutz und anwalt müßt ich auch erst selbst zahlen und ob ich die klage gewinne ist ja fraglich?
 
Hallo Vonni,

an deinem Vorfall kann man ganz gut sehen daß es 2 verschiedene Paar Schuhe sind: Strafverfahren wegen Unfallflucht (hier wir ja ausschließlich der Fahrer bestraft!) und Schadenersatzansprüche wegen Sachbeschädigung (hier ist ja die Haftpflichtversicherung gefragt und ob das versicherte Fahrzeug involviert war).

Die Zeugen haben also den Fahrer nicht zweifelsfrei idendifiziert (schade! Unfallflucht auch ohne Personenschaden ist kein Kavaliersdelikt) - aber das Fahrzeug mit dem der Schaden verursacht wurde durch Kfz-Beschreibung und Nummernschild wohl idendifiziert.

Versuche erst mal die Aussagen der Zeugen die diese bei der Polizei gemacht haben schriftlich zu bekommen und übersende die freundlich per Fax an die gegn. Versicherung. Die Haftpflicht MUSS haften auch wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei idendifiziert ist. Ob diese sich dann an ihren Versicherten hält wegen der Unfallflucht oder weil jemand gefahren ist der in der Police nicht gemeldet wurde darf dir egal sein.

Denke trotzdem daß du ohne Anwalt nicht sehr weit kommen wirst. Versicherung sind da sehr hartnäckig wenns ums bezahlen geht. Wie hoch war denn dein Schaden am Fahrzeug? Nach dem Streitwert richten sich ja auch die Gebühren etwas. Wenn du sehr wenig verdienst oder wenig Geld hast solltest du mal auf deinem Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein fragen. Mit diesem kannst du beim Anwalt dich beraten lassen (musst 10 Euro zahlen) und deine Erfolgsaussichten abschätzen.

Gruß Divegirl
 
der schaden liegt bei ca. 1000 euro.
nächstes problem ist aber auch das ich nicht der halter sondern nur vers.nehmer bin, der halter ein freund von mir lebt im ausland und mir hat man gesagt das nur der halter des fahrzeugs klagen und schadenersatzansprüche stellen kann?
 
Hallo Vonni,

du bist wohl kein Freund von einfachen Sachen :D, In der Tat müsste eigentlich der Geschädigte die Anträge stellen. Ist dein Freund und Halter des Fahrzeuges vielleicht Rechtsschutzversichert?
Dir entsteht nur ein Schaden wenn dein Freund und Halter von dir den Ersatz für die Reparatur verlangt. Au weia! Du machst es vielleicht kompliziert! Da nützt dir ja auch der Hinweis mit dem Beratungsschein nix.

Also normalerweise kann man vom Ausland aus sehr viel per Fax händeln. Du kommunizierst doch auch mit deinem Freund.

Es gibt auch noch das www.verkehrsportal.de - die haben auch ein Forum und kennen können dir vielleicht einen Rat geben wie du weiter vorgehen sollst. Beim Sachverhalt bitte gleich angeben dass es das Auto eines im Ausland lebenden Freundes ist.

Gruß Divgirl
 
werd mal alles versuchen vielen dank für deine bemühungen, hast mir trotzdem sehr weiter geholfen.

viele grüße vonni
 
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