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Hilfe Nahtlosigkeitsreglung!

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas hexe81
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

hexe81

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

ich habe schon hier vieles gelesen aber verstehe leider das Thema immer noch nicht ganz und voll...

Ich bin vor 8 Monaten ausgesteuert und habe mich bei AA angemeldet. Bin bei meinem Arbeitgeber ungekündigt. Das ist ein Ärztliches Attest gemacht worden. Es ist entschieden worden dass ich für mindestens 6 Monate nur weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin und erst mal Arbeitslosengeld bewilligt worden als Nahtlosigkeitsreglung (wenn ich es richtig verstanden habe). Ich müsste gleichzeitig Antrag auf EU Rente stellen.

Vor einem Monat ist mein Antrag auf EU Rente abgelehnt worden. Ich habe bei AA gesagt ich habe Widerspruch eingereicht und es ist mir versichert worden dass bis endgültige Entscheidung über EU Rente vorliegt soll ich mir keine Sorgen wegen dem Arbeitslosengeld machen weil ich es weiterhin bekommen werde.

Heute habe ich ein Brief von AA für Arbeit bekommen und drin steht dass es ein neues Gutachten von einem Arzt von Agentur für Arbeit vorliegt und ich bin zu einem Termin eingeladen worden (nächste Woche) um meine Berufliche Situation zu besprechen. Ich soll mein Lebenslauf mitbringen und Bewerbungsunterlagen. Habe Angst bekommen und verstehe es nicht...Neue Attest von AA?

1. Können die jetzt sagen dass ich ab sofort arbeitsfähig bin und Arbeitslosengeld einstellen? Was dann tun?:(Können die das Geld was ich bekommen zurückfordern falls dadrin steht ich bin zb seit einem Monat wieder arbeitsfähig?

2. Kann ich Widerspruch gegen AA Attest stellen? Was soll da drin stehen? Was ist dann mit dem Auszahlung mit dem Arbeitslosengeld bis dahin?

3. Ich bin noch im Arbeitsverhältnis also wozu Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen...Wann soll ich dann arbeiten gehen wenn der Befund sagt ich bin Arbeitsfähig?Gleich am nächsten Tag?Ich müss es doch mit Chef besprechen wann ich kommen kann....wenn er sagt erst in eine Woche oder so...bekomme ich bis dahin noch arbeitslosengeld?

4. Was soll ich machen wenn ich noch nicht arbeitsfähig bin obwohl AA Gutachten anders sagt-da hat mich noch nie jemand untersucht...

Ich bin sehr Verwirrt...ich soll vielleicht eine Woche zuerst in Ruhe abwarten was auf mich zukommt...ich möchte aber vorbereitet werden auf das schlimmste...Ich glaube die bräuchten keinen Lebenslauf etc wenn der neue Attest nicht "arbeitsfähig" sagt....Bitte um Hilfe....was in dem Falle am besten tun. Bin erst gestern aus der Klinik raus-immer noch nicht stabil...auch die Ärzte haben es festgestellt...ich soll mich jetzt ambulant weiter behandeln lassen...erstmal...

LG
Hexe81
 
Weitere Informationen

Ich habe heute erfahren dass die Agentur will mich zu Arbeit schicken...Ich habe die erste Ablehnung von Rentenversicherung bekommen wo die entschieden haben dass ich arbeitsfähig bin. Dürfen die dass obwohl die Entscheidung vom Rentenversicherer noch nicht rechtskräftig ist? Ich dachte so lange ich noch widerspreche bin ich noch arbeitsunfähig oder verstehe ich es falsch?
 
Hallo Hexe,

du bist doch sicher immer noch krank geschrieben oder?

Wenn nicht lass dir umgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arztausstellen.

Ich habs jetzt nicht genau aufm Zettel: du hattest einen Freizeit Unfall, läuft bei dir nicht über die BG - oder?

Ich hoffe unsere Sezialisten unter den Usern können dir ber den § 125 genaueres sagen. Auch was den Widerspruch gegen die DRV betrifft.

Zusatz: hast du bereits eine Schwerbehinderung beantragt, wenn ja wie hoch ist die?

Ich hab grad gesehen; du hast ja noch gar nichts zu deinem Unfall und deinen Verletzungen geschrieben - das müßte man schon wissen was bei dir Sache ist.


VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hexe,

erst mal die Ruhe bewahren - die Zeit läuft zu deinen Gunsten, je länger es dauert um so besser, denn solange die Alg-Bewilligung nicht zurückgenommen oder aufgehoben ist, steht dir die Leistung zu.

Wichtig ist, dass du dich im Rahmen deines Leistungsvermögens (objektive Verfügbarkeit) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellst (subjektive Verfügbarkeit), ohne selbst zu entscheiden, wie dein Leistungsvermögen ist, denn dies ist Sache der Ärzte, deren Einschätzung du aber bestreiten kannst (und im Widerspruchsverfahren gegenüber der DRV offenbar auch bereits getan hast).

Jetzt AU feststellen zu lassen - ich weiß nicht, dann stellt die AA das Alg in 6 Wochen ein - Krankengeld gibts aber nicht ....

Gehe auf jeden Fall nicht allein zum Termin mit der AA!

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

Jetzt AU feststellen zu lassen - ich weiß nicht, dann stellt die AA das Alg in 6 Wochen ein - Krankengeld gibts aber nicht
Das ging mir auch durch den Kopf, nur: wenn man nicht krankgeschrieben ist, kann das AA doch argumentieren das man dann ja arbeitsfähig ist - oder? Wie es ja in Hexe's Fall wohl geschehen ist.

Für mich ist das sehr wiedersprüchlich. Aber ich würde auch erst mal abwarten wie der Widerspruch bei der DRV verläuft.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hexe81,

willkommen hier im Forum.
Es wäre zunächst in der Tat gut, wenn Du uns etwas mehr zu Deinen gesundheitlichen Problemen berichten würdest und wie der zeitliche Ablauf bisher ungefähr war. Nur so können wir Dir am besten raten.

Ich bin vor 8 Monaten ausgesteuert und habe mich bei AA angemeldet. Bin bei meinem Arbeitgeber ungekündigt. Das ist ein Ärztliches Attest gemacht worden. Es ist entschieden worden dass ich für mindestens 6 Monate nur weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin und erst mal Arbeitslosengeld bewilligt worden als Nahtlosigkeitsreglung (wenn ich es richtig verstanden habe). Ich müsste gleichzeitig Antrag auf EU Rente stellen.
Wenn Du ein Attest hast, dass Du für mind. 6 Monate nur unter 3h arbeitsfähig bist, wieviel dieser Zeit ist denn inzwischen vergangen?

Vor einem Monat ist mein Antrag auf EU Rente abgelehnt worden. Ich habe bei AA gesagt ich habe Widerspruch eingereicht und es ist mir versichert worden dass bis endgültige Entscheidung über EU Rente vorliegt soll ich mir keine Sorgen wegen dem Arbeitslosengeld machen weil ich es weiterhin bekommen werde.
Nein, das ist nicht ganz korrekt, denn Du bekommst höchstens für die Zeit Deines Anspruches auf Arbeitslosengeld dieses gezahlt. In den meisten Fällen ist das ein Jahr und dieses wäre dann vermutlich in vier Monaten vorbei. Und das Problem ist, dass für einen Widerspruch und dessen Bearbeitung auch gut und gerne einige Wochen ins Land gehen können. Hinzu kommt, dass man vorher natürlich nicht weiß, wie dieser beschieden wird.

Heute habe ich ein Brief von AA für Arbeit bekommen und drin steht dass es ein neues Gutachten von einem Arzt von Agentur für Arbeit vorliegt und ich bin zu einem Termin eingeladen worden (nächste Woche) um meine Berufliche Situation zu besprechen. Ich soll mein Lebenslauf mitbringen und Bewerbungsunterlagen. Habe Angst bekommen und verstehe es nicht...Neue Attest von AA?
Es ist gut möglich, dass aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit ein neues Gutachten durch den Ärztlichen Dienst des AA erstellt wurde. Das geht auch nach Aktenlage, ohne Dich persönlich zur Begutachtung zu bestellen.
Daher solltest Du so schnell wie möglich um Akteneinsicht bitten, damit Du erfährst, was in diesem Gutachten geschrieben wurde. Ggf. solltest Du diesem Gutachten mit aktuellen medizinischen Befunden entgegen treten, die ggf. Deine weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Außerdem kannst Du einer Begutachtung nach Aktenlage widersprechen und um eine persönliche Vorstellung und Untersuchung bitten.
Gleichzeitig solltest Du Dich zum Termin von Deiner zuständigen SB beraten lassen, was Du für den Notfall tun sollst, wenn über Deinen Rentenantrag vor dem Auslaufen des Alg noch nicht abschließend entschieden sein sollte.

Was soll ich machen wenn ich noch nicht arbeitsfähig bin obwohl AA Gutachten anders sagt-da hat mich noch nie jemand untersucht...
Bist Du denn aktuell weiter krank geschrieben aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen?


Wäre wie gesagt gut, wenn Du etwas mehr zu Deinem konkreten Fall schreiben könntest.

Alles Gute wünscht,
sachsblau
 
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