Hallo pussi,
neu ist für mich nur, dass es in aller öffentlichkeit passiert und alle sehen oder hören weg.
ist aber auch nichts neues.
Das mit dem
Wegsehen und Weghören, das ist verständlich, wenn man Gefahr läuft, im akuten Fall selbst sehr geschädigt zu werden.
Dafür muss man Verständnis haben.
Wir haben in einem anderen Forum einmal die ungerechte Geschichte einer Lehrerin erfahren, die im Schulhof zwischen schlägernde Schüler ging und dabei schwer verletzt wurde. Die Fürsorgepflicht entsprechend der Schadensentsorgungsstrategien wurde ihr vorenthalten. Eine couragierte pflichbewusste Lehrkraft wurde kein Schadensausgleich trotz Dienstunfall gewährt. Übrigens auch NRW - ist aber überall gleich!
Aber hierbei, wegsehen, weghören,
ohne Gefahr der Selbstgefährdung heraushalten, das ist eine neue Note der Gleichgültigkeit. Obwohl, wegsehen, wenn anderen unrecht geschieht, das ist schon eine ausgeprägt deutsche Eigenschaft.
Ich bin gespannt, wie die Medien darauf reagieren, die lesen ja auch nicht als tägliche Informationspost VerfG-Urteile.
Hallo Paro,
dessen bin ich mir voll bewusst, dass den Bearbeitern und Richtern unser Problem vollkommen gleichgültig ist.
Das verstehe ich auch, denn die müssen ihre Arbeit tun, und dürfen/brauchen sich nicht mir Unwichtigem ablenken lassen.
Bei dem Fall mit der ALS-kranken Frau geht es nicht um deren gesundheitliches Problem, sondern um deren Rechte, per Gesetz verbriefte Rechte, und das ist deren Job, den Bearbeitern und der Richter, und die Rechte der Frau wurden verletzt.
Darum geht es!
Wozu Richter, geben wir alles den Managern der KK und BGs und sonstigen Versicherungen in die Hand, die bekommen für den Erfolg der Schadensfallentsorung sowieso ihre Boni. Also hätten die ihr Geld nicht ganz für nixtun.
Wenn Richter nicht mehr die Gesetze berücksichtigen bei ihren Entscheidungen, sind sie wirklich überflüssig und kosten dem Steuerzahler nur unnötig Geld und im Prozess Zeit.
Es geht in dem Urteil nicht vordergründig für uns Unfallopfer um diese ALS-kranke Frau, sondern um die spezielle Rechtsprechung der Gerichte, denn das ist, was wir regelmäßig auch erleben. Das Schicksal der schwerbehinderten Frau macht es halt eindrucksvoller, wie verroht und selbstgefällig die neue Art der Soziallgerichtsbarkeit.
Gruß Ariel