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Herr Schäuble und seine Forderung nach den "alten Werten"!

Hallo allerseits :)

ich könnte/werde in einem Blog mal wieder auf die Ungereimtheiten und menschenverachtenden Urteile der Sozialgerichtsbarkeit im Lande NRWeh aufmerksam machen ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Ich sag' dazu nur eins:

JEDER, der als Richter über einen solchen Fall entscheiden muß, oder als Abgeordneter/Minister Gesetze erlassen soll, müßte als Voraussetzung einmal SELBST 6 Wochen (mindestens) im Rollstuhl sitzen, oder an Krücken laufen.
Natürlich ohne Unterstützung von Lakaien, weil, die haben wir ja auch nicht.

Wir haben alle nur eine Chance: wenn "diejenigen" zumindest ansatzweise nachvollziehen können, worum es eigentlich geht. Und das kann man nur, wenn man selbst in der gleichen Situation war/ist !

Auch Sachbearbeiter bei Krankenkassen, BGs, Versorgungsamt o.ä. sollten allesamt sich einmal diesem "Behinderten-Training" unterziehen MÜSSEN.

Es gibt doch bereits so Anzüge, mit denen die Forscher versuchen, die "ältere Generation" zu simulieren um entsprechende Hilfsmittel für den Alltag zu testen. Gibt's sowas auch für Behinderte ?

Es bleibt dann immer noch, das man Schmerzen einfach NICHT nachfühlen kann ! Vor allem nicht, wenn sie über mehrere Jahre andauern. Wie zermürbend das sein kann, kann keiner nachvollziehen ! :(

Vielen Dank für die gute Idee mit dem "Focus", schade nur, daß sich weiter keine Leute finden, die das unterstreichen !
 
@ alle
Ich kann es nur nochmal betonen, Ihr seit den Bearbeitern oder Richtern Eurer Probleme gleichgültig, sonst könnten sie Nachts nicht schlafen.
Was schimpflich ist, die schlampige Arbeit, die daraus resultiert. Es ist den Herren und Damen zu mühsam sich mit dem "Fall" auseinanderzusetzen.
Beispiel:
Einem Mann waren beide Unterschenkel bei einer Hilfeleistung auf der Autobahn überfahren und damit mehrfach gebrochen worden. Jetzt nach 20 Jahren hatte er eine Verschlimmerung seines Leidens angezeigt.
Sein Begehr auf eine höhere Entschädigung wurde mit dem Hinweis auf die anstehenden Altersbeschwerden abgelehnt, schicksalsbedingt; denn jeder wird ja älter und dann kommen eben die eskalierenden Beschwerden.
Nur uns Schäubele hat bestimmt einen bundesbezahlten Pfleger zur Seite, wer von den anderen Querschnittsgelähmten hat das? Schicksalsbedingt?
 
Hallo pussi,

neu ist für mich nur, dass es in aller öffentlichkeit passiert und alle sehen oder hören weg.
ist aber auch nichts neues.

Das mit dem Wegsehen und Weghören, das ist verständlich, wenn man Gefahr läuft, im akuten Fall selbst sehr geschädigt zu werden.
Dafür muss man Verständnis haben.

Wir haben in einem anderen Forum einmal die ungerechte Geschichte einer Lehrerin erfahren, die im Schulhof zwischen schlägernde Schüler ging und dabei schwer verletzt wurde. Die Fürsorgepflicht entsprechend der Schadensentsorgungsstrategien wurde ihr vorenthalten. Eine couragierte pflichbewusste Lehrkraft wurde kein Schadensausgleich trotz Dienstunfall gewährt. Übrigens auch NRW - ist aber überall gleich!

Aber hierbei, wegsehen, weghören, ohne Gefahr der Selbstgefährdung heraushalten, das ist eine neue Note der Gleichgültigkeit. Obwohl, wegsehen, wenn anderen unrecht geschieht, das ist schon eine ausgeprägt deutsche Eigenschaft.

Ich bin gespannt, wie die Medien darauf reagieren, die lesen ja auch nicht als tägliche Informationspost VerfG-Urteile.

Hallo Paro,

dessen bin ich mir voll bewusst, dass den Bearbeitern und Richtern unser Problem vollkommen gleichgültig ist.
Das verstehe ich auch, denn die müssen ihre Arbeit tun, und dürfen/brauchen sich nicht mir Unwichtigem ablenken lassen.

Bei dem Fall mit der ALS-kranken Frau geht es nicht um deren gesundheitliches Problem, sondern um deren Rechte, per Gesetz verbriefte Rechte, und das ist deren Job, den Bearbeitern und der Richter, und die Rechte der Frau wurden verletzt.

Darum geht es!

Wozu Richter, geben wir alles den Managern der KK und BGs und sonstigen Versicherungen in die Hand, die bekommen für den Erfolg der Schadensfallentsorung sowieso ihre Boni. Also hätten die ihr Geld nicht ganz für nixtun.
Wenn Richter nicht mehr die Gesetze berücksichtigen bei ihren Entscheidungen, sind sie wirklich überflüssig und kosten dem Steuerzahler nur unnötig Geld und im Prozess Zeit.

Es geht in dem Urteil nicht vordergründig für uns Unfallopfer um diese ALS-kranke Frau, sondern um die spezielle Rechtsprechung der Gerichte, denn das ist, was wir regelmäßig auch erleben. Das Schicksal der schwerbehinderten Frau macht es halt eindrucksvoller, wie verroht und selbstgefällig die neue Art der Soziallgerichtsbarkeit.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

meint Schäublele etwa diese werte

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen im "Mittel-Alter": takten wir, wenn es geht, unseren Prozessor herunter und denken wir an uns! Die "68er" hatten übrigens den Grundsatz "Macht kaputt, was Euch kaputtmacht".

http://www.staff.uni-marburg.de/~naeser/Pr04a.htm


Ein Lesenswerter Beitrag aus der Vergangenheit für die Zukunft.

Hallo Paro ich kann dir versichern , schäubele besitzt ein first class rundumversorgung sorglospaket und natürlich kostenfrei.

Für Angehöriger des Proletariats“ hatten die Funktionäre und ihr gefolge aus Justiz ,Politik etc. noch nie was übrig.

Gedanklich kreisen nur die Ausführung eines Kreuzes auf wahlscheinen gem. ihrem Selbsterhaltungstrieb.

Verbunden mit Garantie auf ein Sorglospaket für sich selbst, die Ideen des März jedoch werden im Sept. für manche in der Politik für das erforderliche Grauen sorgen.

somit schiksalsbedingt?

vg natascha
 
Was nützen uns allein Wort?

Hallo natascha,


Herr Schäuble meint nicht die Bewegung der 68er Generation, die sich aufbäumten, gegen Wucherungen vermeintlicher "Alter Werte" ---> verkrusteten selbstgefälligen Denkens.

Man könnte es fast so sehen, die 68er Generation hat geholfen, dass eine Eisenbahn von ihrem falschen Weg geschüttelt wurde, um sich dann mit neuem Anfang wieder auf den richtigen Weg orientieren zu können.

Leider war das dann auch der Anfang der "Neuen Werte" - der Schaffung der neuen Weltordnung, das alles vernichten sollte was auch nur annähernd nach Kommunismus roch.
Und "Sozial", - darin steckt nun mal der Begriff "Gemeinschaft aller". Also eine Behinderung zur Bereicherung einiger Weniger zum absoluten Machtverbund.

Es wäre hier nicht richtig, die "alten Werte" zu diskutieren.
Deshalb nur soviel:
Die alten Werte sind über Jahrtausende gewachsen, im Erproben von vielen Arten des menschlichen Zusammenlebens. SIe sind gewachsen durch den ständig wiederkehrenden Versuche Einzelner, sich die Macht über alle Anderen anzueignen, nur zum eigenen Nutzen.

Die Geschichte hat gezeigt, kein Versuch war erfolgreich!
Menschen lassen sich nicht auf Dauer unterdrücken.

In Demokratien sind die Menschen zusammen an der "Macht" und das gelingt auf Dauer, wenn die Regeln zugunsten der Menschen eingehalten werden.

Das geht eben nur mit den alten Werten, die, wie schon erwähnt, aus den dramatischen Ereignissen der Vergangenheit sich als die einzig mögliche Chance für Frieden und Wohlstand für alle bewährt haben.

Die Staatsziele, unsere Form des Zusammenlebens sind: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,..."

Daraus ergibt sich das Verständnis der „alten Werte“ und wir sollten dies zu schätzen wissen, und nicht verspotten. Es käme einer Verspottung unserer Verfassung gleich!

Was hier in diesem Thread von den Meinungen der Beteiligten kritisiert wird, ist der Spott gegenüber unseren verfassungsmäßigen Grundrechten, der nämlich genau hier in den Richterentscheidungen zum Ausdruck kommt.

Diese Richterentscheidungen von (siehe oben) sind Demonstrationen, wie es auch das BVG erklärt, ein Unterlassen der Beachtung der Grundrechte der Beschwerdeträgerin.

Wenn die „alten Werte“ bedeuten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“, dann haben diese Richter genau dieses verachtet.

Thomas von Aquin sagt in etwa: ‚der Mensch habe ein Urgewissen auf das er achten und beachten sollte.’
Nun sind sicher viele hier, die interessiert es einen ‚feuchten Kericht’ was ein Thomas von Aquin meinte, vor ein paar Jahrhunderten.
Bei aller Gleichgültigkeit sollte man aber dabei bedenken, dass diese Personen, die „alten Weisen“, das niederschrieben, was an Werten im Menschen überhaupt vorhanden sind. Deren Erkenntnisse gehören auch zur Basis unserer heutigen Verfassung.

Dass wir heute solange in Frieden leben, dass wir einen relativ hohen Wohlstand haben, das sind in erster Linie auch die Verdienste dieser Personen, die sich immer wieder mit dem Menschsein befasst haben. Es sind Inhalte der Gewissensbildung unserer christlichen Kultur. --à „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“, so steht es in der Präambel (Vorwort) des Grundgesetzes der BRD.
Das ist die Basis für die Richter, ihre Entscheidungen zu begründen.

Die Richter gehen bemerkbar mehr und mehr dazu über, so zu entscheiden, als stünden die Forderungen der ökonomischen Weltordnung so bereits im Grundgesetz:
„Im Bewusstsein vor der Macht und ihren förderlichen Wirtschaftszweigen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Wohlstand der Weltwirtschaftmächten zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundrecht gegeben.“

Vorsicht ist geboten: Die Rechtsprechung bereitet den Weg vor, Gewöhnung des Volkes an (soziale) Demütigung, so dass dann eine entsprechende Änderung unseres Grundgesetzes nur noch ein Akt der Förmlichkeit ist.

Noch einmal zurück zum Urgewissen, das jedem Menschen innewohne:
Jeder Mensch weiß instinktiv, was richtig und falsch ist, weil er das aus seinem Menschsein selbst erfährt, sobald er sich über sich bewusst ist und seinen nächsten auch als Mensch erkennt.

Wenn also ein Mensch, ohne spezielle Erziehung, z.b. ohne christliche Werte, ein Urgewissen hat, somit instinktiv zwischen Recht und Unrecht unterschieden kann, - jeder kennt sein Bauchgefühl! - dann kann er diese Werte nur ausblenden, indem er seine egoistischen Bedürfnisse so übermächtig werden lässt, und damit sein Urgewissen nicht mehr zur Wirkung kommen lässt (bewusst).

Solche übermächtig egoistischen Bedürfnisse sind die Basis für korruptives Verhalten jeder Art, wozu auch Vorteilsannahme, sowie auch Spekulation auf Vorteil mit Interessen-Hörigkeit - interessengebundenes Weisungsbefolgen …. gehört.

Die Entscheidungen dieser Richter zeigen deutlich, dass da schon eine abgeschlossene Abstumpfung erfolgt ist, also kein Urgewissen mehr vorhanden, geschweige denn Gewissensbildungsreste noch vorhanden wären – wenn es denn ja zu einer Gewissensbildung kam.

Um es kurz zu machen, verweise ich noch auf die Pflichten eines Richters, die in „Gespräch mit einem Richter…“ ausführlich diskutiert wurden.

Herr Dr. Schäuble liegt mit der seiner Forderung nach Rückbesinnung nach den „Alten Werten“ vollkommen richtig, nur, was nützen uns allein Worte? --à Womit ich hier wieder am Anfang meines ersten Beitrages wäre.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

Zitat:
Vorsicht ist geboten: Die Rechtsprechung bereitet den Weg vor, Gewöhnung des Volkes an (soziale) Demütigung, so dass dann eine entsprechende Änderung unseres Grundgesetzes nur noch ein Akt der Förmlichkeit ist.

Ob es soweit kommen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber die Tendenz in der Ausgestaltung der Entscheidung ist eindeutig so. Denn die Entscheidungsfindungen und die dazugehörenden Begründungen - die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes fussend - getroffen werden, verdeutlichen diese Tendenz umso mehr. Dabei darf man aber bei aller Kritik nicht verallgemeinern. Es sind Entscheidungen einzelner Richter (nicht aller), die das Gewissen ausgeblendet haben.

Solche verfassungswidrige Entscheidungen werden aber nicht nur an den Sozialgerichten gefällt, man findet sie auch querbeet in allen Gerichtszweigen dieser Republik. Wie lange müssen UO an den Zivilgerichen klagen, ob ihrer Rechte aus einer privaten Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch hier spielt Richterwillkür in einzelnen Verfahren eine grosse Rolle. Nicht weil unser Rechtssystem nicht funktioniert, sondern weil die, die dazu aufgrund ihrer juristischen Fachkompentenz dazu berufen wurden - dass unser Rechtssystem funktionieren soll - ihre Fachkompetenz dazu missbrauchen, subjektive Sichtweisen (als persönliche Rechtsnorm) über das Gesetz zu stellen.

Die Arroganz und die geistige Borniertheit, die sich allenthalben in der Richterschaft breitgemacht hat, erzeugen und begründen solche grassen Fehlentscheidungen. Die richterliche Unabhängigkeit darf nicht soweit gehen, dass im Namen des Volkes, Unrecht gesprochen werden darf.

Zitat, OLG-Präsident Prof. Dr. Rixecker:
"Richter dürfen alles". Aber er hat sofort eingeschränkt weiter interpretiert: " Sie dürfen nur dann alles, wenn sie sich an das Gesetz und an das eigene Gewissen halten". Wenn sie sich nicht an das Gesetz halten, ist dies überprüfbar. Was ist aber mit ihrem Gewissen? Ist eine Gewissensentscheidung eines einzelnen Richters von der Allgemeinheit (von dem Volk) überprüfbar? Nein, ist sie nicht! Denn wir können keinem Richter hinter die Stirn schauen. Wir können nicht erkennen, in welcher Art die gewissen(hafte) Auslegung einer Rechtsnorm eine Überreizung der Sinnesorgane hervorruft und den Richter zu einer akademischen Fehlleistung (juristisch nicht haltbar) ermutigt. Wer überprüft die charakterliche Einstellung eines Richters?

Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt. Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht. Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder weniger freiwillig beenden. Vielfach handelt es sich dabei gleich um Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist, Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure selber aussucht. Das kann nicht richtig sein!

Gruss
kbi1989
 
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hallo, ariel
dein beitrag vom richtergesetz kommt mir gerade recht.
meine frage:
da steht nun
"

Richtergesetz
vom 5. Juli 1990
faktisch aufgehoben durch
Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889).
"

gilt das gesetz noch, oder ist es aufgehoben
lg
pussi
kommt leider etwas komisch rüber, weiss aber nicht, wie ich es ändern kann.
 
Hallo pussi,

gute Frage. Ich habe selbst das nicht beachtet, denn wenn sich unsere Verfassung nicht geändert hat, dann sollte sich auch der Amtsausführungsanspruch an die Richter nicht geändert haben.

Sonst habe ich jetzt auf die Schelle nichts vergleichbares gefunden.

Gruß Ariel
 
Hi,

dieses *faktisch aufgehoben* gehört in die Sparte Verschwörungstheroien ...

Und nach dem folgenden Link, da hört das Denken vielleicht ganz auf, und während ich so den § 185 suche, mußte ich feststellen, daß unsere Obrigkeit ganz still und heimlich einige Änderungen durchgebracht haben: hier der neue Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html

Und suche wo das Bundesbeamtengesetz gilt. Habe die alte Fassung noch gefunden:

http://www.beamtengesetz.de/

§ 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.



Wundern tut einen hier nichts mehr, wenn man weiss, wer der Chef von unseren Gerichten und Staatsanwälten ist.
GVerfReglV - Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung
"Die V tritt in den beigetretenen fünf Ländern (Art. 1 Abs. 1 EinigVtr) gem. Anl. I Kap III Sachg. A Abschn. III Nr. 4 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 927 mit Maßgaben in Kraft; in dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt, gilt sie gem. Abschn. IV Nr. 2 Buchst. b EinigVtr ohne Maßgaben."
§ 12 Der Reichsminister der Justiz erläßt die allgemeinen Anordnungen für die Geschäftsstellen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften und für die Gerichtsvollzieher.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
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