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Haushaltsführungsschaden

Madeline

Mitglied
ich hätte eine Frage undzwar habe ich ein Gutachten erstellen lassen bezüglich Haushaltsführungsschaden das Gutachten ist öffentlich bestellt und vereidigt dieses haben wir jetzt bei der Versicherung eingereicht und den Schaden eingefordert dazu muss ich sagen es war ein privater Unfall und hat rein garnichts mit der BG zu tun. Die HUK Coburg hat mich aber für Gutachten zur Bg geschickt für die Mde der Arzt der das Gutachten erstellen sollte hat 1 Jahr lang dafür gebraucht (ich war letztes Jahr im Sommer zur Begutachtung dort) und dieses Jahr im gleichen Monat hat der Arzt geschrieben das er 3 Zusatzgutachten benötigt ansonsten kann er die mde nicht bestimmen. Das hat uns alles natürlich viel zu lange gedauert und deswegen habe ich aus eigener Tasche eine Gutachterin beauftragt aber nur für die mdh. Meine Frage ist brauche ich überhaupt eine Mde ? Ist dies nicht nur für berufsunfälle wichtig und was kann ich jetzt machen ich rufe Montag sowieso beim Anwalt an aber ist das Gutachten für die mdh nicht rechtens und muss die Versicherung nicht eigentlich zahlen
 
@Madeline ,

wenn es sich in Deinem Fall um Deine private Unfallversicherung handelt und Du von ihr Entschädigung aufgrund des Unfalls haben möchtest, dann ist die Sache nicht ganz so einfach.

Deine Versicherung ist dann für Dich ein sogenannter Vertragspartner, weil Du mit der Versicherung einen Versicherungsvertrag geschlossen hast. In dem Fall gelten die Versicherungsbedingungen, die Bestandteil des Versicherungsvertrages sind. Das größte Problem dabei ist, dass die meisten Versicherungen sich dabei zugestehen, selbst den Gutachter auszusuchen. Vorgerichtlich hast Du da auch keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Ob der von Dir beauftragte Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist, spielt vorgerichtlich keine Rolle. Wenn Deine Versicherung das Gutachten anerkennt, dann Glückwunsch. Wie gesagt, ob oder ob nicht von der Versicherung anerkannt, sagt nichts über die Qualität des Gutachtens aus.

Gibt es denn laut den Versicherungsbedingungen überhaupt eine Entschädigungen wegen des Haushaltsführungsschaden?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo nein es war ein privater Unfall also Haftpflichtversicherung und ja mir steht ein Haushaltsführungsschaden zu die Versicherung hat auch schon einen Teil au der Vergangenheit gezahlt der nicht im Gutachten enthalten sog die Berechnung im Gutachten ist nur für die 2 Jahre weil ich davor bei meinen Eltern gelebt habe ich warte einfach die Gutachten für die Mde ab meine Frage war halt ob die Mde überhaupt nötig ist für den Haushaltsführungsschaden weil dafür brauche ich ja nur die mdh
Liebe Grüße
 
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