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Halbe Em-Rente was dann?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas dicki
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

dicki

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen

Meinen Fall habe ich ja hier im Forum schon beschrieben.Aber hier noch mal in Kürze die wichtigsten Fakten:1. Arbeitsunfall LWk1 Berstungsfraktur mit Ventraler und Dorsaler versteifung. Mde 30%.
2.Berufskrankheit Schwerhörigkeit Mde15%.
3.November 2009 Herzinfarkt.
4.GdB 50% seit Jan 2010
5.Bin in einer Scmerztherapie
6. Bekomme 3 mal pro Woche Physiotherapeutische massnahmen
Momentaner arbeitsstand:seit jan 2010 Arbeitslos, Bekomme bis 31.03.2011 Alg1.
Auf grund dieser Situation und weil ich einen kleinen job auf 165€ habe bin ich zum Rentenamt geganen und habe mich beraten lassen.
Ich habe der Dame vom Rentenamt mitgeteilt das ichz auf Grund dieser geringen belastung schon ganz schön fertig bin:mad:
Die dame meinte man kann auf jeden fall die rente beantragen.
Aber wir sollten zuerst einen antrag auf Reha stellen.Dort würde dann festgestellt ob und wieweit eine rente gewährt werden kann.Diesen termin haben wir für sept gemacht.
Jetzt meine fragen,wenn ich zum beispiel 1/2 Em-rente bekommen würde, darf ich denn noch etwas hinzuverdienen wenn der Gesundheitszustand es zulassen würde. Bei mir es so ich bekomme auf grund meiner langen Selbstständigkeit keine hohe Rente. Wenn ich sie aber sowie jetzt beschrieben bekommen würde könnte ich auf grund der unfallrente der bg
in ruhe eine kleine tätigkeit suchen die meinen gesundheitszustand entspräche. Wie sieht es Versicherungsmäsig aus. Wäre ich als 1/2 Em-renter Krankenversichert.


Gruss Dicki:confused::confused:
 
Hallo Dicki,

zu Punkt 1:
du darfst auch zu deiner halben EM-Rente hinzuverdienen, wieviel das in deinem Fall wäre wird dir mit deinem Rentenbescheid mitgeteilt, da sich das Ganze nach deiner Rente berechnet. Aber Vorsicht: der angegebene Betrag den du verdienen darfst ist Brutto!

Solltest du einen kleinen Nebenverdienst im freigewerblichen Bereich haben mußt du das anführen, damit du nicht in Teufels Küche kommst:D
Mieteinnahmen bleiben meines Wissens unbehelligt.


zu Punkt 2:

Du bist krankenversichert sobald du einen Rentenstatus erreicht hast, über die DRV, auch mit einer Teilrente.
Wenigstens da mußt du dir keine Sorgen machen.:)

Das war jetzt die Kurzfassung, vielleicht hat einer unserer Spezialisten für dich noch genauere Ausführungen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo dicki,

in Ergänzung zu Gitti's Ausführungen möchte ich noch anführen, dass die Verletztenrente der BG zu einer verminderten Auszahlung der EM-Rente führen kann. Ob die BG-Rente auf eine EM-Rente angerechnet wird, hängt immer von der individuellen Situation (früherer Verdienst, Beitragszeiten und -höhen bei der DRV) ab. Nachdem du aber die Höhe deiner Verletztenrente kennst, kannst du dir bei der DRV ausrechnen lassen, ob es zu einer Kürzung der der EM-Rente käme.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo dicki,

bezgl. der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schau bitte einmal hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=77779#post77779.

Ob du als Rentner pflichtversichert bist in der Rentenversicherung hängt davon ab, ob du 9/10 der Zeit vor Rentenbeginn ebenfalls pflichtversichert warst. Da du selbstsändig bist sehe ich das momentan nicht, so dass du hier Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen solltest.

Hinzuverdienst ist im Rahmen der von der DRV "erlaubten" Grenze jederzeit möglich, darüber wirst du im Rentenbescheid aufgeklärt.

Gruss
tamtam
 
Hallo tamtam,

danke für deine Berichtigung was die Krankenversicherung betrifft, doch so wie ich das gelesen und verstanden habe ist Dicki zwar längere Zeit Selbstständig gewesen, doch zuletzt hat er wohl in einem Arbeitsverhältnis gestanden.

Das die Mieteinnahmen nicht angerechnet werden wußte ich aus eigener Erfahrung, aber nicht warum.:) - aber das war ja ein Einwurf meinerseits zu dem Thema.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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