Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo und einen schönen Tag,
ich bin am 13.1.2011 als Fußgängerin durch einen Autofahrer verletzt worden (ohne Mitverschulden), was zu fünf Operationen, zwei Rehas und diversen Dauerbehandlungen führte. Wegen der Unfallfolgen wurde ich am 1.10.2013 in den Ruhestand versetzt und bin es trotz Nachprüfungen noch.
Für die Nachprüfungen wurde ich jeweils im Auftrag des Amtsarztes orthopädisch begutachtet. Die orthopädischen Gutachten nahm der Amtsarzt zusammen mit eigenen Untersuchungen als Basis seiner Gutachten.
Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.
Eine Frage:
Muss ich für Gutachten zahlen, die das Gericht für die Ausübung seines Ermessens haben möchte?
Die vorgesehenen Beweisfragen des Gerichts (mir im Entwurf zur Stellungnahme vorliegend) richten sich zwar allgemein auf Einschränkungen und Beschwerden ab Unfall bis aktuell. Ziel soll danach sein, Aussagen zu Ermessensentscheidungen zum Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zu erhalten.
Allerdings fragt es dabei ausdrücklich zu den im letzten amtsärztlichen Gutachten genannten Diagnosen: "Leidet oder litt die Klägerin in Folge des Unfalls insbesondere an....".
"Falls ja: in welchem Zeitraum lagen die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen jeweils vor? Falls und soweit diese aktuell noch vorliegen: Inwieweit ist nach ärztlicher Einschätzung noch eine Veränderung des Gesundheitszustands zu erwarten? ...."
Tatsächlich kann ein Gutachten für das Gericht hilfreich sein. Allerdings habe ich eher den Eindruck, dass der wahre Grund ist, das amtsärztliche Gutachten zu überprüfen. Das amtsärztliche Gutachten (insgesamt gibt es drei, davon zwei im Rahmen der Nachprüfung) war Basis für die Entscheidung meiner ehemaligen Dienststelle, mich in den Ruhestand zu versetzen.
Deshalb meine weiteren Fragen:
Darf das Gericht auf diese Weise oder überhaupt das amtsärztliche Gutachten überprüfen?
Ich habe das amtsärztliche Gutachten als Beweis eingebracht, weil von der Gegenseite verlangt, nicht vom Gericht angefordert. Kann es dann richtig sein, dass ich für ein Gutachten bezahlen muss, das der Überprüfung meines eingebrachten Beweises dient?
Meine Fragen:
Hätte die KFZ-HPV die Kosten für ein SV-Gutachten zum Haushaltsführungsschaden zu tragen, da sie sich auf ein Gutachten berufen hat?
Könnte ich das Anfertigen eines Gutachtens verlangen? Auch durch einen dafür zugelassenen SV?
Und mich ggf. dagegen wehren, falls das Gericht auch die Kosten dafür mir "aufdrücken" möchte?
Das Gericht hat zur Ermittlung des Verdienstschadens einen Gutachter beauftragt (derzeit nur für die Zeit vom 1.10.2013 bis 31.12.2017 = 5 Jahre, ohne Berücksichtigung meines Klagantrags), wofür ich einen Vorschuss von 17.600 € gezahlt habe!
Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.
Ich habe zum Haushaltsführungsschaden umfangreich u.a. unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung vorgetragen (unter Berücksichtigung u. a. der Ausführungen von Pardey), mich jedoch nicht auf ein SV-Gutachten berufen.
Ich habe ins Ermessen des Gerichts gestellt, wofür das Gericht demnach die mediz. Gutachten nutzen will:
- Zeitbedarf im Haushalt
- Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Schätzungen, Informationen und Nachweise der Klägerin einschl. des Assistenzbedarfs z. B. bei Nutzung von 2 Gehstützen)
Vielen Dank für eure Meinungsäußerung und Hilfe.
Habt einen schönen Tag.
Beste Grüße
Lindgren
ich bin am 13.1.2011 als Fußgängerin durch einen Autofahrer verletzt worden (ohne Mitverschulden), was zu fünf Operationen, zwei Rehas und diversen Dauerbehandlungen führte. Wegen der Unfallfolgen wurde ich am 1.10.2013 in den Ruhestand versetzt und bin es trotz Nachprüfungen noch.
Für die Nachprüfungen wurde ich jeweils im Auftrag des Amtsarztes orthopädisch begutachtet. Die orthopädischen Gutachten nahm der Amtsarzt zusammen mit eigenen Untersuchungen als Basis seiner Gutachten.
Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.
Eine Frage:
Muss ich für Gutachten zahlen, die das Gericht für die Ausübung seines Ermessens haben möchte?
Die vorgesehenen Beweisfragen des Gerichts (mir im Entwurf zur Stellungnahme vorliegend) richten sich zwar allgemein auf Einschränkungen und Beschwerden ab Unfall bis aktuell. Ziel soll danach sein, Aussagen zu Ermessensentscheidungen zum Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zu erhalten.
Allerdings fragt es dabei ausdrücklich zu den im letzten amtsärztlichen Gutachten genannten Diagnosen: "Leidet oder litt die Klägerin in Folge des Unfalls insbesondere an....".
"Falls ja: in welchem Zeitraum lagen die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen jeweils vor? Falls und soweit diese aktuell noch vorliegen: Inwieweit ist nach ärztlicher Einschätzung noch eine Veränderung des Gesundheitszustands zu erwarten? ...."
Tatsächlich kann ein Gutachten für das Gericht hilfreich sein. Allerdings habe ich eher den Eindruck, dass der wahre Grund ist, das amtsärztliche Gutachten zu überprüfen. Das amtsärztliche Gutachten (insgesamt gibt es drei, davon zwei im Rahmen der Nachprüfung) war Basis für die Entscheidung meiner ehemaligen Dienststelle, mich in den Ruhestand zu versetzen.
Deshalb meine weiteren Fragen:
Darf das Gericht auf diese Weise oder überhaupt das amtsärztliche Gutachten überprüfen?
Ich habe das amtsärztliche Gutachten als Beweis eingebracht, weil von der Gegenseite verlangt, nicht vom Gericht angefordert. Kann es dann richtig sein, dass ich für ein Gutachten bezahlen muss, das der Überprüfung meines eingebrachten Beweises dient?
Meine Fragen:
Hätte die KFZ-HPV die Kosten für ein SV-Gutachten zum Haushaltsführungsschaden zu tragen, da sie sich auf ein Gutachten berufen hat?
Könnte ich das Anfertigen eines Gutachtens verlangen? Auch durch einen dafür zugelassenen SV?
Und mich ggf. dagegen wehren, falls das Gericht auch die Kosten dafür mir "aufdrücken" möchte?
Das Gericht hat zur Ermittlung des Verdienstschadens einen Gutachter beauftragt (derzeit nur für die Zeit vom 1.10.2013 bis 31.12.2017 = 5 Jahre, ohne Berücksichtigung meines Klagantrags), wofür ich einen Vorschuss von 17.600 € gezahlt habe!
Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.
Ich habe zum Haushaltsführungsschaden umfangreich u.a. unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung vorgetragen (unter Berücksichtigung u. a. der Ausführungen von Pardey), mich jedoch nicht auf ein SV-Gutachten berufen.
Ich habe ins Ermessen des Gerichts gestellt, wofür das Gericht demnach die mediz. Gutachten nutzen will:
- Zeitbedarf im Haushalt
- Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Schätzungen, Informationen und Nachweise der Klägerin einschl. des Assistenzbedarfs z. B. bei Nutzung von 2 Gehstützen)
Vielen Dank für eure Meinungsäußerung und Hilfe.
Habt einen schönen Tag.
Beste Grüße
Lindgren
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