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Haftpflicht bestreitet Schäden vor Gericht - Kosten und verschiedene Gutachten

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo und einen schönen Tag,

ich bin am 13.1.2011 als Fußgängerin durch einen Autofahrer verletzt worden (ohne Mitverschulden), was zu fünf Operationen, zwei Rehas und diversen Dauerbehandlungen führte. Wegen der Unfallfolgen wurde ich am 1.10.2013 in den Ruhestand versetzt und bin es trotz Nachprüfungen noch.

Für die Nachprüfungen wurde ich jeweils im Auftrag des Amtsarztes orthopädisch begutachtet. Die orthopädischen Gutachten nahm der Amtsarzt zusammen mit eigenen Untersuchungen als Basis seiner Gutachten.

Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.

Eine Frage:
Muss ich für Gutachten zahlen, die das Gericht für die Ausübung seines Ermessens haben möchte?

Die vorgesehenen Beweisfragen des Gerichts (mir im Entwurf zur Stellungnahme vorliegend) richten sich zwar allgemein auf Einschränkungen und Beschwerden ab Unfall bis aktuell. Ziel soll danach sein, Aussagen zu Ermessensentscheidungen zum Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zu erhalten.

Allerdings fragt es dabei ausdrücklich zu den im letzten amtsärztlichen Gutachten genannten Diagnosen: "Leidet oder litt die Klägerin in Folge des Unfalls insbesondere an....".

"Falls ja: in welchem Zeitraum lagen die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen jeweils vor? Falls und soweit diese aktuell noch vorliegen: Inwieweit ist nach ärztlicher Einschätzung noch eine Veränderung des Gesundheitszustands zu erwarten? ...."

Tatsächlich kann ein Gutachten für das Gericht hilfreich sein. Allerdings habe ich eher den Eindruck, dass der wahre Grund ist, das amtsärztliche Gutachten zu überprüfen. Das amtsärztliche Gutachten (insgesamt gibt es drei, davon zwei im Rahmen der Nachprüfung) war Basis für die Entscheidung meiner ehemaligen Dienststelle, mich in den Ruhestand zu versetzen.

Deshalb meine weiteren Fragen:
Darf das Gericht auf diese Weise oder überhaupt das amtsärztliche Gutachten überprüfen?
Ich habe das amtsärztliche Gutachten als Beweis eingebracht, weil von der Gegenseite verlangt, nicht vom Gericht angefordert. Kann es dann richtig sein, dass ich für ein Gutachten bezahlen muss, das der Überprüfung meines eingebrachten Beweises dient?

Meine Fragen:
Hätte die KFZ-HPV die Kosten für ein SV-Gutachten zum Haushaltsführungsschaden zu tragen, da sie sich auf ein Gutachten berufen hat?
Könnte ich das Anfertigen eines Gutachtens verlangen? Auch durch einen dafür zugelassenen SV?
Und mich ggf. dagegen wehren, falls das Gericht auch die Kosten dafür mir "aufdrücken" möchte?
Das Gericht hat zur Ermittlung des Verdienstschadens einen Gutachter beauftragt (derzeit nur für die Zeit vom 1.10.2013 bis 31.12.2017 = 5 Jahre, ohne Berücksichtigung meines Klagantrags), wofür ich einen Vorschuss von 17.600 € gezahlt habe!
Nun möchte das Gericht für die Ermessensentscheidung zum Schmerzensgeld und zum Haushaltsführungsschaden zwei bis drei medizinische Gutachten beauftragen (orthopädisch, psychiatrisch, ggf. neurologisch) mit Kostentragungspflicht durch mich, da ich beweisbelastet sei.
Ich habe zum Haushaltsführungsschaden umfangreich u.a. unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung vorgetragen (unter Berücksichtigung u. a. der Ausführungen von Pardey), mich jedoch nicht auf ein SV-Gutachten berufen.
Ich habe ins Ermessen des Gerichts gestellt, wofür das Gericht demnach die mediz. Gutachten nutzen will:
- Zeitbedarf im Haushalt
- Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Schätzungen, Informationen und Nachweise der Klägerin einschl. des Assistenzbedarfs z. B. bei Nutzung von 2 Gehstützen)


Vielen Dank für eure Meinungsäußerung und Hilfe.

Habt einen schönen Tag.
Beste Grüße
Lindgren
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Die bisherigen Diskussionen können in diesen Threads eingesehen werden

Medizinische Gutachten 11 Jahre nach Unfall für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

und​

Wer zahlt für Gutachten - KFZ-HP bestreitet Haushaltsführungsschaden mit "Beweis: Sachverständigengutachten"

und

Gericht will amtsärztl. Gutachten durch mediz. Gutachten auf meine Kosten prüfen lassen



Diese Threads behandeln ein und dasselbe Verfahren und es ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung wird nicht dafür aufkommen, da sie zum Unfallzeitpunkt nicht bestand. Die Kosten der rechtlichen Vertretung muß aber die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Natürlich bestreitet die Haftpflichtversicherung jeglichen Schaden. Deshalb ja auch das Gerichtsverfahren. Aber hier scheint einiges sehr falsch zu laufen. Alleine die Kosten von 17.600 Euro für ein einziges Gutachten zum Verdienstschaden????

Versucht bitte bei diesem Thread @Lindgren zu helfen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für das Zusammenfassen und "auf-den-Punkt-Bringen".

Und ja, Hilfe wäre wirklich schön,

Zu deinem Hinweis zu den Kosten der rechtlichen Vertretung:
Die KFZ-HP hat die Rechtsanwaltskosten im Vorverfahren übernommen. Für das Erheben der Klage habe ich die Kosten getragen (rund 12.000 € für Gericht und RA wegen des vom Gericht nach Meinung meines Anwalts unerwartet hoch angesetzten Streitwertes).

Hab einen schönen Abend.
Beste Grüße
Lindgren
 
Hallo HWS-Schaden,

du hattest zum amtsärztlichen Gutachten geschrieben, dieses sei kein Parteigutachten. Ich habe es einfach als Beweis vorgelegt.

Es war vom Gericht nicht angefordert worden, weil für das Gericht nach dessen Aussage klar war, dass allein der Unfall zur Dienstunfähigkeit geführt hat und damit Auslöser für den Verdienstschaden ist (sonst hätten sie auch nicht das - teure - Verdienstschadengutachten beauftragen dürfen). Ich habe das Gutachten nur vorgelegt, um die "quengelnde" Gegenseite zufrieden zu stellen, die behauptete, ich würde Beweise vorenthalten pp. (wobei im beamtenrechtlichen Verfahren das amtsärztliche Gutachten ja nicht der Auslöser für den Ruhestand und damit den Verdienstschaden ist - das ist die Entscheidung der Dienststelle, die dazu natürlich das Gutachten heranzieht).

Die Gegenseite hat aktuell ein Schreiben vom Juli 2018 vorgelegt, das sie damals bei Gericht gar nicht eingereicht hatte, mit dem sie nunmehr die Unfallbedingtheit des Ruhestands bestreitet, ohne einen Beweis zu bringen. Das Gericht hat daraufhin bei der Gegenseite nachgefragt, ob sich das Bestreiten aufgrund des vorgelegten amtsärztlichen Gutachtens erledigt hat. Antwort liegt noch nicht vor. Ich bin gespannt.

Einen schönen Abend.
Beste Grüße
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

ich kenne es auch so, dass wie in meinem Fall ein amtsärztliches Gutachten über mich nicht als Parteigutachten bewertet worden ist. Die Haftpflicht hatte mich zu Gutachtern geschickt. Nachdem sie meine Ansprüche abgewiegelt habe, bin ich vor Gericht gegangen. Die Haftpflicht hat deren Gutachten über mich vorgelegt, die vor Fehler strotzten. Ich selber hatte keine sondern nur meine Arzbericht der Behandler und der beiden Reha und das Amtsärtzliche vorgelegt. Die der Haftpflicht wurden als parteiisch vom Tisch gewischt.

Wichtig dabei ist der Auftraggeber für dieses Gutachten, beim Amtsarzt bist nicht selber der Auftraggeber für eine amtsärztliche Untersuchung gewesen, sondern dein Arbeitgeber - Dienstherr. Dieses stammt ja von einer amtlichen Stelle - dem staatlichem Gesundheitsamt - hat es vor Gericht einen anderen Stellenwert, als das von der Haftpflichtversicherung in Auftrag gegeben. Die beauftragen häufig ihnen wohlgesonnene Ärzte. Das wissen auch inzwischen einige Richter heutzutage.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

vielen Dank. Vllt bin ich nur einfach aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem exorbitant teuren Verdienstschadengutachten überempfindlich.

Die KFZ-HP hatte nach der Versetzung in den Ruhestand umfänglich die Ärzte befragt, die mich im Zusammenhang mit dem Unfall behandelt hatten und dabei sogar die erteilte Schweigepflichtentbindung überschritten, indem ausdrücklich auch nach unfallunabhängigen Diagnosen gefragt wurde.

Nach Abschluss dieser Prüfung wurde die Eintrittsverpflichtung uneingeschränkt schriftlich anerkannt. Dass die Versetzung in den Ruhestand auf dem Unfall beruht, wurde nicht in Frage gestellt.

Einen schönen Tag wünscht
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

oh ja, diese Verfahrensdauer ist belastend, du bist auf dem Weg, egal welche Haken die Hasen der Nichtzahlenwollenden schlagen - Geduld, Ruhe, deine Rechtsberatung schaffen lassen.

Bei mir war der Unfall 1999 ab da dauernd Dienstunfähig - daraufhin Versetzung in den Ruhestand 2002 - Aberkennung wegen Schlechtachter 2004, 1. Instanz 2005 verloren, 2006 Antrag auf Berufung, 2007 neues Gutachten vom Gericht beauftragt, lag 2008 vor, Anhörung vor Gericht 2009 und schlussendlich habe ich Recht bekommen und mir wurde Rente aus Dienstunfallgründen zugesprochen - 10 Jahre nach dem Ereignis.

Es erscheint einem so lächerlich, was die alles aus ihrem Zauberhut erfinden um berechtigte Ansprüche abzuwimmeln. Das sind Finten, Androhungen, Luftnummern und je nachdem wie man darauf reagiert, wittern die Ansatzpunkte die in ihren Bedingungen rechtlich vereinbarten Summen runter zu schrauben.

Eines ist wichtig: du bist kein Einzelfall, dieses Vorgehen hat Methode und liegt nicht in deiner Person, es ist nichts Persönliches. Es ist auch kein Kampf David gegen Goliath, sondern eine Frage, in wie weit man Geduld aufbringt und die Ausdauer sich auf dem Weg durch den Dschungel geradlinig auf dem Wegen zu halten und sich nicht ins Dickicht ziehen zu lassen.

LG Teddy
 
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