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Häuslicher Unfall, lohnt es sich überhaupt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Gerald64
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Daumenverletzung PUV

deshalb versuche ich ja im Vorfeld festzustellen, was ist der Tastsinn wert.
Ich dachte vielleicht gibt es Erfahrungswerte.
Habe ja viel im Internet darüber gelesen, aber überall wird danach gefragt, aber was dabei heraus gekommen ist steht nirgends!

Hallo Gerald,

habe gemerkt, dass die Sache doch sehr wichtig für Dich ist, deswegen weiter recherchiert.

Einem Fachbuch (Die Invalidität in der priv. Unfallversicherung- Lehmann/Ludolph) habe ich
folgende Textteile entnommen:

Die Bemessung von Funktionsbeeinträchtigungen nach Fingerverletzungen

........ Im Falle des Teilverlustes eines oder mehrerer Finger ist für die Bemessung
des Invaliditätsgrades nicht allein die Größe des verlorenen Teils maßgebend.
Ausschlaggebend ist vielmehr, in welchem Umfang die Funktionsfähigkeit gemindert ist
...........
Die Bemessung der Invalidität nach Fingerverletzungen orientiert sich an klar umrissenen
Unfallfolgen. Dies sind der Fingerverlust, der Fingerteilverlust, die Gelenkversteifung
und der Ausfall peripherer Nerven.

Für die Beurteilung des Grades der dauernden Funktionsbeeinträchtigung gelten die nach-
folgenden Bemessungsempfehlungen

. Sensibilitätsstörungen der Fingerbeeren durch Nervenschäden

... Am Daumen
... - volar: nur speichenseitig ........... 3/10 (Daumen)
... - volar: nur ellenseitig.................. 4/10 (Daumen)
... - volar: ellen- und speichenseitig .. 6/10 (Daumen)


Habe es nachgeschlagen Deine Verletzung = ellenseitig.

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass je nach der Schwere/Höhe des
Nervenschadens vielleicht sogar 4/10 (bei 25 % Daumenwert) = dann 10 %
der Versicherungssumme von der PUV zu zahlen wäre.


Viele Grüße

Meggy
 
Vielen Dank Meggy,
für deinen Mühen die du dir aufgenommen hast.

Bist du ein Arzt dass du solche Fachbücher Zuhause hast?

Auf jeden Fall werde ich dies bei meinem Hausarzt bei der nächsten Untersuchung mal mit vorlegen.

Nochmal vielen Dank für seine Mühen

Gruß aus dem Fichtelgebirge
Gerald
 
Eine Frage bleibt noch offen!

Zu welchem Arzt gehe ich da am besten?

Soll ich zu meinem Hausarzt gehen, zu einem Neurologen oder doch gleich zu einem Gutachter?

Gruß aus dem Fichtelgebirge
Gerald
 
Versicherung hat bezahlt

Hallo Gerald,

habe gemerkt, dass die Sache doch sehr wichtig für Dich ist, deswegen weiter recherchiert.

Einem Fachbuch (Die Invalidität in der priv. Unfallversicherung- Lehmann/Ludolph) habe ich
folgende Textteile entnommen:

Die Bemessung von Funktionsbeeinträchtigungen nach Fingerverletzungen

........ Im Falle des Teilverlustes eines oder mehrerer Finger ist für die Bemessung
des Invaliditätsgrades nicht allein die Größe des verlorenen Teils maßgebend.
Ausschlaggebend ist vielmehr, in welchem Umfang die Funktionsfähigkeit gemindert ist
...........
Die Bemessung der Invalidität nach Fingerverletzungen orientiert sich an klar umrissenen
Unfallfolgen. Dies sind der Fingerverlust, der Fingerteilverlust, die Gelenkversteifung
und der Ausfall peripherer Nerven.

Für die Beurteilung des Grades der dauernden Funktionsbeeinträchtigung gelten die nach-
folgenden Bemessungsempfehlungen

. Sensibilitätsstörungen der Fingerbeeren durch Nervenschäden

... Am Daumen
... - volar: nur speichenseitig ........... 3/10 (Daumen)
... - volar: nur ellenseitig.................. 4/10 (Daumen)
... - volar: ellen- und speichenseitig .. 6/10 (Daumen)


Habe es nachgeschlagen Deine Verletzung = ellenseitig.

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass je nach der Schwere/Höhe des
Nervenschadens vielleicht sogar 4/10 (bei 25 % Daumenwert) = dann 10 %
der Versicherungssumme von der PUV zu zahlen wäre.


Viele Grüße

Meggy

So, meine Versicherung hat auf Grund des ausgefüllten Berichts gezahlt.

4/10 von 25 %, also 10 % der Versicherungssumme + nochmal 20 % Schadenfreiheitsbonus!

Das mal zur Information.

Gruß Gerald
 
Hallo Gerald,

schön, dass du entschädigt wurdest.
Ich habe mir eine etwas schwerwiegendere Verletzung zugezogen als du, ein paar mm des Zeigefingers abgetrennt. Ich muss noch ein halbes Jahr warten, bis ich die Invalidität beurteilen lassen kann und hoffe natürlich stark, dass das Gefühl in der fast abgeheilten Fingerkuppe wieder kommt. Jedenfalls wird’s nicht mehr so wie vorher, weil unter der Haut bereits der Knochen ansteht, was bei Berührung schmerzt.
Und da ich Gitarrenlehrer bin, ist das ziemlich ungünstig.

Jedenfalls hier meine Fragen: Wie erging es dir bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades? Zu welchem Arzt bist du gegangen? Wie lief die Kommunikation mit der Versicherung ab? Und was ist ein Schadenfreiheitsbonus?

Schöne Grüße, Martin
 
Hallo Martin,
Gerald64 war am 12. Dez 2020 das letzte Mal hier im Forum.
Würde Dir raten hier mit dem Text Zeigefingerverletzung in einem
eigenen Beitrag Deine Fragen zu stellen.

Gruß
Meggy
 
Hallo Martin,

bist Du hauptberuflich Gitarrenlehrer und verdienst damit Deinen Lebensunterhalt oder machst Du dieses "nur als Hobby"?

Entsprechend, Du bist hauptberuflich Musiker, was für eine Versicherungspolice hast Du?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Martin,

bist Du hauptberuflich Gitarrenlehrer und verdienst damit Deinen Lebensunterhalt oder machst Du dieses "nur als Hobby"?

Entsprechend, Du bist hauptberuflich Musiker, was für eine Versicherungspolice hast Du?

Viele Grüße

Kasandra
Hallo Kasandra,

ich bin hauptberuflich Gitarren-, Gesangs- und Musiklehrer und auch freiberuflicher Musiker. Daher habe ich auch eine Sondergliedertaxe, bei der der jeder Finger 50% zählt. Ich unterrichte auch weiterhin, allerdings geht das Gitarrespielen nur mit Fingerhut, funktioniert nicht gut und ist alles andere als angenehm.

Schöne Grüße, Martin
 
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