Daumenverletzung PUV
Hallo Gerald,
habe gemerkt, dass die Sache doch sehr wichtig für Dich ist, deswegen weiter recherchiert.
Einem Fachbuch (Die Invalidität in der priv. Unfallversicherung- Lehmann/Ludolph) habe ich
folgende Textteile entnommen:
Die Bemessung von Funktionsbeeinträchtigungen nach Fingerverletzungen
........ Im Falle des Teilverlustes eines oder mehrerer Finger ist für die Bemessung
des Invaliditätsgrades nicht allein die Größe des verlorenen Teils maßgebend.
Ausschlaggebend ist vielmehr, in welchem Umfang die Funktionsfähigkeit gemindert ist
...........
Die Bemessung der Invalidität nach Fingerverletzungen orientiert sich an klar umrissenen
Unfallfolgen. Dies sind der Fingerverlust, der Fingerteilverlust, die Gelenkversteifung
und der Ausfall peripherer Nerven.
Für die Beurteilung des Grades der dauernden Funktionsbeeinträchtigung gelten die nach-
folgenden Bemessungsempfehlungen
. Sensibilitätsstörungen der Fingerbeeren durch Nervenschäden
... Am Daumen
... - volar: nur speichenseitig ........... 3/10 (Daumen)
... - volar: nur ellenseitig.................. 4/10 (Daumen)
... - volar: ellen- und speichenseitig .. 6/10 (Daumen)
Habe es nachgeschlagen Deine Verletzung = ellenseitig.
Jetzt könnte man davon ausgehen, dass je nach der Schwere/Höhe des
Nervenschadens vielleicht sogar 4/10 (bei 25 % Daumenwert) = dann 10 %
der Versicherungssumme von der PUV zu zahlen wäre.
Viele Grüße
Meggy
deshalb versuche ich ja im Vorfeld festzustellen, was ist der Tastsinn wert.
Ich dachte vielleicht gibt es Erfahrungswerte.
Habe ja viel im Internet darüber gelesen, aber überall wird danach gefragt, aber was dabei heraus gekommen ist steht nirgends!
Hallo Gerald,
habe gemerkt, dass die Sache doch sehr wichtig für Dich ist, deswegen weiter recherchiert.
Einem Fachbuch (Die Invalidität in der priv. Unfallversicherung- Lehmann/Ludolph) habe ich
folgende Textteile entnommen:
Die Bemessung von Funktionsbeeinträchtigungen nach Fingerverletzungen
........ Im Falle des Teilverlustes eines oder mehrerer Finger ist für die Bemessung
des Invaliditätsgrades nicht allein die Größe des verlorenen Teils maßgebend.
Ausschlaggebend ist vielmehr, in welchem Umfang die Funktionsfähigkeit gemindert ist
...........
Die Bemessung der Invalidität nach Fingerverletzungen orientiert sich an klar umrissenen
Unfallfolgen. Dies sind der Fingerverlust, der Fingerteilverlust, die Gelenkversteifung
und der Ausfall peripherer Nerven.
Für die Beurteilung des Grades der dauernden Funktionsbeeinträchtigung gelten die nach-
folgenden Bemessungsempfehlungen
. Sensibilitätsstörungen der Fingerbeeren durch Nervenschäden
... Am Daumen
... - volar: nur speichenseitig ........... 3/10 (Daumen)
... - volar: nur ellenseitig.................. 4/10 (Daumen)
... - volar: ellen- und speichenseitig .. 6/10 (Daumen)
Habe es nachgeschlagen Deine Verletzung = ellenseitig.
Jetzt könnte man davon ausgehen, dass je nach der Schwere/Höhe des
Nervenschadens vielleicht sogar 4/10 (bei 25 % Daumenwert) = dann 10 %
der Versicherungssumme von der PUV zu zahlen wäre.
Viele Grüße
Meggy