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Gutachten und Unterlagen von der DRV kein Recht drauf,nur anschauen?

vonacki

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Mai 2007
Beiträge
124
Hallo Ihr,hat man kein Recht auf Kopien der Gutachten,Krankenakte usw.?
Höre immer,nein nur Einsicht bei dem und dem möglich!(Hausarzt oder DRV):confused:
Habe natürlich erstmal eine Ablehnung wie 98% aller Antragssteller einer Erwerbsminderungsrente erhalten und gehe natürlich in Widerspruch!
Danke für eure Meinungen schon mal im vorraus!
Grüße von vonacki!
 
Hallo vonacki,

jeder hat das Recht auf Einsicht seiner Akte und kann sich von dieser Kopien (auf seine Kosten) anfertigen lassen.
Du forderst mit Deinem Widerspruch gleichzeitig Akteneinsicht und bittest um einen Termin. Du kannst Dir auch eine Digikam mit nehmen zum Termin und deine Akte ab photographieren, hat den Vorteil, dass Du diese dann digital hast und diese an deinen RA. usw. weiter versenden kannst.

MfG.
Pit
 
Hallo vonacki!

Wer hat Dir denn diesen Schwachsinn erzählt? Natürlich gehört das Kopieren in jeder Form zur Akteneinsicht! Wie sollte denn sonst der erfolgreiche Widerspruch vonstatten gehen? Alles merken?

Habe schon während der unangenehmsten Akteneinsicht-Situationen Fotos angefertigt bzw. Kopien gefordert. Eine Behörde verlangte pro Kopie EURO 1,-- und begrenzte die Anzahl auf 5 Stück insgesamt: Hier hatte ich meine Digicam mitgebracht und viele Fotos unter Aufsicht gemacht. Andere Stellen versuchen eine Akteneinsicht zu verhindern, indem sie die dümmsten Ausreden versuchen - auch hier: Kopien mit Nachdruck verlangen und bekommen oder selbst kopieren, vielleicht gegen eine angemessene Gebühr, in keinem Fall abwimmeln lassen!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ihr,hat man kein Recht auf Kopien der Gutachten,Krankenakte usw.?
Höre immer,nein nur Einsicht bei dem und dem möglich!(Hausarzt oder DRV):confused:
Habe natürlich erstmal eine Ablehnung wie 98% aller Antragssteller einer Erwerbsminderungsrente erhalten und gehe natürlich in Widerspruch!
Danke für eure Meinungen schon mal im vorraus!
Grüße von vonacki!

Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Krankenakte (und auch Gutachten). Die Gerichte akzeptieren auch, wenn er vom Arzt Kopien anfordert, er muss dann aber die Kopier- und Portokosten übernehmen. In der Praxis verweigern immer wieder niedergelassene Ärzte Patienten die Übersendung der Akten. Leider hilft da meist nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
 
Hi , Danke erstmal für die schnellen Antworten!
Gibt es denn irgendwas Paragraphenmäßiges worauf man sich berufen kann und welches die DRV zum Beispiel kennen müsste?
Bei der BG zum Beispiel hat das reibungslos geklappt mit den Kopien zumindest von den Gutachten und Arztberichten.
Man weiss das man ein Recht auf die Unterlagen hat aber man kann keine Begründung entgegnen die auf rechtlicher Grundlage beruht.Ihr wisst bestimmt wie ich das meine.
Grüße von vonacki!
 
Hi Frank,ja ich denke damit kann man was anfangen!
Wenn ich das denen um die Ohren haue müssten die eigentlich bescheid wissen,das ich Dank Eurer Hilfe auch bescheid weiß!
Natürlich gleich abgespeichert und ausgedruckt zum mitnehmen!
Informationsfreiheitsgesetz ein schönes Wort!
Jetzt folgt der Praxistest bei der DRV!
Grüße von vonacki!
 
Hallo@ an Alle:),

ich habe Akteneinsicht beantragt und mir die Akte zum Versicherungsamt meiner Stadtverwaltung schicken lassen. Ich habe mir auch sofort Kopien machen lassen...aber Ingeborg 1 € pro Seite stimmt bei meiner Stadt nicht...das wäre auch wucher...ich habe sogar beim erstenmal gar nichts bezahlt...es kommt immer auf den SB an..der die Akteneinsicht beaufsichtigt.. Also nur Mut und fragen:);).
Im KH habe ich nur 1€ für eine ganze Anzahl von Kopien bezahlt und in der Arztpraxis habe ich auch nur eine Kleinigkeit bez.Ich habe angerufen und um entprechende Kopien gebeten...es ging reibungslos.

Viel Glück
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo vonacki!

Gesetzliche Grundlage zum Recht auf Akteneinsicht ist § 25 SGB X; Recht auf Fotokopien s. Absatz 5. Hier der link: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1002500

Druck's Dir aus und zeige es dem Sachbearbeiter der DRVB, der diesen Teil des SGB's eigentlich auch kennen müßte...!

@ Buffy07: Ja, EURO 1,-- pro Kopie ist etwas teuer und mit 5 Ablichtungen kommt man auch nicht sehr weit - ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Grüße von
Ingeborg!
 
Gutachen in Fotokopie

Hallo Ingeborg!,

die DRV wollte damals bei bezüglich eines Gutachtens das auf Grund eines Reha-Antrages erstellt wurde ebenfalls die Gutachteneinsicht verweigern. Der DRV führte das auf eine Stellungsnahme Ihres medizinischen Dienstes zurück. Dieser wollte allerdings das Gutachten an meinen Hausarzt senden, was auch durchgeführt wurde und ich solle es mit ihm durchsprechen.

Die Begründung findet sich in Deinem gefundenen Paragraphen. Allerdings wie üblich berücksichtigte der medizinische Dienst hierbei nicht das mein damaliger Hausarzt eine "Schlange" (so nennen der med. Dienst (MDK) und manche Krankenkasse Ärzte die jeglicher Unannehmlichkeit die noch gar keine ist aus dem Weg gehen - sie schlängeln sich so durch - deswegen "Schlange"; z.B. Stellungnahmen die gar keine Aussagen treffen etc. nur als Bsp. aufgeführt) ist. Ich nenne es einfach nur eine Dachpfeife oder einen Arzt der Dir bei jeder Gelegenheit in den Rücken fallen würde. Natürlich könnte man auch die bösen Schimpfwörter (Beleidungen) wie z.B. ein A........ sein/ist oder weibliches Tier: eine S.. (die Punkte sind hier Buchstabenergänzungen können von Dir selbst vervollständigt werden).

Aber der Paragraph bringt mir die Sachlage schon näher!;)

Am Ende nach einer schriftlichen Bitte erhielt ich das Gutachten von dem DRV zugesendet in Fotokopie, bekam ohne Durchsprache das Gutachten vom Hausarzt fotokopiert und sogar der Gutachter sandte mir das Gutachten in Fotokopie zu. Aber zu erst - nörgeln, zermürben und andere Strategien - möglicherweise aus Dummheit oder Uneinsichtigkeit vortragen! :mad:

Letzten Endes wunderte es mich damals das nicht bei jeder Bildzeitung die in Deutschland verkauft wurde mein Gutachten in Fotokopie dann doch dabei lag!:eek:

@ RA ATS,

... In der Praxis verweigern immer wieder niedergelassene Ärzte Patienten die Übersendung der Akten. Leider hilft da meist nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts.

ich bin Deiner Meinung ich persönlich habe diesbezüglich schon des öfteren die Erfahrung gemacht. Jegliche leeren Versprechungen der Praxis, insofern diese überhaupt von der Praxis ausgesprochen werden, werden fast nie eingehalten. Sie gehören zu einer riesigen Palette von Ausreden die der Arzt/Praxis parat hat. Bevor man zwischen die Mühlräder des Wahnsinns kommt sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt damit beauftragen, ansonsten geht man eh nach ein paar Monaten Wartezeit bis zu Jahren leer aus - und wenn man dann Pech hat - dann wird es zu spät sein. Leider ist so die Realität.

Viele warten viel zu lange bis sie reagieren. Als würde das ärztliche Fehlverhalten ansteckend sein wie eine Seuche an deren man dahinsiecht!


gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
hi, hollis

wie recht du doch hast.

zitat:
"Viele warten viel zu lange bis sie reagieren. Als würde das ärztliche Fehlverhalten ansteckend sein wie eine Seuche an deren man dahinsiecht!"

aber

wenn du nix weisst, kannst du auch nicht reagieren, oder?

ärztliches fehlverhalten ist eine seuche! Krähenprinzip!

furchtbar, unglaublich - aber wahr

mfg
pussi
 
Moin,hab den relativ "alten" Thread mal wieder "hoch" geholt ,weil ich den Suchbegriff "Gutachteneinsicht" eingegeben hab und der denn dabei rauskam,leider funktionieren die Verlinkungen nicht so wirklich (oder ich bin einfach zu doof)...
Ich hab jetzt folgendes Problem,vor einiger Zeit wurde ich vom Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung gründlich (so kam es mir jedenfalls vor/ 2 Std Untersuchungsdauer) begutachtet.Hatte letzte Woche denn meinen Ablehnungsbescheid(EMR) der Rentenversicherung im Postkasten (1 Seite+2 Formblätter). In dem lediglich stand das ich nach ausführlicher Prüfung meiner medizinischen Unterlagen 6Std erwerbstätig sein könnte. Dann kam noch der Hinweis das diese Einschätzung natürlich nicht auf meine bisherige Tätigkeit(Handwerk) beruht (nachgewiesen Berufsunfähig) sondern auf "irgendeine" Tätigkeit dies im Arbeitsmarkt gibt und Sie die allgemeine Arbeitsmarktlage nicht berücksichtigen können...
War denn bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung und selbst der Rentenberater war etwas verwundert,das keine wirkliche Begründung ausser der "ausführlicher Prüfung" in dem Bescheid angegeben wurde. Daraufhin haben wir erstmal Widerspruch eingelegt,Begründung folgt nach Akteneinsicht,die der Rentenberater denn erstmal angefordert hat.
Ich persönlich wär ja zumindest davon ausgegangen das man jedenfalls mal ne Berufsrichtung gesagt bekommt die man Ihrer Ansicht nach noch machen könnte...:confused:
Naja wieder zurück zum Thread,was mir sehr sauer aufgestoßen ist ist das nach meiner Frage nach dem Gutachten der Rentenberater sagte,das ich als Begutachteter kein Anspruch auf das Gutachten/bzw.Einsicht hab weil das von der Rentenversicherung in Auftrag gegeben wurde und auch bezahlt wurde...wenn ich ein Gutachten über mich haben wollte müsste ich selbst eins in Auftrag geben...Dieses kann ich irgendwie nicht so recht glauben und suche jetzt was,was ich dem Rentenberater,bei unserem nächsten Termin vorlegen kann um das Gutachten zu bekommen...oder gibts sowas nicht?:(
 
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