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Gutachten Priv.Unfallversicherung

Typisch Thomann... leider

Hallo Danischumi und trotz allem ein frohes neues Jahr!

Ich weiß, dass ich Recht hatte, auch wenn ich mich sehr für dich gefreut hätte einmal im Unrecht zu sein... leider ist es nun bei dir genau so gelaufen, wie es im IVM IMMER läuft! :(

Du fragst was ich jetzt tun würde?
Nun, das hängt von einigen Faktoren ab... die wichtigsten:

01
Hast du meine Ratschäge (insbes. Begleitperson und Gedächtnisprotokoll) beherzigt?

02
Hast du eine RSV?

03
Hast du das vollständige GA bekommen?

VG
greek
 
hallo, danischumi!

es tut mir sehr leid was dir passiert ist! ich fühle mit dir! solchen "gut"achtern gehört das handwerk gelegt!
mein mann ist auch ein "thomann-opfer"!
unsere geschichte kannst du auf "begutachtung bei professor thomann" nachlesen, wenn du magst.
es ist typisch für das ivm. alle gutachter des ivm frankfurt stecken unter einer decke und thomann ist ihr brötchengeber!
hast du schon das gutachten bekommen?
nimm weiterhin kontakt zu greek auf.
mehr kann ich leider erstmal nicht schreiben, da sich in diesem forum auch durchaus trittbrettfahrer, trolle genannt, tummeln können.
kleiner tip: wenn du aktiver sponsor wirst (ist wirklich nicht teuer) unterstützt du 1. das forum und 2. kannst du dich mit vielen mitgliedern per privater nachricht austauschen. ansonsten mußt du erst, glaube ich, mindestens 25 beiträge schreiben, um von diesem nachrichtenservice profitieren zu können.

trotz allem wünsche ich dir einen guten start in das neue jahr und viel glück!

herzliche grüße, soraya
 
Versuch des Gutachters der PUV, Begleitperson abzulehnen

Hallo danischumi,

ich wünsche euch dennoch ein gutes neues Jahr und dass ihr eine positive Überraschung erlebt!

Aufgrund eines Beitrags von greek69 - danke dafür! - hatte ich einen befreundeten Arzt um Begleitung zur Untersuchung gebeten. Der Gutachter versuchte, die Teilnahme mit dem Hinweis "nur Familienangehörige" zu verhindern. Als behandelnder Arzt durfte unser Freund dann mit rein.

Jetzt sind wir gespannt, wie fair dieses Gutachten sein wird, nachdem der Gutachter im Gespräch seine Parteilichkeit nicht versteckte ("Sie wissen, dass Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung mit dem abgegolten sind, was ich in meinem Gutachten feststelle?" und "Haben Sie noch Fragen zu Beratungspflichten der Versicherung?").
 
Unabhängigkeit

Hallo Lindgren,

auch Dir ein kämpferisches neues Jahr.

Kann Dein Hausarzt, der Dich begleitet hat, die Aussage des Gutachters bestätigen? Wenn ja, wäre das prima, weil man allein dadurch das Gutachten, falls es für Dich negativ ausgeht, anfechten sollte.

Ein Gutachter, der solche Aussagen tätigt, ist nicht nur parteilich, sondern vor allem voreingenommen und daher ausserstande ein objektives Gutachten zu erstellen. Und das sollte man der Versicherung unter die Nase reiben mit dem Hinweis, ob der Versicherungsbearbeiter Beihilfe zu einer Straftat leisten will im Sinne des Strafgesetzbuches.

Ein voreingenommener Gutachter wird definitiv im Sinne der Versicherung das Gutachten verfassen, was, wie wir hier im Board auch schon öfter lesen konnten, nicht nur zu falschen Schlüssen kommen, sondern vor allem wichtige gesundheitliche Einschränkungen weg lassen bzw. sogar falsch darstellen.

Das wiederrum nennt man Erstellen eines falschen gesundheitlichen Zeugnisses. Und das ist strafbar.

Ich bin ohnenhin davon überzeugt, dass man den Bearbeitern der Versicherungen viel häufiger klar machen sollte, dass sie mit ihrer Tätigkeit, sollten sie derartiges veranlassen, persönlich dafür mit Strafverfolgung rechnen müssen und die Versicherung einen Teufel tun wird, den Ar... ihrer Mitarbeiter zu retten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Danischumi und trotz allem ein frohes neues Jahr!

Ich weiß, dass ich Recht hatte, auch wenn ich mich sehr für dich gefreut hätte einmal im Unrecht zu sein... leider ist es nun bei dir genau so gelaufen, wie es im IVM IMMER läuft! :(

Du fragst was ich jetzt tun würde?
Nun, das hängt von einigen Faktoren ab... die wichtigsten:

01
Hast du meine Ratschäge (insbes. Begleitperson und Gedächtnisprotokoll) beherzigt?

02
Hast du eine RSV?

03
Hast du das vollständige GA bekommen?

VG
greek

Hallo creek,


Ich habe alles befolgt, was Du geschrieben hast!


Begleitperson,Protokoll, rsv habe ich auch und das GA liegt auch vor!


Was macht jetzt am meisten Sinn?
Gutachten des Arztes, welcher mich operiert hat einholen, oder Erst einen RA aufsuchen, wenn ja welcher Anwalt ist empfehlenswert?


Kennst du Leute, die mit einem Anwalt schon Erfolg gegen diesen Herrn hatten?


Über Ratschläge deinerseits wäre ich sehr dankbar


Beste Grüße
danischumi
 
Hallo Danischumi,

01
Gut gemacht! Dass du meine Ratschläge befolgt hast wird dir noch sehr nützlich sein!

02
Jetzt ist es daran, dass GA von Kläuschen und seinem Institut für
Verbrecher an der Menschlichkeit oder
Verdreher der Medizinwissenschaft ;) (´n bisschen Galgenhumor ist in dieser Situation durchaus angebracht...) zu zerpflücken, also genau zu analysieren, Fehler zu suchen, Zitate bzw. Textbausteine zu suchen etc.
Hierbei kann ich dir behilflich sein und dich unterstützen wenn du das möchtest. Ich glaube ich habe mehr GA von Kläuschen hier als sonst irgendwer, irgendwo... ;)

03
RA kann ich dir empfehlen. Bin mit meinem sehr zufrieden und er weiß auch was Kläuschen für einer ist... allerdings ist deine Fragestellung
mit einem Anwalt schon Erfolg gegen diesen Herrn hatten
falsch. Von diesem Gedanken musst du dich primär verabschieden. Gegen Kläuschen vorzugehen wird ein Nebenkriegsschauplatz sein und bleiben... Eigentlich musst du nämlich nicht gegen den oder das GA angehen, sondern gegen die Vers.!
Auch das erläutere ich dir gerne näher wenn du möchtest.

04
Ein Privat-GA ist auf jeden Fall wichtig und hilfreich! Schließlich bist du in der Beweispflicht und du brauchst auch etwas "in der Hand" um ggf. dann irgendwann auch klagen zu können... ob dein Arzt, der dich schon mal behandelt / operiert hat, die richtige Wahl ist, wage ich allerdings im Zivilrecht (PUV) zu bezweifeln....
Verliere nicht die Fristen aus dem Auge(!)... wann war doch gleich der Unfall?

Lass uns in Kontakt bleiben!
Kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen!

VG
greek
 
Hallo Creek,
vielen Dank für die Info!
Ich dachte der Arzt, der mich operiert hat, weiß am Besten bescheid. Er hat die Schulter von innen gesehen und kennt Sie am Besten...klingt doch irgendwie logisch?
Oder ist er vielleicht in seiner eigenen Haut gefangen und will das OP-Ergebnis nicht schlecht reden und wertet die Schulter somit besser als sie wirklich ist? Ich halte den Arzt für sehr objektiv und ehrlich.
Was meinst Du mit zivilrechtlich (PUV)?
Gruß
danischumi
 
Hallo Danischumi,

im Sozialrecht (BG / GUV) kommt, so wie ich hier gelesen habe, durchaus vor, dass behandelnde Ärzte mit der Erstellung eines GA beauftragt werden.
Wenn ich dich richtig verstanden habe geht es bei dir aber um eine priv. Unfallvers. (PUV).
Im Zivilrecht zählt vor Gericht das GA des behandelnden Arztes allerdings herzlich wenig.
Er wird als dein "Behandler" und somit nicht objektiv angesehen.
Da ist schon besser wenn du jemanden beauftragst, der dich nicht kennt. Dann hast du zwar immernoch "nur" ein Partei-GA, aber ein unabhängiges... und das brauchst du spätestens um deine Klage zu begründen, aber durchaus auch vorher schon, um vor-/ außergerichtlich, über deinen FACHAnwalt zu versuchen, die PUV doch noch zu einer Zahlung zu bewegen! ;)

VG
greek
 
Hey Danischumi,

alles gut bei dir?

Was macht jetzt am meisten Sinn?
Gutachten des Arztes, welcher mich operiert hat einholen, oder Erst einen RA aufsuchen...?
Wie hast du dich entschieden?
Was willst du jetzt als nächstes tun?


Bist du inzwischen diesbezüglich fündig geworden oder brauchst du noch eine Empfehlung?

VG
greek
 
Hi Creek,

keine Ahnung was ich jetzt tun soll

Angeblich soll der Unfall nicht schuld gewesen sein, sondern die Schulter sei bereits krank gewesen.... ist das so üblich, um Leistungen zu verweigern? nur komisch, dass ich bis zum Unfall völlig schmerzfrei war und seitdem alles sehr schmerzhaft ist und das bei der OP eine frische Verletzung lt. Operateur und OP bericht vorliegt...wie kann ein Gutachter dann sowas behaupten?

macht es da Sinn etwas zu unternehmen? und wenn ja, was?

vg
danischumi
 
guten morgen, danischumi! :)

natürlich ist der unfall nicht schuld und deine schulter war schon vorher lädiert! ;)
der allwissende thomann kann das ohne zweifel beurteilen!
der konnte sogar bei der begutachtung meines mannes nur durch den bloßen blick über das bein feststellen, daß die fraktur angeblich zusammengewachsen ist - und das vor dem ersten post-op-kontrollröntgen in der uniklinik!

dieser arzt ist einfach genial - genial für versicherungen wohlgemerkt! :mad:
natürlich wurdest du bewußt zu ihm geschickt und natürlich will dir die versicherung leistungen verweigern! :mad:
und im sinne der versicherung kann und darf kläuschen alles behaupten! :mad:
hauptsache, man muß nicht zahlen. egal, wie krank der versicherungsnehmer ist!

- versuche an das gutachten zu kommen und versuche auch an das interne gutachten der versicherung zu kommen!
- nimm das gutachten von thomann auseinander!
- schau in deinen unterlagen nach, ob in deiner rechtsschutzversicherung auch vertragsrecht beinhaltet ist. wichtig!

und: hab mut und bleib weiterhin in kontakt mit greek und vertraue ihm! vielleicht gibt es eine möglichkeit, sonst irgendwie mit ihm in verbindung zu treten. es will dich garantiert niemand in die pfanne hauen!

ich drücke dir weiterhin ganz fest die daumen und wünsche dir einen schönen, sonnigen tag!

herzlich, soraya
 
Hallo Danischumi,

ich lese da so ein bisschen Verzweiflung aus deinem Beitrag... das kann ich verstehen, aber du solltest jetzt stark und konzentriert sein.

Vielleicht ist das mit dem hin- und her-schreiben nicht der optimale Weg, deswegen biete ich dir noch einmal an, persönlich mit dir Kontakt aufzunehmen.
Gerne kannst du mir eine Email schreiben damit wir Kontaktdaten austauschen:
anonymos69@hotmail.de

Vorab:
01
Natürlich macht es Sinn etwas zu unternehmen und das solltest du auch tun!
02
Du solltest, wie soraya schon schreibt, das GA von Thomann "analysieren" - gerne helfe ich dir dabei.
03
Du solltest dringend, als allererstes einen FACHanwalt einschalten - gerne empfehle ich dir einen. ACHTUNG: soraya vertut sich da: deine RSV braucht kein "Vertragsrecht"! Es muss lediglich der Baustein des PRIVAT-Rechtsschutzes versichert sein!

Leider ist es so, dass solche Pseudo-Gutachter wie Thomann ALLES MÖGLICHE schreiben. Ich verstehe deine Verwunderung und deine Zweifel, aber lass dich nicht verrückt machen! Solche GA sind lediglich "Gehilfen" der Versicherer und schreiben alle möglichen Lügen, nur um den Versicherungen dabei zu helfen nicht leisten zu müssen :(

Melde dich - ich helfe dir gern!

VG
greek
 
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