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Gutachten nicht abgeschlossen

Agatka82

Neues Mitglied
Hallo vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich hatte vor 15 Monaten einen Unfall in Ö.
wohne in Ö.
Seit dem Unfall habe ich ein Taubheitsgefühl und mit Ultraschall nachgewiesene Nervenläsion und damit verbundene Nervenschmerzen. ( nehme Medikamente die auf zentralnervensystem wirken).
Ich habe eine private unfalllversicherug und ich habe ordnungsgemäss alles gemeldet.
Ich war auch schon beim Gutachter und dieser meinte dass Nerven manchmal bis zu 3 Jahre brauchen um sich zu regenerieren und er diese Jahresfrist auf 3 Jahre ausdehnen wird und das Gutachten nicht abschliessen wird - weil mein nerv sich noch regenerieren kann.
Ist das zulässig?

Ich habe AKTUELL starke Schmerzen ( 15Monate nach dem Unfall ) und jetzt ein Taubheitsgefuehl.

ein plastischer chirurg hat in frage gestellt ob man den Fuss operieren sollte um den nerv komplett auszuschalten ... wovon ich abstand genommen habe. Daraufhin meinte der Gutachter dass meine Behandlung auch noch nicht abgeshclossen ist, wobei ich sagte dass ich keine OP in Erwägung ziehe, weil die mit starken Risiken verbunden ist.
Sagte ausdruecklich dass die Behandung fuer mich abgeschlossen ist und ich ihn bitte das Gutachten abzuschliessen.
Wie soll ich nun vorgehen?
Ich moechte eigentklich keine noch 2 Jahre warten - weil ich ja die beschwerden AKTUELL habe - starke Nervenschmerzen und Tabuheit.

womit argumentiert man bei der Versicheurng damit diese die Beschwerden anerekennt und die im Vertrag festgelegte Leistung auszahlt?


Vielen dank euch:
 
hallo @Agatka82,

zunächst einmal aus deinen angaben

Ich habe eine private unfalllversicherug und ich habe ordnungsgemäss alles gemeldet.
Ich war auch schon beim Gutachter

unterstelle ich einen zusammenhang zwischen unfallversicherung und dem GA-auftrag.

nun wird es auf die zu klärenden und im auftrag enthaltenen fragen an den sachverständigen (welche dieser wohl auch vorliegen hat) ankommen.
auf diese solltest du dich ggü dem SV in der argumentation auch beziehen. es dürfte seirens der versicherung nicht lauten, welche schädigungen oder folgen in 3 jahren bestehen würden, sondern eine aktuelle schadensfeststellung bzw -folgen zu klären sein. ob er dann im weiteren auf mögliche besserung mit welchen begründungen hinweist und ob das aktuell überhaupt fraglich und zu klären ist, bleibt dann eine andere frage.
wird dem vom SV nicht gefolgt, sollte der versicherer informiert werden mit dem hinweis der verweigerung des SV und einer damit einhergehenden beweisvereitelung, ggf schon mit einer befangenheitsäusserung.

gruss

Sekundant


ps:
liegen dir die fragen an den SV (GA-auftrag) nicht vor, dann unbedingt anfordern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Agatka82,

von Bedeutung sind die Bestimmungen zur privaten Unfallversicherung. Ja, die können sehr umfangreich und wesentliche Punkte nicht gerade einfach zu verstehen sein.

Doch hier sehe ich einen Punkt aus den Bedingungen als besonders wichtig, nämlich gibt es da eine Frist, die liegt in meinem Fall (auch Österreich) bei 4 Jahren, und in vielen Fällen so wie ich das mitbekommen habe bei 3 Jahren.

Konkret wird dazu beschrieben, dass eine Neubemessung bis zu 4 Jahre möglich ist und danach eben nicht mehr.
Es kann sowohl die Versicherung als auch der Versicherungsnehmer darauf bestehen dass eben vor Ablauf dieser Frist eine aktuelle Bemessung stattfindet.

Hier sollte demnach der Zustand eben im Rahmen dieser 3 oder 4 Jahre dann festgestellt werden.

In den meisten/ oder vielen Fällen wird im ersten Gutachten ein gewisser Grad festgestellt, dabei wird auch meist darauf verwiesen, dass ein weiteres Gutachten innerhalb dieser Fristen empfohlen wird.

Zudem glaube ich dass die Versicherung aufgrund des ersten Gutachtens eine Zahlung für einen bestimmten Invaliditätsgrad leistet und dabei auch festhält dass der Endgültige Grad zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht bestimmt werden kann.

Wichtig wäre hier nun einmal die wichtigsten Punkte aus den Bestimmungen der privaten Unfallversicherung herauszulesen.

Grüße

Hrc4Life
 
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