Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zu meiner privaten Unfallversicherung.
Nach einem Skiunfall mit Kreuzbandriß habe ich den Unfall meiner privaten Unfallversicherung gemeldet. Nach einem ärztlichen Gutachten wurde ein Schaden festgestellt mit einem Grad von 2/7. Die Versicherung hat unter Vorbehalt einer Nachprüfung nach einem Jahr einen Teilbetrag ausgezahlt.
Nach einem Jahr mußte ich erneut zum Gutachter, der nun den Schaden als unverändert und dauerhaft diagnostiziert hat.
Allerdings sieht er einen Fehler beim Erstgutachten, und zwar bewertet er den Schaden jetzt nur noch mit 1/7. Diese Bewertung sieht er bereits von Anfang an so (von mir jetzt laienhaft ausgedrückt).
Für mich bedeutet dies, daß die Versicherung nun als Abschlußzahlung einen kleinen Restbetrag anbietet und bei Annahme die Sache als erledigt betrachtet.
Man könnte ja nun auf den Gedanken kommen, daß der zweite Gutachter eine Möglichkeit gefunden hat, um der Versicherung die Zahlung eines weiteren größeren Betrages zu ersparen. Den Schaden an sich zweifelt er ja nicht an, auch daß der Schaden auf Dauer besteht nicht. Aber plötzlich und erwartet ist es nur noch 1/7 anstatt 2/7?
Was könnt ihr mir raten? Soll ich Widerspruch einlegen, zu einem Anwalt gehen, oder die Sache so akzeptieren?
Für Eure Hilfe vielen Dank im voraus.
Grüße
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zu meiner privaten Unfallversicherung.
Nach einem Skiunfall mit Kreuzbandriß habe ich den Unfall meiner privaten Unfallversicherung gemeldet. Nach einem ärztlichen Gutachten wurde ein Schaden festgestellt mit einem Grad von 2/7. Die Versicherung hat unter Vorbehalt einer Nachprüfung nach einem Jahr einen Teilbetrag ausgezahlt.
Nach einem Jahr mußte ich erneut zum Gutachter, der nun den Schaden als unverändert und dauerhaft diagnostiziert hat.
Allerdings sieht er einen Fehler beim Erstgutachten, und zwar bewertet er den Schaden jetzt nur noch mit 1/7. Diese Bewertung sieht er bereits von Anfang an so (von mir jetzt laienhaft ausgedrückt).
Für mich bedeutet dies, daß die Versicherung nun als Abschlußzahlung einen kleinen Restbetrag anbietet und bei Annahme die Sache als erledigt betrachtet.
Man könnte ja nun auf den Gedanken kommen, daß der zweite Gutachter eine Möglichkeit gefunden hat, um der Versicherung die Zahlung eines weiteren größeren Betrages zu ersparen. Den Schaden an sich zweifelt er ja nicht an, auch daß der Schaden auf Dauer besteht nicht. Aber plötzlich und erwartet ist es nur noch 1/7 anstatt 2/7?
Was könnt ihr mir raten? Soll ich Widerspruch einlegen, zu einem Anwalt gehen, oder die Sache so akzeptieren?
Für Eure Hilfe vielen Dank im voraus.
Grüße