Hallo zusammen,
ich habe vor 21 Monaten durch einen Drehsturz einen Kreuzbandriss und einen komplexen Meniskusriss erlitten. Der Unfall wurde der PUV fristgerecht gemeldet.
Der Innenmeniskus musste komplett entfernt werden und der Außenmeniskus zu 50%. Zudem wurde dieses Jahr eine Kreuzbandplastik gemacht.
In 11/2011 erfolgte auf Veranlassung der Versicherung eine Begutachtung der dauerhaften Schäden. Dabei wurde mir 1/10 Beinwert aufgrund der Beugedefizite zugestanden.
Die weiteren Schäden (Taubheit des Schienbeins, Instabilität des Knie innen- und außenseitig aufgrund des Meniskusverlusts) wurden nicht bewertet bzw. auch gar nicht untersucht.
Auf meine diesbzgl. Einlassung gegenüber der Versicherung erhielt ich die abwehrende Antwort, dass ein aussagekräftiges, abschließendes Gutachten vorliege. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, solle ich ein Gegengutachten (natürlich auf meine Kosten) vorlegen.
Eine Stellungnahme des Gutachters zu den kritisierten Punkten wurde von der Versicherung offensichtlich gar nicht angefordert.
Da nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt die Instabilität zu weiteren 1/10 Beinwert führen sollte, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als ein entsprechendes Gutachten von einem Arzt meines Vetrauens anfertigen zu lassen.
Ich wäre für Tipps dankbar, wie ich mich weiter verhalten soll.
Danke und liebe Grüße
Lorelai
ich habe vor 21 Monaten durch einen Drehsturz einen Kreuzbandriss und einen komplexen Meniskusriss erlitten. Der Unfall wurde der PUV fristgerecht gemeldet.
Der Innenmeniskus musste komplett entfernt werden und der Außenmeniskus zu 50%. Zudem wurde dieses Jahr eine Kreuzbandplastik gemacht.
In 11/2011 erfolgte auf Veranlassung der Versicherung eine Begutachtung der dauerhaften Schäden. Dabei wurde mir 1/10 Beinwert aufgrund der Beugedefizite zugestanden.
Die weiteren Schäden (Taubheit des Schienbeins, Instabilität des Knie innen- und außenseitig aufgrund des Meniskusverlusts) wurden nicht bewertet bzw. auch gar nicht untersucht.
Auf meine diesbzgl. Einlassung gegenüber der Versicherung erhielt ich die abwehrende Antwort, dass ein aussagekräftiges, abschließendes Gutachten vorliege. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, solle ich ein Gegengutachten (natürlich auf meine Kosten) vorlegen.
Eine Stellungnahme des Gutachters zu den kritisierten Punkten wurde von der Versicherung offensichtlich gar nicht angefordert.
Da nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt die Instabilität zu weiteren 1/10 Beinwert führen sollte, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als ein entsprechendes Gutachten von einem Arzt meines Vetrauens anfertigen zu lassen.
Ich wäre für Tipps dankbar, wie ich mich weiter verhalten soll.
Danke und liebe Grüße
Lorelai