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Gutachten bei Kreuzbandriss und Meniskusschaden

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas lorelai
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

lorelai

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen,
ich habe vor 21 Monaten durch einen Drehsturz einen Kreuzbandriss und einen komplexen Meniskusriss erlitten. Der Unfall wurde der PUV fristgerecht gemeldet.
Der Innenmeniskus musste komplett entfernt werden und der Außenmeniskus zu 50%. Zudem wurde dieses Jahr eine Kreuzbandplastik gemacht.

In 11/2011 erfolgte auf Veranlassung der Versicherung eine Begutachtung der dauerhaften Schäden. Dabei wurde mir 1/10 Beinwert aufgrund der Beugedefizite zugestanden.
Die weiteren Schäden (Taubheit des Schienbeins, Instabilität des Knie innen- und außenseitig aufgrund des Meniskusverlusts) wurden nicht bewertet bzw. auch gar nicht untersucht.

Auf meine diesbzgl. Einlassung gegenüber der Versicherung erhielt ich die abwehrende Antwort, dass ein aussagekräftiges, abschließendes Gutachten vorliege. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, solle ich ein Gegengutachten (natürlich auf meine Kosten) vorlegen.

Eine Stellungnahme des Gutachters zu den kritisierten Punkten wurde von der Versicherung offensichtlich gar nicht angefordert.
Da nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt die Instabilität zu weiteren 1/10 Beinwert führen sollte, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als ein entsprechendes Gutachten von einem Arzt meines Vetrauens anfertigen zu lassen.

Ich wäre für Tipps dankbar, wie ich mich weiter verhalten soll.

Danke und liebe Grüße

Lorelai
 
Hallo,

Herzlich Willkommen hier im Forum.
Zu Deiner Frage: Teile der Versicherung freundlich mit, dass Du mit dieser Bewertung nicht einverstanden bist und dann schaue in Deinen Vertrag, wann der späteste Zeitpunkt einer Begutachtung ist und suche Dir dann einen eigenen Gutachter. Nicht wieder einen von der Versicherung aufschwatzen lassen. Dieser ist garantiert das gleiche Kaliber wie der jetztige Gutachter (wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe).

Nutze aber die Zeit und suche Dir wirklich einen neutralen Gutachter.

Gruß von der Seenixe
 
Gutachten PUV

Hallo lorelai.

hast Du das Gutachten als Kopie erhalten?

Hat Dein behandelter Arzt dieses gelesen?

Wenn ja:

Ein privat zu zahlendes Gegen-Gutachten bringt lt. Deinem Arzt vielleicht
2/10 Beinwert als Invaliditätsgrad.

Die PUV wird ein Gegen-Gutachten ebenfalls anzweifeln und wahrscheinlich
auch auf Grund dessen nicht nachzahlen.

.....In meinem Fall (Arm/Bein) hat die Versicherung das selbst
.....in Auftrag gegebene Gutachten (war gut für mich) nicht
.....anerkannt und den selbst gewählten Gutachter als nicht
.....kompetent bezeichnet.

Eine Möglichkeit für Dich wäre jetzt die PUV dazu zu drängen zum Ende der
3 Jahresfrist ein nochmaliges Gutachten in Auftrag zu geben (PUV zahlt).

Bei diesem müsstest Du den Gutachter nachdrücklich auf die Taubheit und
die Instabilität hinweisen, damit alles in die Invalitätsbemessung einberechnet
wird.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo seenixe, hallo Meggy,

vielen lieben Dank für eure Antworten.
Schade, dass ich diese Forum nicht eher entdeckt habe, das hätte mir evtl. einige Schwierigkeiten erspart. Zumindest hätte ich dann eine Begleitperson mitgenommen :o(

@seenixe
ich habe meine Versicherung bereits schriftlich informiert, dass ich mit der Bewertung nicht einverstanden bin, und habe sie aufgrund der unvollständigen Begutachtung um erneute Prüfung gebeten. Daraufhin habe ich die oben beschriebene abwehrende Antwort erhalten. Die Versicherung hält es nicht einmal für nötig, den Gutachter zu meinen Einwendungen zu befragen.
Die Dreijahresfrist ist Anfang April 2013 (der Unfall war im April 2010) abgelaufen, insofern müsste ich bis Ende 2012 eine Neu-Begutachtung beantrage. Darauf wurde ich von der Versicherung in der Leistungsmitteilung hingewiesen.

@MEGGY
ja das Gutachten habe ich in Kopie bekommen und an meinen Arzt zur Durchsicht weitergeleitet. Aufgrunddessen habe ich die o.g. Kritikpunkte der Versicherung geschildert. Diese ist jedoch gar nicht darauf eingegangen.
Dass die Versicherung ein Gegengutachten anzweifeln wird, hat mein Arzt mir auch bereits gesagt (er ist auch selber gutachterlich tätig). Er meinte, das es im Grunde egal sei, ob ich ihn oder einen unbeiligten Arzt beauftrage, allein die Tatsache, dass ich den Gutachter beauftrage, mache diesen parteiisch.
Eigentlich hätte der Gutachter die Instabilität untersuchen und bewerten müssen, da diese explizit in der Fachärztlichen Bescheinigung zur Feststellung der Invalidität benannt wurde

Ich hatte zunächst beabsichtigt, bereits jetzt ein eigenes Gutachten zu beauftragen, um meine Kritikpunkte auch untermauern zu können, und hatte diesbzgl. auch schon mit meinem Arzt Rücksprache gehalten. Jetzt bin ich aufgrund eurer Tipps unentschlossen, ob es evtl. besser ist, zunächst abzuwarten und dann Ende 2012 eine Nachbegutachtung zu beantragen. Dann kann ich selber einen Gutachter vorschlagen?

Danke an euch, für weitere Tipps bin ich außerordentlich dankbar.
Liebe Grüße und noch eine schönen Sonntag

Lorelai
 
Hallo seenixe, hallo Meggy,
und hallo an alle Mitleser,

nach Recherchen in diesem tollen Forum und aufgrund eurer Erfahrungsberichte und Hinweise werde ich zunächst abwarten und Ende nächsten Jahres eine Neubemessung bei der PUV beantragen. Eine entsprechende Mitteilung werde ich meiner PUV jetzt zusenden.

Ich werde berichten, wie es weiter geht, und hoffe weiterhin auf gute Tipps aus euren Reihen

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Lorelai
 
Hallo Lorelai,

das nächste Gutachten Deiner Versicherung wird wahrscheinlich genauso ausfallen wie das erste. Ich habe ähnliche Schäden wie Du, und nur 5% bekommen, obwohl es 20 - 30 sind nach meinem Arzt.

Ich denke da hilft nur ein Rechtsanwalt. In Köln kann ich Dir da jemanden empfehlen.

Übrigens kann man den Innenmeniskus durch ein Collagenimplantat ersetzen, muss man aber privat zahlen.

MfG
 
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