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Gutachten, Auskünfte, Berichte, Aufzeichnungen

anaconda

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6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,

Unter dem nachfolgenden Link - für Unfallopfer sehr interessant ! -
öffnet sich ein Leistungskatalog und so ist unter § 1 zu finden:
>....die Pflicht der Ärzte zur Dokumentatin , zur Mitteilung von Patientendaten und zu sonstigen Auskünften gegenüber den Unfallversicherungsträgern<

§ 48 Anforderung von Gutachten

Seite 31, letzter Absatz
(2) Die Unfallversicherungsträger haben den Versicherten auf ein Auskunftsverlangen nach Absatz 1 sowie auf das Recht, auf Verlangen über die von den Ärzten übermittelten Daten unterrichtet zu werden, rechtzeitig hinzuweisen.
§ 25 Abs. 2 SGB X gilt entsprechend.

http://www.hvbg.de/d/pages/reha/verguet/aerzte.pdf

Diese Lektüre ein Muss für jedes Unfallopfer!

anaconda
 
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