Pharao50
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- 3 Sep. 2006
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Urteil gefunden.
Grundsicherung zählt bei Prozesskostenhilfe nicht als Einkommen
Leistungen der Grundsicherung im Alter sind kein Einkommen
und dürfen daher bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
nicht angerechnet werden. Diese grundlegende Entscheidung
hat das Oberlandesgericht ( OLG ) Koblenz getroffen. Bei diesen
Leistungen handele es sich letztlich um eine Form der Sozialhilfe.
Da auch die Prozesskostenhilfe eine Art Sozialhilfe im Bereich
der Rechtspflege sei, wäre es widersinnig, Sozialleistungen
gegeneinander aufzurechnen ( Beschluss vom 15. Oktober 2007-
7 WF 888/079 ).
Fand ich für wichtig......
MFG Pharao50
ich habe folgendes Urteil gefunden.
Grundsicherung zählt bei Prozesskostenhilfe nicht als Einkommen
Leistungen der Grundsicherung im Alter sind kein Einkommen
und dürfen daher bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
nicht angerechnet werden. Diese grundlegende Entscheidung
hat das Oberlandesgericht ( OLG ) Koblenz getroffen. Bei diesen
Leistungen handele es sich letztlich um eine Form der Sozialhilfe.
Da auch die Prozesskostenhilfe eine Art Sozialhilfe im Bereich
der Rechtspflege sei, wäre es widersinnig, Sozialleistungen
gegeneinander aufzurechnen ( Beschluss vom 15. Oktober 2007-
7 WF 888/079 ).
Fand ich für wichtig......
MFG Pharao50