Versicherungsschutz durch die ges. UV
[FONT="]„Arbeitsunfall und Berufskrankheit - Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte" [/FONT]
[FONT="]8. Auflage Kapitel „9.11 Impfschäden[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]
[FONT="]Seite 797 - 798[/FONT]
[FONT="]Versicherungsschutz durch die ges. UV[/FONT]
[FONT="]Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit auch dann dem [/FONT]
[FONT="]unversicherten Bereich zuzurechnen, wenn betriebliche [/FONT]
[FONT="]Spezialeinrichtungen in Anspruch genommen werden. 238[/FONT]
[FONT="]So steht eine allgemeine Grippeschutzimpfung, die im Betrieb durch-geführt wird, nicht schon deshalb mit der versicherten Tätigkeit im [/FONT]
[FONT="]ursächlichen Zusammenhang, weil sie vom Unternehmer empfohlen und finanziert wird.239[/FONT]
[FONT="]238 : BSGE 4, 219 223 (22.1.1957); 9 , 222,225 (13.3.1959);[/FONT]
[FONT="]27.10.1965, BG 1966, 199.[/FONT]
[FONT="]239 . BSG, 31.1.1974, SozR 2200 § 548 Nr.2; Hess. LSG, 1.8.1973, BB 1974, 42; Rieger; DMW 1976, 677; vgl. 20.7.3.5.[/FONT]