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Gleichstellung, info an Arbeitgeber

Kerstin84

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Jan. 2014
Beiträge
21
Hallo.
Muss die erfolgte Gleichstellung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden ?

MfG Kerstin84
 
Hallo.
Muss die erfolgte Gleichstellung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden ?

MfG Kerstin84

Falls du in einem Arbeitsverhältnis bist,weiß der AG sowieso daß du einen Antrag gestellt hast,denn er kriegt von der BA einen Fragebogen zugesandt den er diesbezüglich bearbeiten muß.
Also kannst du es ihm sagen.
Falls du bei einem neuen AG erst anfangst mußt du es nicht angeben,sowie Fragen nach einer Schwangerschaft.
Hat mir ein Anwalt erzählt (Diskriminierung).
Allerdings nach der Probezeit wäre es sinnvoll den AG zu informieren.
Wegen Kündigungsschutz und außerdem haben AG über 20 Mitarbeiter Vorteile
bei Einstellung von Behinderten.
Kommt auch auf den AG an z.b im öffentlichen Dienst werden Behinderte bevorzugt (meistens).
 
Wie sieht so ein Fragebogen für den Arbeitgeber aus ?

Kerstin84
 
Wie sieht so ein Fragebogen für den Arbeitgeber aus ?

Kerstin84

Fordere bei der BA Akteneinsicht dann siehst du es!
Bist du schon gleichgestellt oder machst du es erst?
Der Arbeitgeber wird auf jeden FALL befragt per Fragebogen.
über Fehlzeiten ob der Arbeitsplatz behindertengerecht ist oder gemacht werden kann und ob der Platz gefährdet ist durch deine Behinderung etc.!
Müsstest du allerdings wissen denn du mußt der BA schriftlich zustimmen das du einverstanden bist, wenn du nicht zustimmst wird der Antrag abgelehnt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleichstellung ist durch.
Mich würde nur interessieren welche Fragen in dem Fragebogen für den Arbeitgeber vorkommen.

Berufsbedingt bin ich für mehrere Niederlassungen unterwegs und habe dann für den Zeitpunkt auch verschiedene Vorgesetzte. Es zeigt sich aber immer wieder das einer von dem anderen nichts weiß oder so tut alls wisse er von nichts.
Und das obwohl ein und die selbe Firma.
Deshalb auch die Frage nach der info an den Arbeitgeber über die erfolgte Gleichstellung.

MfG Kerstin84
 
Hallo Kerstin,

welchen Sinn sollte eine Gleichstellung haben wenn der AG darüber nicht informiert ist?
In erster Linie soll die Gleichstellung den Arbeitsplatz schützen wenn dieser durch die Behinderung gefährdet ist.
Dadurch wird auch ermöglicht Anträge für die Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Allerdings hat man durch die Gleichstellung keinen Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub oder die kostenlose Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel usw.

Ich würde meinen AG darüber informieren das die Gleichstellung erfolgt ist. Ausschlaggebend ist die Stelle die auch deine Einstellung veranlasst hat, du mußt nicht jeden einzelnen Vorgesetzten informieren, es sei denn du brauchst besondere Hilfsmittel bei deinen Arbeitseinsätzen.

Im folgenden Link findest du die ganzen Fragebögen, auch den für den Arbeitgeber.


VG
Gitti
 
Guten Abend Ironman,

der Link ist unbezahlbar! Herzlichen Dank dafür, ist für mich sehr wertvoll, weil ich bereits angesprochen wurde, ob ich die Gleichstellung schon beantragt hätte. Kann ich aber nicht, weil ich noch keine Bestätigung vom Versorgungsamt über die Prozente habe. Jetzt weiß ich, worum es geht.

Danke

Connietulpe:)
 
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