Speetwomen
Erfahrenes Mitglied
Hallo
Habe heute bei der DRV angerufen um mal so einiges zu klären. Ich fragte unter anderem ob meine ganzen Befund und Gutachten denn nicht dort vorliegen oder warum es zu dem letzten Bescheid gekommen ist, wo man mir die EU Rente noch bis 04/09 genehmigt und jetzt in dem Jahr sich für eine Teilzeitstelle auf dem freien Arbeitsmarkt umschauen will. Obwohl ich meine Arbeitsstelle noch habe und nie verlieren werde auch wenn ich nicht mehr wiederkomme.
Die Dame von der DRV sagte mir dann das nicht sie das entschieden hat, sondern ein beratender Arzt. Er ist der Meinung das ich noch zu Jung bin um eine unbegrenzte EU Rente zu bekommen
. Ich sagte ihr ziehmlich schroff das ich mir das bestimmt nicht ausgesucht habe und das meine Gesundheitsschäden alles Unfallfolgen sind, was in dem ganzen Stabel Befunde immer wieder geschrieben steht.
Nach dem Telefongespräch ist mir aufgefallen das sie sagte, dass meine Unterlagen einem beratenden Arzt übergeben wurden. Jetzt stellt sich mir die Frage, darf die DRV ohne mein Einverständnis einen beratenden Arzt hinzuziehen oder ist das wie bei der BG die es nach § 200 SGB VII Abs. 2 nicht darf ?
Um eine Antwort würde ich mich freuen, denn es kann ja sein in dem ganzen wirr warr das ich auf dem Holzweg bin.
Danke
Viele Grüße
Habe heute bei der DRV angerufen um mal so einiges zu klären. Ich fragte unter anderem ob meine ganzen Befund und Gutachten denn nicht dort vorliegen oder warum es zu dem letzten Bescheid gekommen ist, wo man mir die EU Rente noch bis 04/09 genehmigt und jetzt in dem Jahr sich für eine Teilzeitstelle auf dem freien Arbeitsmarkt umschauen will. Obwohl ich meine Arbeitsstelle noch habe und nie verlieren werde auch wenn ich nicht mehr wiederkomme.
Die Dame von der DRV sagte mir dann das nicht sie das entschieden hat, sondern ein beratender Arzt. Er ist der Meinung das ich noch zu Jung bin um eine unbegrenzte EU Rente zu bekommen
Nach dem Telefongespräch ist mir aufgefallen das sie sagte, dass meine Unterlagen einem beratenden Arzt übergeben wurden. Jetzt stellt sich mir die Frage, darf die DRV ohne mein Einverständnis einen beratenden Arzt hinzuziehen oder ist das wie bei der BG die es nach § 200 SGB VII Abs. 2 nicht darf ?
Um eine Antwort würde ich mich freuen, denn es kann ja sein in dem ganzen wirr warr das ich auf dem Holzweg bin.
Danke
Viele Grüße