FrankKoeln
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Hallo,
ich hatte einen Reitunfall und ein Arm ist zu 1/10 geschädigt. Meine private Unfallversicherung hat alles zu meiner Zufriedheit geregelt. Jetzt ist das Gespräch mit der Haftpflicht. Die möchten gerne mein Gutachten von der privaten Unfall nutzen, wogegen ich erstmal nichts hätte.
Dann wird es um Schmerzengeld gehen (Oberarmbruch). Die Größenordnung ist mir auch so ungefähr klar (1000-1500 Euro?). Jetzt aber die Frage, wie berechnet die Haftpflicht einen Dauerschaden? An sich, wen sie kein eigenes Gutachten erstellt, sollte sie sich ja an dem Schaden 1/10 orientieren. Größere Abweichungen würde ich nicht aktzeptieren. Es geht hierbei sicher nicht um riesen Beträge. Aber woran orientiert sich bei der Haftpflicht ein Dauerschaden?
Danke !
ich hatte einen Reitunfall und ein Arm ist zu 1/10 geschädigt. Meine private Unfallversicherung hat alles zu meiner Zufriedheit geregelt. Jetzt ist das Gespräch mit der Haftpflicht. Die möchten gerne mein Gutachten von der privaten Unfall nutzen, wogegen ich erstmal nichts hätte.
Dann wird es um Schmerzengeld gehen (Oberarmbruch). Die Größenordnung ist mir auch so ungefähr klar (1000-1500 Euro?). Jetzt aber die Frage, wie berechnet die Haftpflicht einen Dauerschaden? An sich, wen sie kein eigenes Gutachten erstellt, sollte sie sich ja an dem Schaden 1/10 orientieren. Größere Abweichungen würde ich nicht aktzeptieren. Es geht hierbei sicher nicht um riesen Beträge. Aber woran orientiert sich bei der Haftpflicht ein Dauerschaden?
Danke !