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Gespräch mit Haftpflicht

FrankKoeln

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

ich hatte einen Reitunfall und ein Arm ist zu 1/10 geschädigt. Meine private Unfallversicherung hat alles zu meiner Zufriedheit geregelt. Jetzt ist das Gespräch mit der Haftpflicht. Die möchten gerne mein Gutachten von der privaten Unfall nutzen, wogegen ich erstmal nichts hätte.
Dann wird es um Schmerzengeld gehen (Oberarmbruch). Die Größenordnung ist mir auch so ungefähr klar (1000-1500 Euro?). Jetzt aber die Frage, wie berechnet die Haftpflicht einen Dauerschaden? An sich, wen sie kein eigenes Gutachten erstellt, sollte sie sich ja an dem Schaden 1/10 orientieren. Größere Abweichungen würde ich nicht aktzeptieren. Es geht hierbei sicher nicht um riesen Beträge. Aber woran orientiert sich bei der Haftpflicht ein Dauerschaden?

Danke !
 
Hallo Frank,

dein Zitat:
Schmerzengeld... Jetzt aber die Frage, wie berechnet die Haftpflicht einen Dauerschaden?

Nach MdE/GdS %
Der GdS (Grad der Schädigungsfolgen) handelt es sich um einen Begriff aus dem Sozialen Entschädigungsrecht.
Der Begriff GdS hat ab 2008 den Begriff MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) abgelöst.


Gliedertaxe private Unfallversicherung:
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen

http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedertaxe

http://www.ra-buechner.de/schwerpun...rsicherung_Rechtsanwalt_Fachanwalt_Anwalt.php

http://www.unfallversicherungen24.de/gliedertaxe.htm


Nochmals zur Haftpflichtversicherung zu kommen.

Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes sind mehrere Faktoren ausschlaggebend.

Dabei geht es zunächst um die Schwere der Verletzung,
Art und Umfang der ärztlichen Behandlung,
der Geschädigte und seine Lebensumstände,
Verschuldensgrad und Mitverschulden, Regullierung der
Gegensteite, besondere Zumessungserwägungen, Freiheitsentziehung,
vertane Urlaubszeit, psychische Belastungen und psychische
Schäden usw.

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag

Je größer die Beeinträchtigung und Verletzung ist, um so höher ist auch das Schmerzensgeld. Besondere Bedeutung hat die sog. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Diese wird in Prozentsätzen ausgedrückt. Eine MdE von 100 bedeutet also einen absoluten Krankheitszustand, eine solche von etwa 50 oder 30 einen abgestuft niedrigeren. Diese MdE wird dann auf Zeiträume bezogen. So kann es also nach einer Verletzung heißen, dass eine MdE von 100 für 4 Wochen vorgelegen hat, danach eine von 50 für 6 Wochen und eine von 20 für weitere 8 Wochen.

Verbleibt dauerhaft eine MdE/GdS, spricht man von einem eingetretenen Dauerschaden, der das Schmerzensgeld zumeist deutlich erhöht. Auch hier kommt es natürlich auf die Schwere des Dauerschadens an.

Oberarmbruch Schmerzensgeld:

Dein Zitat:
Die Größenordnung:eek: ist mir auch so ungefähr klar (1000-1500 Euro?).


http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=IMMDAT&name=Adotzerofourhypb

http://docs.google.com/viewer?a=v&q...OAFDo_&sig=AHIEtbSZ212FQ2Mf--bE_fKlTDoYJgMwSQ


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Frank,
bei deinen Ansprüchen geht es nicht nur um Schmerzensgeld! Außerdem ist es nicht die Aufgabe des Haftpflichtversicherers für dich die Ansprüche auszurechnen. Dass das nicht gerade üppig ausfällt dürfte dir wohl klar sein! Du verschenkst richtig Geld, wenn du dich auf so ein Vorgehen einläßt. Wenn du nicht aufpaßt, dann verlierst du deine ganzen Zukunftsansprüche, wenn sich dein Arm verschlechtert. Hast du eigentlich daran gedacht, daß du einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens hast? Wie sieht es mit deinem Erwerbsschaden aus? Was ist mit den vermehrten Bedürfnissen? Paß auf und laß dich nicht über den Tisch ziehen Tipps für Leute wie dich sollen in dem neuen Buch drin stehen, das demnächst erscheint. Schah Sedi/Schah Sedi, Personenschaden.

Viel Glück und paß auf dich auf, daß du nichts falsch machst!
Carola1980
 
Hallo,

ich hatte einen Reitunfall und ein Arm ist zu 1/10 geschädigt. Meine private Unfallversicherung hat alles zu meiner Zufriedheit geregelt. Jetzt ist das Gespräch mit der Haftpflicht. Die möchten gerne mein Gutachten von der privaten Unfall nutzen, wogegen ich erstmal nichts hätte.
Dann wird es um Schmerzengeld gehen (Oberarmbruch). Die Größenordnung ist mir auch so ungefähr klar (1000-1500 Euro?). Jetzt aber die Frage, wie berechnet die Haftpflicht einen Dauerschaden? An sich, wen sie kein eigenes Gutachten erstellt, sollte sie sich ja an dem Schaden 1/10 orientieren. Größere Abweichungen würde ich nicht aktzeptieren. Es geht hierbei sicher nicht um riesen Beträge. Aber woran orientiert sich bei der Haftpflicht ein Dauerschaden?

Danke !
Ihre Sicht ist wirklich wichtig
 
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