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Gerichtsverhandlung mit Unfallgegner

uschreider

Erfahrenes Mitglied

Hallo alle Leidensgenossen/innen,

nachdem ich heute schon so viele nette Rückinfos bekommen habe, habe ich jetzt aber noch eine andere Frage bzg. Gerichtsverhandlung, wie das bei euch so gelaufen ist?

Meine Verhandlung steht für nächste Woche an und ich darf gar nicht so richtig darüber nachdenken, dass da alles nochmal ,,aufgewült" wird.

Bin als Zeugin und Nebenklägerin geladen. Ich hatte damals nach dem Unfall keine Strafanzeige gestellt, weil ich der Meinung bin, dass dies jedem mal passieren kann - ist menschlich, mal einen Augenblick nicht aufzupassen und schon krachts.

Nachdem aber bei mir div. Verletzungen erst einige Wochen später diagnosiziert wurden, habe ich dann Angst bekommen und meinen Anwalt gebeten, mit zu der Verhandlung zu gehen. Er hat daraufhin ,,Nebenklage" eingereicht, was auch bewilligt wurde.

Meine Bedenken liegen einfach darin, dass evt. die gegnerische Versicherung bzw. die Unfallgegnerseite sagt, dass ich mir die späteren Verletzungen ja auch anderweitig irgendwo zugezogen haben kann. Habe zwar ein MRT vom Januar, wo auch drin steht, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfalltrauma vom Dezember zuzuordnen sind - man weiß ja aber, wie schwer manchmal die Beweislast ist.

Kann es jetzt z.B. sein, das die gegnerische Versicherung sagt: Tja, wenn die Verletzungen im Krankenhaus übersehen wurden, dann ist dies nicht unsere Schuld ?


Viele liebe Grüße
Würmlie
 
hallo uschreider

also erst mal kurz zu der von dir nicht gestellten Strafanzeige.

Bei einem Unfall mit Personenschaden wird egal ob du es willst oder nicht immer von der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Verursacher gestellt und somit hast du da nichts versäumt.

Was für eine Verhandlung steht bei dir an?

Bezüglich der Unfallschuldfrage also Verkehrsrechtlich oder ist dies die Schadensanspruchsverhandlung gegen die Versicherung?

Was deine erst später festgestellten Verletzungen angeht so wäre es wichtig dass diese von den Ärzten als Folge des Unfalls dokumentiert sind.

Es ist nichts Ungewöhnliches das Verletzungen sich erst Wochen nach einem Unfall bemerkbar machen nur wie gesagt es sollte von den Ärzten als Unfallfolge beschrieben sein.

Die Versicherung wird natürlich wie in den meisten Fällen versuchen die Verletzungen nicht als Unfallfolgen anzuerkennen. Doch da besteht ja dann die Möglichkeit bei Gericht weitere Gutachten zu beantragen.

Grüssle
 
Hallo,
ersteinmal finde ich die Schrift, die Du gewählt hast so was von schwierig zu lesen, das mir die Augen weh tun. Falls Du weiterhin schreibst, dann versuche bitte eine "normale" Schrift zu wählen.

Du bist Zeugin und Nebenklägerin in einem Strafprozess. Dies hat nichts mit der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu tun. Natürlich wird jede Seite versuchen, die Ergebnisse eines Strafverfahrens in das Spiel um die zivilrechtlichen Ansprüche einzubringen, aber dort herschen ganz andere Rechtsverhältnisse.
Hast Du Dir Gedanken darum gemacht, was Du mit der Nebenklage erreichen möchtest?

Ich habe nicht einmal Strafanzeige gestellt. Auch Du äußerst Bedenken, ob der Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde. Ansonsten kann ein Unfall immer wieder passieren und wenn etwas "faul" ist, dann hat die Staatsanwaltschaft die Aufgabe tätig zu werden, wie es bei Dir ja scheinbar der Fall ist.

Verwertbare Aussagen für die Versicherung wird es aber meines Erachtens nicht geben, da Du dort ja nicht körperlich untersucht wirst ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo uschreider,

erst einmal viel Glück für die Verhandlung.

Du hast geschrieben; Kann es jetzt z.B. sein, das die gegnerische Versicherung sagt: Tja, wenn die Verletzungen im Krankenhaus übersehen wurden, dann ist dies nicht unsere Schuld ?


Darüber brauchst du dir nun überhaupt nicht den Kopf zerbrechen. Dein Anwalt wird folgendermaßen argumentieren:

"Wenn der Unfall erst gar nicht eingetreten wäre, dann hätte es auch niemals zu einer Fehl- oder Nichtbehandlung kommen können."

Das ist so ziemlich der Standardsatz, den man immer bei einem Unfall anwenden kann.

Also Kopf hoch, wird schon (nicht) schief gehen.

liebe Grüße von mazzu
 
Hallo Zusammen,

erst mal Danke für eure Infos.

Zu Charly,

also, bei der Verhandlung geht es rein um die verkehrsrechtliche Angelegenheit, also ,,Straßenverkehrsgefährdung".
Die nachfolgenden Verletzungen habe ich schriftlich - ... ,,sind ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen" so steht es in den Attesten geschrieben.

Zu Seenixe,

hi, dass mit der Schrift, da muss ich dir recht geben. Habe es aber leider zu spät bemerkt (hi, gelobe Besserung).
Über die Nebenklage habe ich mir keine Gedanken gemacht. Zu der Nebenklage kam es nur, weil mein Anwalt mit zur Verhandlung möchte. Da ich aber als Zeugin geladen bin, war dies wiederum nur durch ein ärztliches Attest mit dem Vermerk ,,aufgrund der schweren Folgen der Tat" möglich.
Ich wiederum wollte meinen Anwalt nur gerne dabei haben, weil ich Angst habe, dass man mir unterstellt, dass ich mir die nachfolgenden Verletzungen ja auch woanders zugezogen haben könnte.
Klar, gehe ich davon aus, dass der Unfall nicht beabsichtigt war. Dies würde ja wohl hoffentlich keiner machen.

Zu mazzu,

hi, danke für's ,,Glücksprechen". Hm, klar, wenn man es so sieht:

"Wenn der Unfall erst gar nicht eingetreten wäre, dann hätte es auch niemals zu einer Fehl- oder Nichtbehandlung kommen können"

stimmt es ja auch.

Hatte noch nie einen Unfall in so einer Art. Deshalb bin ich wirklich ziemlich - sagen wir mal ,,ängstlich".


Also, nochmals danke euch dreien.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,

Der Hinweis von mazzu ist sehr wichtig, weil Du auch eigentlich alle Forderungen wegen der Fehlbehandlung zusätzlich an die Haftpflichtversicherung stellen kannst. Dies bedeutet nicht, dass die Forderungen zweimal erfüllt werden, sondern wenn der eine "zickt" die Ansprüche immer noch vom anderen erfüllt werden können müssen ;)

Gruß von der Seenixe
 
Nur zu Ergänzung, falls mal jemand zu dem Themenkomplex ergänzende Informationen sucht:

Bei den Juristen läuft das unter dem Begriff "Sekundärschaden" bzw. "Mittelbarer Schaden".

Ein Klassiker ist das Beispiel des unfallbedingten Beinamputierten, der die Bewegungen noch nicht beherrscht und deshalb stolpert und sich nochmals verletzt.
Der andere Klassiker ist der Patient, der operiert wird und bei dem sich ein Behandlungsrisiko realisiert.

Grüße
oohpss
 
Hallo Würmlie,

also erst einmal zu der verkehrsrechtlichen Angelegenheit:

Bei mir war es so, dass die Gegenseite mir eine Mitschuld an dem Unfallgeschehen anlasten wollte. Ich wäre zu schnell, unaufmerksam gewesen und hätte mein Fahrzeug nicht beherrscht(ich bin bis zu meinem Unfall Personenschützer gewesen und mit fast allen Fahrzeugen sehr vertraut gewesen). Dieses war aber nicht der Fall weil ich zum Unfallzeitpunkt nur noch eine Geschwindigkeit von ca. 25 km/h hatte(kannst Du aber alles in meiner Geschichte lesen).

Leider hatte ich keinen Anwalt dabei weil ich keine Nebenklage eingereicht hatte. Aber das Gericht und die Staatsanwaltschaft stand da ganz auf meiner Seite und ließ diese Argumentation erst gar nicht aufkommen.

Der Unfallgegner wurde dann, leider nur!, zu einer Geldstrafe von 1000 Euronen verurteilt(die Staatsanwaltschaft wollte 2000, der Richter 1500).

So, und nun zu der zivilrechtlichen Angelegenheit:

Da wirst du erst einmal warten müssen. Bei mir hat es, von der verkehrsrechtlichen bis zu der zivilrechtlichen Verhandlung vorm Landgericht 1 Jahr gedauert.

Da hat die gegnerische Versicherung nun gefordert, das ein Unfallanalytisches und medizinisches Gutachten erstellt wird bevor sie etwas zahlen. Da muß ich nun durch und bin mal gespannt wann diese Gutachten gemacht werden. Habe da aber überhaupt keine Angst weil diese Gutachten schon von anderen, schon erstellten, Gutachten gestützt werden und der Richter mir sehr wohlgesonnen war!

Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben und lass Dich nicht von der Gegenseite kirre machen(gut das Du deinen Anwalt dabei hast)!

LG pswolf
 
Hallo oohpss, hallo pswolf,


Daaaaaaaanke !

Also, die Schuldfrage ist eigentlich geklärt und die gegnerische Versicherung hatte anfang des Jahres auch mal 2500 Euro an Schmerzensgeld überwiesen.

Kommt es dann eigentlich immer zu einer weiteren Verhandlung bzg. des Schmerzensgeldes ?

Weil, die für nächste Woche angesetzte Verhandlung bezieht sich rein auf das Unfallgeschehen bzw. den Unfallhergang - hoffe ich mal.
Ich selber würde ja eigentlich lieber gar nicht hingehen. Es kraust mir richtig davor, dass alles nochmal aufgewühlt wird.
Aber mein liebes Männlein interssiert es sehr, warum z.B. das Auto der Gegnerin nach dem Zusammenstoß so weit vom Unfallort gestanden hat (hi, wollte sie evt. einfach weiterfahren ?) und dann konnte man auf den Polizeibildern noch sehen, dass die Gegnerin nach dem Zusammenstoß auch in eine Einbahnstraße reingefahren ist - warum ? Ich selbst weiß es nicht, da ich von dem ganzen Geschehen nichts mitbekommen habe. War zwar nicht bewusstlos - kann mich nur an nichts mehr erinnern, nicht einmal die Helfer beschreiben usw.

Eine Begutachtung meinerseits hat bis jetzt nicht stattgefunden. Lt. BG erfolgt diese erst, wenn ich wieder arbeitsfähig bin - hi, fragt sich nur wann?

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
... Kommt es dann eigentlich immer zu einer weiteren Verhandlung bzg. des Schmerzensgeldes ? ...
Hallo Würmli,
nein, das hängt davon ab, wie man sich mit der Versicherung einigen kann, denn grundsätzlich ist das freie Verhandlungssache. Es gibt da keine Tabelle oder ein Messverfahren.

Wenn Du zu der Auffassung kommst, dass Du mehr Anspruch hättest, dann kannst Du klagen, soweit die Versicherung darauf nicht eingeht.

Das Problem: Solltest Du mehr Schmerzensgeld fordern als die Versicherung lt. Urteil bezahlen muss, dann trägst Du anteilig die Kosten der Auseinandersetzung. Z.B. Du forderst 10.000 Euro, die Versicherung wird verurteilt 6.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, dann trägst Du, weil Du 40 % zu viel gefordert hast, 40 % der Kosten des Verfahrens (beide Anwälte, Gerichtsgebühren). Wenn es ungünstig läuft, hast Du also mehr Kosten, als Dir von dem zugesprochenen Schmerzensgeld übrig bleibt.

Sicherer geht man, wenn man nicht auf einen bestimmten Schmerzensgeldbetrag klagt, sondern nur darauf, dass ein angemessenes Schmerzensgeld nach der Bestimmung des Gerichts festgesetzt wird. Dann hat der Gegner die kompletten Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit das Gericht feststellt, dass man nur einen Euro mehr Schmerzensgeld beanspruchen kann.

Eine Vorstellung von der Höhe der zugesprochenen Schmerzensgelder kannst Du erhalten, wenn Du auf www.unfallreporter.com nach suchst.

... Es kraust mir richtig davor, dass alles nochmal aufgewühlt wird. ...
Nimm das positive: Auch für Dich wird es etwas Seelenfrieden geben, wen die eine oder andere Frage geklärt werden kann.

Grüße
oohpss
 
[Fullquote entfernt]
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hi - die versuchen alles um nichts zu zahlen - aber in deinem fall werden sie keine chance haben wenn dir die ärzte es schriftlich geben dass die verletzung auf den unfall zurückzuführen sind - lass dich bloss nicht abfinden ! - viel glück - und nimm den kampf der versicherungen nicht persönlich ... das ist die beste strategie ... lg nicole
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo nimo,

hi, danke für deine nette Rückinfo. Ja, dass sich die Versicherungen gern drücken, dass ist bekannt. Deshalb bin ich auch echt froh, dass der Arzt, welches das MRT damals gemacht hat, reingeschrieben hat, dass die Verletzungen auf den Unfall zurückzuführen sind.

Abfindung werde ich nicht annehmen. Davon hat mir auch mein Anwalt abgeraten, da man ja nicht weiß, was in den kommenden Jahren sich evt. noch aus den bestehenden Verletzungen entwickeln kann. Man will es zwar nicht hoffen, ab es kann auch keiner vorhersagen.

Viele liebe Grüßlein und ein schönes Wochenende
Würmlie
 
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