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Gerichtskosten

Hallo DH,

ich meinte natürlich PKH :(

Nein, ich habe nur das Angebot eines Prozesskostenfinanzierers gesehen.
Da stand nichts von Minimal oder Höchstgrenze.

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

Widerliches Angebot - ja, das hat die HPV auch bei mir versucht.

Deshalb muss/werde ich klagen.

Dir bzw.euch alles Gute
LG
Lindgren
 
Gerichtsverhandlung

Hallo,

kann mir Jemand sagen, wie lange es ungefähr dauert, vom Einreichen einer Klage bis zur Verhandlung.
Mein Anwalt sagte mir, dass es in der Regel nicht sehr lange dauert, da wir ein medizinisches Gutachten haben. Leider habe ich schon andere Aussagen gehört.

Danke und LG
 
Hallo,

kommt auf die Region an und wie gefragt das Landgericht ist.

In der Regel gibt es nach dem Klage einreichen sowieso erst einmal eine Güteverhandlung und auf diesen Termin hatte ich alleine schon 1 jahr gewartet.

LG Glückloser
 
Hallo Pizza24,

ohhh je kenn ich diese tolle Auskunft eines AW, meiner sagte mir vor 3 Jahren in einem halben Jahr sind wir mit der Klage durch. Diesem AW T...... habe ich vor 4 Monaten das Mandat entzogen. Also vor dem SG hatte es bei mir 3 Jahre und 5 Monate gedauert nun vor dem LSG warten....warten angeblich sind die Gerichte voll mit Klagen. Auch kommt es darauf an in welchem Bundesland du vor Gericht klagst, mit Glück und einem eifrigen fleißigen Richter geht es schneller als mit einem der alles schleifen läßt.
Da kann dir hier keiner eine Prognose geben.
Ich drücke dir die Daumen damit es zügig geht.
LG
Wolle
 
ohhh je kenn ich diese tolle Auskunft eines AW, meiner sagte mir vor 3 Jahren in einem halben Jahr sind wir mit der Klage durch. Diesem AW T...... habe ich vor 4 Monaten das Mandat entzogen. Also vor dem SG hatte es bei mir 3 Jahre und 5 Monate gedauert nun vor dem LSG warten...

Na das kommt mir bekannt vor, schnell die Vollmacht unterschreiben und mal sehen, nur sollte es bei mir damals schnell gehen weil Kohle dran hin und als ich dann an der Reihe war, war die Kohle ausgegeben und ich muß als Kläger sogar noch die Kosten für den Gütetermin tragen, mit der Aussage, ich kann ja meine entstandenen Kosten wieder einklagen.:eek:
Wobei, man ja in der 2 stündigen Verhandlung mitbekommen hatte, das mein Gegenüber keine Kohle mehr hat.
Nach dem Motto, greif dem nackten Mann in die Tasche, vielleicht findest Du ja was und wenn nicht stellst Dich hinten in der Reihe an...

LG Glückloser
 
Na das kommt mir bekannt vor, schnell die Vollmacht unterschreiben und mal sehen, nur sollte es bei mir damals schnell gehen weil Kohle dran hin und als ich dann an der Reihe war, war die Kohle ausgegeben und ich muß als Kläger sogar noch die Kosten für den Gütetermin tragen, mit der Aussage, ich kann ja meine entstandenen Kosten wieder einklagen.:eek:
Wobei, man ja in der 2 stündigen Verhandlung mitbekommen hatte, das mein Gegenüber keine Kohle mehr hat.
Nach dem Motto, greif dem nackten Mann in die Tasche, vielleicht findest Du ja was und wenn nicht stellst Dich hinten in der Reihe an...
Wie immer es wird sooo schön geredet und dann kommt das böse erwachen. Kannste dir ja für 30 Jahre wenn du den Titel hast hinter den Spiegel klemmen. Macht Spaß und man wird das Gefühl nicht los, dass es für diese Herren extra Schulungen gibt um uns
über den Tisch zu ziehen und alles schön zu reden.
Recht haben und Recht kriegen sind leider zweierlei paar Schuhe.

LG Glückloser LG Wolle
 
Hallo Wolle,
ich kann deinen Frust ja verstehen, aber wenn du dir die Beiträge anschaust auf die du geantwortet hast, wirst du feststellen es ging um Zivilgerichtsverfahren, nicht um Sozialgerichtsverfahren. Bei Zivilgerichtsverfahren ist die Situation sehr unterschiedlich. Mein erstes Urteil fiel erst nach sieben Jahren, es gibt aber auch Zivilgerichtsverfahren die bereits nach kürzester Frist beendet sind. Es sind zu viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen als dass man sie alle über einen Kamm scheren kann. In der Sozialgerichtsbarkeit herrscht eine chronische Überlastung, unter anderem durch die Hartz IV Gesetze. Es wäre nett, wenn du dies bei deinen Antworten mit berücksichtigen würdest.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Zusammen,

ich muss da auch mal eine Lanze für die Gerichte und Richter brechen und der Seenixe beipflichten was unsere Erfahrungen angeht.

Ich weiß, das bei unserem Zivilprozessen die Richter eigentlich recht zügig nach der Beweislage die Beweisbeschlüsse und Beweiserhebungen vernünftig abgeschlossen haben.
Bei der PUV dauert durch Ärzte der Prozess schon 18 Monate länger als es nötig wäre.
Was soll der Richter aber machen? Er benötigt auch später nach unserem Prozess Sachverständige, Ärztekammer u.s.w. zu Urteilsbildung. Da sitzt dieser viel mehr in der Zwickmühle als einer der Prozessgegener.

Das bei dem Arzthaftungsverfahren im ersten Zug ein ablehnendes Urteil kam (die Zusammensetzung der Richter hatte sich geändert und der vorsitzende Richter war sehr auf das Wohl des Arztes bedacht) ist dann eine andere Sache, da soll jetzt das OLG entscheiden.

Was mir allerdings beim SG auffällt, das diese schon Prozesskostenhilfeanträge mit einer Bearbeitungsdauer von 7 Monaten nicht entscheiden und damit das Verfahren immer weiter in die Länge ziehen und das liegt sicher nicht am hohen Arbeitsaufkommen.
 
Hallo Wolle53, seenixe und Rajo 1967,

tja bei Sg und sogar beim LSG geht es recht zügig höchstens 2 - 3 Jahre dann ist man durch. Beim LSG Mainz geht ein Gerichtsgutachten in Auftrag weitere Ermittlungen gibt es nicht die Bg hat alle Zeit der Welt (1 Jahr)sich einen geeigneten Arzt zu suchen der das Gerichtsgutachten zerpflückt dann ein Schreiben an den Gerichtsgutachter dieser bleibt erstaunlicherweise bei seiner Meinung und begründet diese auch. Das LSG Mainz schreibt dann den RA des Verunfallten an in diesem Fall meinen es möchte diesen Fall noch in diesem Jahr beenden. Mein RA weist darauf hin das einverständnis mit einem Berichterstatter besteht und nur noch Ermittlungen notwendig sind von Gerichtswegen. LSG Mainz ignoriert dies nennt einen Termin Gerichtsverfahren.
Und siehe da Berichterstatter behauptet das sowohl der §109 Gutachter sowie der vom LSG Mainz beauftragte Gutachter ihre Gutachten angebliche nicht begründet haben. Mein RA von vorneherein Sieges sicher tja seinem Gutachten wird das LSG Mainz wohl folgen und sie bekommen wenigsten Rente für die ersten Jahre ( danach Gewöhnung), Pustekuchen. Der Berichterstatter läst erkennen das er auf Seite der bg steht und das der Bg Arzt zerpflüger von Gutachten Dr Bessinger als einziger natürlich alles begründet hat. Also muss ich gezwungenermaßen meine Klage zurück nehmen und habe dadurch wenigsten die anerkannte 10% mde und die durch den Unfall anerkannte Arthrose zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Renten berechtigt.
Das LSG Mainz hat wieder einen Fall den es noch in diesem Jahr beenden wollte beendet. Herzlichen Glückwunsch an das Gericht und seinen Berichterstatter. Alles Lug und Betrug in meinen Augen. Aber was habe ich dafür eine Chance?
Lg. tdy
 
Hallo nochmal,

auch noch erwähnenswert auch das SG Koblenz folgt seinen eigenen in Auftrag gegebenen Gutachten wenn diese für das UO ausfallen nur eingeschränkt ( Heilbehandlung). Auch hier wird die Bg kräftig unterstützt in dem sowohl ein Teil der Heilbehandlung nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt über die Bg laufen braucht obwohl diese wegen anerkanntem Arbeitsunfall weiter notwendig sind. 2/3 Gewinn UO und 1/3 Bg. Über den Zeitpunkt vom Arzt verordnete Heilbehandlung muss von der Bg genehmigt werden.Ich habe mir vorher einige Fälle am selbigen Tag beim SG Koblenz angeschaut waren die Gutachten gegen die UO wurden diese vom Gericht abgelehnt und mit dem Gerichtsgutachten begründet. Die ist eine bodenlose Schweinerei aber auch hier keine Chance auch hier war mein RA sieges sicher Urteil die Richterin wird ihrem Gutachten doch folgen leisten, Pustekuchen. Aus eigener Erfahrung sind das abgekarte Urteile. Anders ist das nicht erklärbar.
Lg. tdy
 
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