jujejupe242
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 11 Okt. 2017
- Beiträge
- 6
Hallo liebe Foris,
bin ganz neu hier und zunächst einmal begeistert von diesem Forum.
Habe explizit zu meinem Fall hier noch nichts gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin.
In Kurzform:
Seit Mitte 2015, bin ich alleiniger Gesellschafter einer neu gegründeten UG. Also noch im Existenzaufbau.
Zusammen mit meiner Frau (angestellt), betreiben wir einen Einzelhandel und zwar zwei nebeneinanderliegende Geschäfte.
Das eine Geschäft "schmeißt" meine Frau, das andere ich. Plus monatlich Aushilfskräfte mit insgesamt 60 Stunden.
Dann kam der Horrocrash (02.November 2016). Meine Frau fährt, ich Beifahrer. In einer Autobahnauffahrt kommt uns der Unfallverursacher entgegen - Frontalzusammenstoß!
Beide schwerverletzt ins Krankenhaus...meine Frau 4 Monate ausser Gefecht...ich 7 Monate und mit bleibenden Schäden...
Um den Gewerbebetrieb aufrechterhalten zu können, mussten kurzfristig zusätzliche Aushilfskräfte eingestellt werden, um unsere Arbeitsstunden (2x Vollzeit) auszugleichen.
Das verursachte monatlich durchschnittlich 4.000.- Euro mehr Personalkosten. Diese hätten uns fast in den Ruin gebracht, da die gegnerische LVM- Versicherung sich weigert, dafür Ersatz zu leisten.
Begründung: das sei kein unmittelbarer, sondern ein "mittelbarer" Schaden, weil der Schaden nicht an meiner Person, sondern der UG entstanden ist und somit nicht erstattungspflichtig.
Mein RA erscheint mir diesbezüglich etwas unsicher, weshalb ich auf Teufel komm raus jetzt selbst recherchiere.
Und da komme ich, z.B. bzgl. "Kausalität" an meine Grenzen, dass zu verstehen.
Habe auch diesbezüglich noch keine "brauchbaren" Urteile gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen
Bin sehr gespannt und hoffe.
LG
jujejupe242
bin ganz neu hier und zunächst einmal begeistert von diesem Forum.
Habe explizit zu meinem Fall hier noch nichts gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin.
In Kurzform:
Seit Mitte 2015, bin ich alleiniger Gesellschafter einer neu gegründeten UG. Also noch im Existenzaufbau.
Zusammen mit meiner Frau (angestellt), betreiben wir einen Einzelhandel und zwar zwei nebeneinanderliegende Geschäfte.
Das eine Geschäft "schmeißt" meine Frau, das andere ich. Plus monatlich Aushilfskräfte mit insgesamt 60 Stunden.
Dann kam der Horrocrash (02.November 2016). Meine Frau fährt, ich Beifahrer. In einer Autobahnauffahrt kommt uns der Unfallverursacher entgegen - Frontalzusammenstoß!
Beide schwerverletzt ins Krankenhaus...meine Frau 4 Monate ausser Gefecht...ich 7 Monate und mit bleibenden Schäden...
Um den Gewerbebetrieb aufrechterhalten zu können, mussten kurzfristig zusätzliche Aushilfskräfte eingestellt werden, um unsere Arbeitsstunden (2x Vollzeit) auszugleichen.
Das verursachte monatlich durchschnittlich 4.000.- Euro mehr Personalkosten. Diese hätten uns fast in den Ruin gebracht, da die gegnerische LVM- Versicherung sich weigert, dafür Ersatz zu leisten.
Begründung: das sei kein unmittelbarer, sondern ein "mittelbarer" Schaden, weil der Schaden nicht an meiner Person, sondern der UG entstanden ist und somit nicht erstattungspflichtig.
Mein RA erscheint mir diesbezüglich etwas unsicher, weshalb ich auf Teufel komm raus jetzt selbst recherchiere.
Und da komme ich, z.B. bzgl. "Kausalität" an meine Grenzen, dass zu verstehen.
Habe auch diesbezüglich noch keine "brauchbaren" Urteile gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen
Bin sehr gespannt und hoffe.
LG
jujejupe242