...bei diesem Thema kann man schon in einer früheren Phase ansetzen, nämlich bei den behandelnden Ärzten, die die Symptome einer PTBS als Persönlichkeitsstörung diagnostizieren. Damit wird in der Regel im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren schon die Weiche gestellt, dass zunächst erst einmal keine Begutachtung stattfindet und der Renten- und Widerspruchsausschuß allein auf Grund der bisherigen Diagnose ablehnend entscheidet und somit die berechtigten Leistungen verweigert.
Für welches Magazin recherchieren Sie? Sind Sie freiberuflicher Journalist oder festangestellt? Stehen schon konkrete Termine für die Produktion oder befindet sich das Projekt noch in der Pipeline? Wieviel Sendezeit ist vorgesehen?
Für ein paar weitere Angaben wäre da Unfallopferforum sicher dankbar....
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