Hallo Kasandra,
1)Versorgungsamt ermittelt im Jahre 09/2003 einen GDB.
2)Gewaltereignis 05/2004
3) Gutachten 06/2005 GdS, in diesem Gutachten wird der GdB zuerst heruntergesetzt, dann die Schädigungsfolge ermittelt, dann wird der GdB auf den ursprünglichen Grad gesetzt, aber eben ohne Antragstellung für GdB.
Ich hatte nur einen Antrag gestellt wegen der Gewalt auf GdS.
Mir erscheint dies sehr zweifelhaft.
LG beiself