• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fuß gebrochen - Invadilitätsgrad?

Junger Werther

Mitgliedschaft beendet
Hallo ich habe mir den Fuß gebrochen. Eine als Versicherungsfachfrau tätige Freundin sagte mir, da ein Bruch nie vollständig verheilen würde und die Stelle immer gefährdet bleiben wird, könne man einen (kleinen) Invadilitätsgrad sicher geltend machen. Auch wenn der Bruch gut verheilt. Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht? Bei ihrem Sohn wurde genau unter diesen Bedingungen eine ordentliche Summe ausgezahlt.
 
Hallo Junger Werther,

erst einmal "herzlich Willkommen"

Leider haben wir immer wieder Anfragen wie bei einem Automaten:
Stecke oben die Verletzung rein und unten kommt der Invaliditätsgrad raus:rolleyes:.

So einfach ist es eben nicht;).

Mach Dir eine leckere Tasse Tee (Kaffee geht auch), nimm Deine Versicherungsbedingungen und nun...lesen!

Kommst Du an Stellen die Du nicht verstehst, dann frage hier im Forum:). Wir sind fast alle sehr nett und freuen uns über ein nettes "Hallo" am Anfang und einen freundlichen Gruß zum Schluß.
Soviel Zeit muß sein:D

1.) Es kommt auf die verbleibende Invalidität nach 3 Jahren an.
2.) Dann kommt es auf die V.-Bedingungen an die Du abgeschlossen hast.
3.) hast Du den Unfall gemeldet, wann war er?
4.) Zwei Personen mit gleichen Unfallfolgen ist wie ein Vergleich von Apfel mit Birnen. Es kann z.B. sein das Du nach einem Jahr nix mehr hast und im aller schlimmsten Fall ist Dein Bein ab:eek:.

Sieh Dich im Forum um und mach Dir ein eigenes Bild.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

irgendwie kann ich sowohl die Aussage als auch die Frage nicht ganz nachvollziehen.

Eine als Versicherungsfachfrau tätige Freundin sagte mir, da ein Bruch nie vollständig verheilen würde und die Stelle immer gefährdet bleiben wird, könne man einen (kleinen) Invadilitätsgrad sicher geltend machen.

Welche Qualifikation könnte die Versicherungsfachfrau in dieser Hinsicht haben? Allenfalls eine entsprechend hohe empirische verwertbare Anzahl gleicher Fälle, deren Regulation sie begleitet hat.
Kann ich mir nicht vorstellen.

Warum sollte ein Bruch nie vollständig verheilen und die Stelle immer gefährdet bleiben? Ich kenne da eher die Aussage, dass eine Bruchstelle im Falle eines Falles weniger gefährdet ist, sondern vielmehr bei entsprechender Einwirkung ein Bruch neben der alten Bruchstelle zu erwarten ist.

... könne man einen (kleinen) Invadilitätsgrad sicher geltend machen. Auch wenn der Bruch gut verheilt.

Dass man "könnte" ist wohl wahr. Aber mit welchem Ergebnis erfahren wir hier tagtäglich. Allerdings hielte ich das in diesem Fall auch für gerecht. Es mutet schon etwas kontraproduktiv in diesem Forum an, die Frage nach einem Invadilitätsgrad bei einem gut verheilten Bruch zu stellen. Da wäre jeder Cent eine ordentliche Summe.

T'schuldigung, aber diese Frage halte ich für äusserst provokant.


Gruss

Sekundant
 
Hm, ich surfe im Netz, weil ich Antwort auf eine ganz klare Frage suche, und denke, hier könnte mir geholfen werden. Stattdessen wird mir vorgeschlagen, ich solle doch meine Bedingungen lesen (das ging an der Frage vorbei und signalisiert mir, wie dumm ich doch bin) und vorgeworfen, ich wolle provozieren (? Wieso?).

Ich habe vorher nicht dieses gesamte Forum gelesen, weiß nicht, wem ich wie auf den Schlips getreten bin. WEnn ich das getan habe, entschuldigung.

Die Außenwirkung auf mich ist ganz klar: ich lösche meinen Account, wenn ich so angemacht werde.
 
Hallo
du kannst deinen Acount ja löschen, aber eins musst du hier verstehen
das ist ein Forum für sehr schwer verletzte Unfallopfer die hier hergefunden haben weil es teilweise um ihre Existenz geht und sie
Hife benötigen .
Die Frage nach einem regelgerecht verheilten Fussbruch Invalitätsgrad
wird dir niemand richtig beantworten können ausser dem Gutachter der
ihn beurteilen soll .
Aus dem Bauch raus sage ich dir leider nichts, es wird keinem geben
In diesem Forum melden sich jeden Tag Leute an die fragen nach Mde
und Gdb oder was sie für Geldzuwendungen erwarten können, bekommen
sie ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet hört man nichts mehr
Sie wollen nur nehmen und darum sind viele Mitglieder hier nicht freundlich
auf solche Fragen .
Ausserdem kostet es auch Geld dieses Forum zu unterhalten was auch viele für selbstverständlich ansehen .
LG
Bully
 
Hallo Junger Werther,

nochmal zu Deiner Bitte um Antwort auf eine ganz klare Frage und Deinen Einwurf:

Stattdessen wird mir vorgeschlagen, ich solle doch meine Bedingungen lesen (das ging an der Frage vorbei und signalisiert mir, wie dumm ich doch bin) und vorgeworfen, ich wolle provozieren (? Wieso?).

Ich habe vorher nicht dieses gesamte Forum gelesen, weiß nicht, wem ich wie auf den Schlips getreten bin. WEnn ich das getan habe, entschuldigung.

Die klare Frage scheint sich für mich auf den Umstand zu beziehen, dass Du

einen (kleinen) Invadilitätsgrad ... geltend machen

willst, auch


Ferner erhoffst Du Dir, dass


wird.
Zu dieser "klaren Frage" ist zu vermuten, dass die mögliche Forderung ggü. einer PUV besteht.

Einerseits hat Kai-Uwin zu recht bemerkt, dass niemand Deine spezielle Situation und auch nicht die Gestaltung der Versicherungsbedingungen kennt.

Darüber hinaus halte ich die Äusserungen dieser Versicherungsfachfrau für einigermassen unseriös.
Wenn Du nun sowohl die Umstände kennst, aber auch die individuelle Vertragsgrundlagen der Versicherung, sollte das Ergebnis klar sein. Es dürfte aber auch eindeutig feststehen, dass gerade der zugrunde gelegte Umstand eines folgenlosen Unfalls doch offensichtlich keine Entschädigungspflicht auslösen wird.

Sei mir nicht böse, aber ich unterstelle mal, dass diese Haltung nicht wenige für den Versuch halten, einen nicht redlichen Vorteil zu erlangen und daher auch angesichts eigener massiver Probleme und tatsächlicher Dauerbeschwerden für provokant halten.

Es ist ja auch nicht notwendig, vorher dieses gesamte Forum gelesen zu haben. Aber es wird nicht schaden, sich vergleichbare Fälle zu suchen und zu vergleichen.

Sollte sich die Sache anders als beschrieben darstellen, dann wäre dies erst einmal zu schildern.


Gruss

Sekundant
 
Back
Top