Hallo Junger Werther,
nochmal zu Deiner Bitte um Antwort auf eine ganz klare Frage und Deinen Einwurf:
Stattdessen wird mir vorgeschlagen, ich solle doch meine Bedingungen lesen (das ging an der Frage vorbei und signalisiert mir, wie dumm ich doch bin) und vorgeworfen, ich wolle provozieren (? Wieso?).
Ich habe vorher nicht dieses gesamte Forum gelesen, weiß nicht, wem ich wie auf den Schlips getreten bin. WEnn ich das getan habe, entschuldigung.
Die klare Frage scheint sich für mich auf den Umstand zu beziehen, dass Du
einen (kleinen) Invadilitätsgrad ... geltend machen
willst, auch
... wenn der Bruch gut verheilt
Ferner erhoffst Du Dir, dass
eine ordentliche Summe ausgezahlt
wird.
Zu dieser "klaren Frage" ist zu vermuten, dass die mögliche Forderung ggü. einer PUV besteht.
Einerseits hat Kai-Uwin zu recht bemerkt, dass niemand Deine spezielle Situation und auch nicht die Gestaltung der Versicherungsbedingungen kennt.
Darüber hinaus halte ich die Äusserungen dieser Versicherungsfachfrau für einigermassen unseriös.
Wenn Du nun sowohl die Umstände kennst, aber auch die individuelle Vertragsgrundlagen der Versicherung, sollte das Ergebnis klar sein. Es dürfte aber auch eindeutig feststehen, dass gerade der zugrunde gelegte Umstand eines folgenlosen Unfalls doch offensichtlich keine Entschädigungspflicht auslösen wird.
Sei mir nicht böse, aber ich unterstelle mal, dass diese Haltung nicht wenige für den Versuch halten, einen nicht redlichen Vorteil zu erlangen und daher auch angesichts eigener massiver Probleme und tatsächlicher Dauerbeschwerden für provokant halten.
Es ist ja auch nicht notwendig, vorher dieses gesamte Forum gelesen zu haben. Aber es wird nicht schaden, sich vergleichbare Fälle zu suchen und zu vergleichen.
Sollte sich die Sache anders als beschrieben darstellen, dann wäre dies erst einmal zu schildern.
Gruss
Sekundant