Hallo,
ja, meist geben Gerichte diese Verlängerung. Bei dem "Stau bei manchen Gutachtern", gerade wenn es "gefragte" Gutachter sind kein Wunder. Wenn man unbedingt ein bestimmtes Ergebniss erreichen will.....
Allerdings ist er "vertraglich" auch zu zeitnahen Lieferung verpflichtet. Wenn zwischen der Inaugenscheinnahme und der Erstellung des Gutachtens sollte dies auf alle Fälle bemängelt werden und Dein Anwalt sollte auch nachhaken, woran es liegt.
Gruß von der Seenixe