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Freie Fahrt für viele Schwerbehinderte

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen,

ich fand folgenden Artikel und ich finde ihn wichtig für Schwerbehinderte und auch für Alg II- Empfänger.

Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen ,, G " ; ,,aG " ; ,, GI " ; ,, H " oder ,, BI " erhalten freie oder ermäßigte Fahrt in der Strassenbahn, U- und S-Bahn sowie vielen Bussen bundesweit, ebenso in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn im Umgreis von etwa 50 Kilometern um den Wohnort ( nicht IC und ICE ).
Sie müssen dazu beim Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden zusammen mit dem Ausweis eine Wertmarke erwerben. Diese ist kostenlos bei den Merkzeichen ,, BI " und ,, H " sowie unter anderem für Empfänger von Arbeitslosengeld II ( Hartz4 IV ), Grundsicherung oder Sozialhilfe. Trägt der Ausweis nur das Merkzeichen
,, G " ; ,, aG " oder ,, GI " kostet die Wertmarke für ein Jahr 60 Euro.


MFG Pharao50
 
Hallo Pharao,

ich ergänze mal:

- bei dem Merkzeichen "G": Wertmarke für den städtischen Nahverkehr für 1 Jahr (kostet 60 EUR) oder die Kfz-Steuer nur hälftig bezahlen,

- bei Merkzeichen "aG" entfällt die Kfz-Steuer ganz.

Gruß Jens
 
Hallo liebe Leser,
diesen Artikel über die freien Fahrten für Schwerbehinderte habe ich auch gelesen. Nur bin ich mir unsicher, was jetzt z. B. für mich zutrifft. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, allerdings ohne Merkzeichen. Außerdem beziehe ich Hilfe zum Lebensunterhalt. Habe ich dann jetzt Anrecht auf diese Wertmarke, oder müsste ich dazu dann ein Merkzeichen haben? Wer kann mir helfen?
Danke! Ulrike Fröhlich
 
Hallo Ulrike,

für die oben angesprochene Wertmarke muss du ein Merkzeichen haben.
Ich habe zum erstenmal die Wertmarke bei 50% und "G " bekommen.
Sie kostet heute, wie Jens schon geschrieben hat , für 1 Jahr 60€.
Vielleicht wird ja auf Antragstellung, wenn du noch ein Merkzeichen>>> mit der nötigen Gesundheitseinschränkung<<<<beantragst gewährt.
Nur Schwerbehinderung ohne MZ keine Wertmarke.

Gruß Buffy07
 
Hallo,

ich hatte bisher ein KfZ mit hälftiger Steuerermäßigung (Merkzeichen G). Nun habe ich aber ein neues Auto und brauch 1 Jahr gar keine Steuern zahlen. Kann ich mir nun für diese Zeit auch eine Wertmarke kaufen? Und wie weit komme ich damit im Nahverkehr? Ich meine, zählt da tatsächlich "nur" die 50 km um den Wohnort oder darf ich damit z.B. auch mit dem "Bummelzug" von München nach Hamburg fahren? Wer weiß dazu was?

VG Santafee
 
Hallo Santafee,

da du den Begriff "Nahverkehr" schon selbst erwähnt hast, schließe ich mal aus, das du mit der Wertmarke von München bis Hamburg kommst. Ich denke mal, es bezieht sich wirklich nur auf den kleinen Umkreis von 50 km.

Kann dir leider nicht mehr dazu sagen, da ich die Wertmarke nicht nutze, weil ich auf die Benutzung des PKW angewiesen bin.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

das ist es gerade.... ich hatte in einer Klinik gehört, dass manche weiter fahren, es sollte nur eben "Nahverkehr=Bummelzug?" sein. Und was macht man im Urlaub? Da darf man wohl dann nicht mit der Wertmarke fahren?

Weiß jemand dazu was?

VG Santafee
 
Hallo Santafee:),

also in deinem Umkreis von 50 km kannst du alle Regionalzüge benutzen. Falls du nach Hamburg oder München fährst, darf du innerhalb der Städte die Busse der Verkehrsbetriebe mit dem Schwerbehindertenausweis benutzen. Das ist so.
Die 50 KM gelten für den Schienenverkehr unten im Anhang des Streckenverzeichnisses steht ...unabhängig hiervon und vom 50 km Umkreis auch mit S-Bahnen und im Verkehrsverbund....
Ich wußte es auch viele Jahre nicht, bis eine Vertreterin für Schwerbehinderte mich darauf hingwiesen hat.
In jeder Stadt Deutschlands kannst du kostenlos Bus und S-Bahn fahren.


Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy,

vielen Dank für Deine Antwort! Ich glaube, jetzt habe ich es kappiert:eek:.

VG Santafee
 
hallo allerseits,


hier nochmal eine genaue erläuterung vom lageso berlin: wertmarke

für berlin ist da auch das antragsformular drauf und die beschreibung der möglichen personenbeförderung.

weiter unten steht da auch was zur deutschen bahn und der ermäßigung auf bahncard50 bei behinderung ab 70 auch ohne die altersgrenze.
vielleicht wäre das ja eher was für die fahrt von münchen nach hamburg santafee :confused: weiß ja nicht wie oft du die brauchst.

ich selbst nutze auch die ermäßigung fürs auto, hatte aber vor jahren auch mal eine wertmarke auf grund anderer behinderung.

übrigens den mobilitätsservice der db habe ich auch schon paar mal gecheckt :D und bis auf einmal wo gleich zwei - wie konnten wir nur :p - rollifahrer in den zug wollten hat auch alles reibungslos geklappt, auch mit umsteigen und hilfen. einmal wurde extra ein niedriger zug eingesetzt auf einer strecke wo sonst nur die alten fahren mit mittelteilung der treppe also da hatte ich schiß nicht reinzukommen aber dann kam ein neuer :cool: war ich froh!

viele grüße
 
Hallo Santafee:),

hast du den genannten Zusatz im dem Schwerbehindertenausweis beigefügten Streckverzeichnis gefunden, ...ganz unten und klein geschrieben...das du alle S + U-Bahnen, Busse und Strassenbahnen in jeder Stadt benutzen darfst nur die liebe Bundesbahn darf nur im Umkreis von 50 km benutzt werden.
Wenn du viel Zeit hast, dann kannst mit Busse und S + U Bahnen auch nach München kommen:D:p.

Gruß Buffy07
 
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