Hallo an alle Benutzer,
habe schon einiges im Forum gelesen. Habe aber das Passende noch nicht gefunden. Ich kämpfe seit 2005 in Sachen OEG. Bin schwerbehindert.
Ich habe im Jahr beim Versorgungsamt angefragt wegen meinen zwei Letzten Bescheiden. Man hat mir ein Antragsformular ohne Überschrift zugesandt, das ich ausgefüllt habe, in der Annahme, dass mein Verfahren neu behandelt wird. Ich musste im nachhinein erfahren, dass ich nur einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe. Was ich so nicht gewollt habe und auch für mich nicht zu erkennen war.
Das damalige Gutachten im Jahr 2005 war eine "Verurteilung". Es enthält Verstöße gegen die Anhaltspunkte gegen die ärztliche Gutachtertätigkeit. Soweit bin ich schon mal gekommen.
Da Problem ist, dass der neu gestellte Antrag nur ein Verschlimmerungsantrag sein soll und das Gericht das neue Gutachten in 2015 auch so in Auftrag gegeben hat. Die Richterin die dies veranlasst hatte ist nicht mehr dort.
Jetzt habe ich einen neuen Richter. Doch was kann ich tun, dass die gesamte Sachlage im Klageverfahren behandelt wird.
Ganz dubios ist es auch, dass damals 2005 beim Gutachten der GdB mit begutachtet wurde, obwohl ich hierfür keinen Antrag gestellt hatte.
Damals wurden meine gesundheitlichen Störungen als schadensunabhängiger Vorschaden deklariert, obwohl die Aktenlage bereits etwas anderes hergibt. Ich muss wohl dazu sagen dass ich damals 2004/2005 nach meiner letzten Gewalterfahrung schwer traumatisiert war , ich wegen den Morddrohungen umgezogen bin und nur noch abgespalten habe damit ich den Umzug überhaupt schaffe.
Also wieso wird ein GdB mit begutachtet, obwohl es um den GdS geht?
Vor der Gewalttat im Jahre 2004 hatte ich zwar bereits einen Schwerbehindertenausweis, aber einen separaten Antrag auf GdB hatte ich nicht gestellt.
Der damalige GdS war natürlich niedrig, da ja nur die letzte Gewalttat begutachtet wurde. Im Gutachten geht unter anderen Widrigkeiten die Gutachterin auf den GdB ein. Sie setzt diesen herunter. Setzt den GdS fest und setzt den GdB wieder auf den ursprünglichen Grad mit dem Vermerk einschließlich der Schädigungsfolge.
Nun habe ich auch das Problem mit dem GdB, da das neue Versorgungsamt, da ich ja den Wohnort auf anraten der Kripo gewechselt habe. Das neue Versorgungsamt für den GdB hat nun den niedrigen GdS gleich gesetzt. Ich habe das nun beanstandet in Verbindung mit den Anhaltspunkten für ärztliche Gutachtertätigkeiten in Verbindung mit der Niederschrift des Sachverständigenbeirats des BMAS von 1998. Das neue Versorgungsamt hat dies in der Widerspruchsbearbeitung völlig unterlassen die Rubrik Psyche neu festzustellen und nun Klage ich hier auch.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich mich inzwischen nahezu völlig von der Gesellschaft zurückgezogen habe, inzwischen meinen Haushalt nicht mehr auf die Reihe kriege.
Ich habe inzwischen Erwerbsminderungsrente und musste Hilfe zum Leben beantragen, da ich wegen meinen Erkrankungen nicht mehr arbeitsfähig bin. Ich leide unter einer Hashimoto, PTBS, kombinierter Persönlichkeitsstörung mit fast völliger Isolation und starkem Misstrauen,
einer Morbus Crohn-Erkrankung im Dünndarm mit Resorptionsstörungen, Nahrungsmittel- und Medikamentenunverträglichkeiten und inzwischen auch an einer Herzminderleistung.
Die Diagnose der Morbus-Crohn-Erkrankung habe ich erst seit 2012. Die ganzen Jahre litt ich angeblich an chronischer Diarrhoe, denn ansonsten konnten die Ärzte ca. zehn jahrelang nichts finden?
Ich hatte viele Magenspiegelungen und Coloskopien, aber nie eine Dünndarmuntersuchung. Muss ich das wissen, das die Ärzte dabei nicht in den Dünndarm schauen können
Alles erscheint mir so, als ob man mich nicht leben lassen will.
Nun habe ich wegen der Hilfe zum Leben auch noch den Widerspruch bei der Stadt. Die gehen auf meine Behinderungen gar nicht ein. Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten, indem die mir nun erklären, das mit dem Bescheid 2015, die Angabe der unangemessenen KdU nur ein Hinweis gewesen sein soll. Im Abhilfebescheid wird aber bereits gekürzt. Dahingehend habe ich Lösungen gefunden, die ich auch noch bearbeiten muss.
Aber vielleicht kann mir jemand zu dem OEG-Klageverfahren helfen.
Wäre sehr dankbar.
Viele Grüße
beiself
habe schon einiges im Forum gelesen. Habe aber das Passende noch nicht gefunden. Ich kämpfe seit 2005 in Sachen OEG. Bin schwerbehindert.
Ich habe im Jahr beim Versorgungsamt angefragt wegen meinen zwei Letzten Bescheiden. Man hat mir ein Antragsformular ohne Überschrift zugesandt, das ich ausgefüllt habe, in der Annahme, dass mein Verfahren neu behandelt wird. Ich musste im nachhinein erfahren, dass ich nur einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe. Was ich so nicht gewollt habe und auch für mich nicht zu erkennen war.
Das damalige Gutachten im Jahr 2005 war eine "Verurteilung". Es enthält Verstöße gegen die Anhaltspunkte gegen die ärztliche Gutachtertätigkeit. Soweit bin ich schon mal gekommen.
Da Problem ist, dass der neu gestellte Antrag nur ein Verschlimmerungsantrag sein soll und das Gericht das neue Gutachten in 2015 auch so in Auftrag gegeben hat. Die Richterin die dies veranlasst hatte ist nicht mehr dort.
Jetzt habe ich einen neuen Richter. Doch was kann ich tun, dass die gesamte Sachlage im Klageverfahren behandelt wird.
Ganz dubios ist es auch, dass damals 2005 beim Gutachten der GdB mit begutachtet wurde, obwohl ich hierfür keinen Antrag gestellt hatte.
Damals wurden meine gesundheitlichen Störungen als schadensunabhängiger Vorschaden deklariert, obwohl die Aktenlage bereits etwas anderes hergibt. Ich muss wohl dazu sagen dass ich damals 2004/2005 nach meiner letzten Gewalterfahrung schwer traumatisiert war , ich wegen den Morddrohungen umgezogen bin und nur noch abgespalten habe damit ich den Umzug überhaupt schaffe.
Also wieso wird ein GdB mit begutachtet, obwohl es um den GdS geht?
Vor der Gewalttat im Jahre 2004 hatte ich zwar bereits einen Schwerbehindertenausweis, aber einen separaten Antrag auf GdB hatte ich nicht gestellt.
Der damalige GdS war natürlich niedrig, da ja nur die letzte Gewalttat begutachtet wurde. Im Gutachten geht unter anderen Widrigkeiten die Gutachterin auf den GdB ein. Sie setzt diesen herunter. Setzt den GdS fest und setzt den GdB wieder auf den ursprünglichen Grad mit dem Vermerk einschließlich der Schädigungsfolge.
Nun habe ich auch das Problem mit dem GdB, da das neue Versorgungsamt, da ich ja den Wohnort auf anraten der Kripo gewechselt habe. Das neue Versorgungsamt für den GdB hat nun den niedrigen GdS gleich gesetzt. Ich habe das nun beanstandet in Verbindung mit den Anhaltspunkten für ärztliche Gutachtertätigkeiten in Verbindung mit der Niederschrift des Sachverständigenbeirats des BMAS von 1998. Das neue Versorgungsamt hat dies in der Widerspruchsbearbeitung völlig unterlassen die Rubrik Psyche neu festzustellen und nun Klage ich hier auch.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich mich inzwischen nahezu völlig von der Gesellschaft zurückgezogen habe, inzwischen meinen Haushalt nicht mehr auf die Reihe kriege.
Ich habe inzwischen Erwerbsminderungsrente und musste Hilfe zum Leben beantragen, da ich wegen meinen Erkrankungen nicht mehr arbeitsfähig bin. Ich leide unter einer Hashimoto, PTBS, kombinierter Persönlichkeitsstörung mit fast völliger Isolation und starkem Misstrauen,
einer Morbus Crohn-Erkrankung im Dünndarm mit Resorptionsstörungen, Nahrungsmittel- und Medikamentenunverträglichkeiten und inzwischen auch an einer Herzminderleistung.
Die Diagnose der Morbus-Crohn-Erkrankung habe ich erst seit 2012. Die ganzen Jahre litt ich angeblich an chronischer Diarrhoe, denn ansonsten konnten die Ärzte ca. zehn jahrelang nichts finden?
Ich hatte viele Magenspiegelungen und Coloskopien, aber nie eine Dünndarmuntersuchung. Muss ich das wissen, das die Ärzte dabei nicht in den Dünndarm schauen können
Alles erscheint mir so, als ob man mich nicht leben lassen will.
Nun habe ich wegen der Hilfe zum Leben auch noch den Widerspruch bei der Stadt. Die gehen auf meine Behinderungen gar nicht ein. Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten, indem die mir nun erklären, das mit dem Bescheid 2015, die Angabe der unangemessenen KdU nur ein Hinweis gewesen sein soll. Im Abhilfebescheid wird aber bereits gekürzt. Dahingehend habe ich Lösungen gefunden, die ich auch noch bearbeiten muss.
Aber vielleicht kann mir jemand zu dem OEG-Klageverfahren helfen.
Wäre sehr dankbar.
Viele Grüße
beiself