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Fragen zu OEG-Klageverfahren

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo an alle Benutzer,
habe schon einiges im Forum gelesen. Habe aber das Passende noch nicht gefunden. Ich kämpfe seit 2005 in Sachen OEG. Bin schwerbehindert.
Ich habe im Jahr beim Versorgungsamt angefragt wegen meinen zwei Letzten Bescheiden. Man hat mir ein Antragsformular ohne Überschrift zugesandt, das ich ausgefüllt habe, in der Annahme, dass mein Verfahren neu behandelt wird. Ich musste im nachhinein erfahren, dass ich nur einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe. Was ich so nicht gewollt habe und auch für mich nicht zu erkennen war.
Das damalige Gutachten im Jahr 2005 war eine "Verurteilung". Es enthält Verstöße gegen die Anhaltspunkte gegen die ärztliche Gutachtertätigkeit. Soweit bin ich schon mal gekommen.
Da Problem ist, dass der neu gestellte Antrag nur ein Verschlimmerungsantrag sein soll und das Gericht das neue Gutachten in 2015 auch so in Auftrag gegeben hat. Die Richterin die dies veranlasst hatte ist nicht mehr dort.
Jetzt habe ich einen neuen Richter. Doch was kann ich tun, dass die gesamte Sachlage im Klageverfahren behandelt wird.
Ganz dubios ist es auch, dass damals 2005 beim Gutachten der GdB mit begutachtet wurde, obwohl ich hierfür keinen Antrag gestellt hatte.
Damals wurden meine gesundheitlichen Störungen als schadensunabhängiger Vorschaden deklariert, obwohl die Aktenlage bereits etwas anderes hergibt. Ich muss wohl dazu sagen dass ich damals 2004/2005 nach meiner letzten Gewalterfahrung schwer traumatisiert war , ich wegen den Morddrohungen umgezogen bin und nur noch abgespalten habe damit ich den Umzug überhaupt schaffe.
Also wieso wird ein GdB mit begutachtet, obwohl es um den GdS geht?
Vor der Gewalttat im Jahre 2004 hatte ich zwar bereits einen Schwerbehindertenausweis, aber einen separaten Antrag auf GdB hatte ich nicht gestellt.
Der damalige GdS war natürlich niedrig, da ja nur die letzte Gewalttat begutachtet wurde. Im Gutachten geht unter anderen Widrigkeiten die Gutachterin auf den GdB ein. Sie setzt diesen herunter. Setzt den GdS fest und setzt den GdB wieder auf den ursprünglichen Grad mit dem Vermerk einschließlich der Schädigungsfolge.
Nun habe ich auch das Problem mit dem GdB, da das neue Versorgungsamt, da ich ja den Wohnort auf anraten der Kripo gewechselt habe. Das neue Versorgungsamt für den GdB hat nun den niedrigen GdS gleich gesetzt. Ich habe das nun beanstandet in Verbindung mit den Anhaltspunkten für ärztliche Gutachtertätigkeiten in Verbindung mit der Niederschrift des Sachverständigenbeirats des BMAS von 1998. Das neue Versorgungsamt hat dies in der Widerspruchsbearbeitung völlig unterlassen die Rubrik Psyche neu festzustellen und nun Klage ich hier auch.

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich mich inzwischen nahezu völlig von der Gesellschaft zurückgezogen habe, inzwischen meinen Haushalt nicht mehr auf die Reihe kriege.
Ich habe inzwischen Erwerbsminderungsrente und musste Hilfe zum Leben beantragen, da ich wegen meinen Erkrankungen nicht mehr arbeitsfähig bin. Ich leide unter einer Hashimoto, PTBS, kombinierter Persönlichkeitsstörung mit fast völliger Isolation und starkem Misstrauen,
einer Morbus Crohn-Erkrankung im Dünndarm mit Resorptionsstörungen, Nahrungsmittel- und Medikamentenunverträglichkeiten und inzwischen auch an einer Herzminderleistung.
Die Diagnose der Morbus-Crohn-Erkrankung habe ich erst seit 2012. Die ganzen Jahre litt ich angeblich an chronischer Diarrhoe, denn ansonsten konnten die Ärzte ca. zehn jahrelang nichts finden?
Ich hatte viele Magenspiegelungen und Coloskopien, aber nie eine Dünndarmuntersuchung. Muss ich das wissen, das die Ärzte dabei nicht in den Dünndarm schauen können
Alles erscheint mir so, als ob man mich nicht leben lassen will.
Nun habe ich wegen der Hilfe zum Leben auch noch den Widerspruch bei der Stadt. Die gehen auf meine Behinderungen gar nicht ein. Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten, indem die mir nun erklären, das mit dem Bescheid 2015, die Angabe der unangemessenen KdU nur ein Hinweis gewesen sein soll. Im Abhilfebescheid wird aber bereits gekürzt. Dahingehend habe ich Lösungen gefunden, die ich auch noch bearbeiten muss.
Aber vielleicht kann mir jemand zu dem OEG-Klageverfahren helfen.
Wäre sehr dankbar.
Viele Grüße
beiself
 
Geh zum Weißen Ring und lass dir einen Beratungsgutschein für einen Anwalt geben. Den Weißen Ring gibt es in jeder größeren Stadt, nähere Info findest du auf der Website vom Weißen Ring
https://www.weisser-ring.de/internet/

Alternativ dazu kannst du beim Vdk fragen, ob er bereit wäre, dich zu vertreten, das kostet nur 60 Euro im Jahr und wird als Monatsbeitrag vom Sozialamt erstattet, falls du Grundsicherung bekommst. Den vdk gibt es auch in jeder größeren Stadt, www.vdk.de - allerdings musst du ihnen sagen, dass dein Verlängerungsantrag schon läuft, dann könnte sich der Anwalt dort erst mal die Akten beiziehen.

Allein wirst du da kaum durchblicken können, ein Anwalt kann dir dabei sehr nützlich sein, wenn du den richtigen erwischst, der sich auch wirklich einsetzen will und kann für dich.

LG
Meli
 
OEG Sachen würde ich niemals selbst machen und ach nicht von einem Sozialrechtler allgemein, sondern von einem der richtig OEG als Steckenpferd hat. Oft machen das Anwälte, die in ihrer Kanzlei auch Strafrecht haben und hält Sozialrecht. In jeder größeren Stadt, Landkreis gibt es auch OPFERBEAUFTRAGTE. Ich habe damit tolle Erfahrungen gemacht. Es sind oft Anwälte. Es war eine kostenlose, kompetente und wertschätzende Hilfe. Der kann auch vielleicht Kollegen empfehlen, die OEG pfiffig sind.
Kleiner Tipp: Versuche möglichst chronologisch und kurz und knackig zu schreiben, damit du gut beraten werden kannst. Wir Betroffene finden alles logisch an unserem Fall, für andere ist das oft ganz durcheinander. Die brauchen Strukturhilfe.
Viel Kraft.
 
Danke hella und meli,

aber beim VDK und Weißen Ring war ich 2004. Der VDK hat damals meine OEG-Sache bearbeitet. Die haben das Unrecht das in dem Gutachten von 2005 steckt nicht gesehen.
Meine Schadenslage ist Missbrauch und Misshandlung in meiner Kinder- und Jugendzeit, Gewalt in Griechenland und Doppelvergewaltigung 2004.
2004 habe ich einen Erstantraggestellt wegen Doppelvergewaltigung mit dem VDK. Die Begutachtung war im Juni 2005. Anerkennung 30 GdS 05/2004 bis 07/2005 danach unter 25 GdS. Widerspruch und Klage eingereicht und abgelehnt. Der Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt auch nach Widerspruch und Klage. War völlig fertig. Jobcenter hatte mich
auch zum Zwangsumzug aufgefordert. Damals war meine Herzinsuffizienz mittel- bis hochgradig und meine Durchfälle extrem schlimm.
Das Gutachten 2005 konnte ich erst jetzt auseinander nehmen.
Keine Aufklärung dass ich für Missbrauch und Misshandlung in meiner Kinder- und Jugendzeit oder für die Gewalt im Ausland Anträge stellen
Kann. Dafür wurden aber meine Erkrankungen als gravierenden Vorschaden deklariert und die Gutachterin hatte so auch den Auftrag bekommen und ohne Rücksicht auf die Ursache zu begutachten. Somit kam es nur zu einem niedrigen GdS. Auch sehr dubios ist es dass der GdB dort
mit begutachtet wurde, obwohl ich keinen Antrag gestellt hatte.
In den Anhaltspunkten steht aber dass ein Vorschaden eine schadensunabhängige Gesundheitsstörung ist, was bei mir eindeutig nicht der Fall ist.
Die Gutachterin hat auf eine Anamese meines Lebenslaufes verzichtet und kam zu dem Schluss das meine Erkrankungen auf Mobbingopfer zurückzuführen sind. Und das ich keine PTBS habe sondern nur eine Anpassungsstörung. Im Gutachten selbst wird zwar über eine PTBS diskutiert und dann eine andere Diagnose zu stellen ist nicht legitim.
Außerdem kam sie zu dem Schluss, dass ich bereits vor dem schädigendem Ereignis (Doppelvergewaltig) finanziell hilfebedürftig war, obwohl sie dies aus meinem Lebenslauf ganz und gar nicht ablesen hätte können, denn ich hatte zuvor immer gute Stellen. Usw. das Gutachten ist rechtswidrig.
Aber der VdK hat dies damals nicht gemerkt? Und ich War damals nicht in der Lage.
Ich lies 2007 meinen Schwerbehindertenausweis verlängern und dieser GdS, der nur einen Differenzanteil meiner Gesamtschadenslage ist wurde analog als GdB übernommen. Das ist auch falsch. Da sich meine Herzinsuffizienz gebessert hatte kam ich aus der Schwerbehinderung heraus. Das Versorgungsamt S hat sich dann dort angeschlossen, da ich wieder einen Antrag gestellt hatte und kam zu dem Ergebnis, abgelehnt.
Ich habe 11/11 das Versorgungsamt S wegen der OEG-Sache angeschrieben und nahm Bezug auf die beiden vorherigen Bescheide und wollte eigentlich anfechten. Man hat mir mitgeteilt dass ich dafür einen Antrag stellen muss und hat mir ein Formular ohne Überschrift zugeschickt und ich dachte, dass damit alles neu geprüft wird. Im Jahr 2014 hat man mir dann gesagt, das dies nur ein Verschlimmerungsantrag ist. Also ging es wieder "nur" um die Doppelvergewaltigung, aber nicht um die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit und nicht Ausland. Ich habe ergänzende Anträge gestellt. Doch das Gericht hat nun auch nur ein Gutachten aufgrund eines Verschlimmerungsantrages im Jahr 2015 in Auftrag gegeben. Obwohl ich das so nicht gewollt hatte.
Was mache ich hier. Einen Anwalt habe ich bereits. Den habe ich um Sachaufklärung gebeten, er antwortet aber nicht. Er hat mir wohl zu verstehen gegeben das die Sache nicht einfach ist. Und dass man versuchen wird mich unter Druck zu setzen.
Jetzt habe ich auch noch die Klage wegen dem GdB, weil das Versorgungsamt L , den GdS aus dem Gutachten von 2015 wieder so analog als GdB übernommen hat, was nicht richtig ist.
Die Stadt, wegen Grundsicherung finden meine KdU als unangemessen
und hier muss ich auch noch klagen. Ist ziemlich viel.
Meine Frage ist ein Antragsformular auf Opferentschädigung ohne Überschrift rechtlich in Ordnung? Ist dies nicht eine Täuschung?
 
Fragen zu OEG-Klageverfahen

Danke hella,

ich habe unter Opferbeauftragter eine Interventionstellenadresse gefunden.
Werde da Kontakt aufnehmen.
Grüße Beiself
 
Hallo beiself,

also so ganz werde ich aus deinen Schilderungen nicht schlau. Habe ich es richtig verstanden, dass du mehrere "Schadensfälle" hattest, wovon einige in Griechenland passiert sind und dann ein bzw zwei (2004) in Deutschland?

Sollte ich das richtig verstanden haben, dürfte sich das OEG nur auf Straftaten auswirken, die auch in Deutschland passiert sind, s.
Bei Gewalttaten innerhalb des deutschen Staatsgebietes wird eine Entschädigung für alle Gesundheitsschäden geleistet, die sich aus einem vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff ergeben, sowie für die wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitsschädigung. Psychische Beeinträchtigungen sind als Gesundheitsschäden anerkannt
(...)
Um Opfer von Gewalttaten im europäischen Ausland zu schützen, wurde am 29. April 2004 die EU-Richtlinie 2004/80/EG verabschiedet. Sie verpflichtet sämtliche Mitgliedstaaten, faire und angemessene nationale Entschädigungsregelungen für diejenigen Menschen vorzusehen, die auf ihrem Staatsgebiet Opfer einer Straftat geworden sind. Die Gewaltopfer können in ihrem Heimatland einen Antrag auf Entschädigung bei der sog.nationalen Unterstützungsbehörde einreichen.

Antragsteller, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Opfer einer Straftat im europäischen Ausland geworden sind, sollten sich grundsätzlich immer an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als deutsche "Unterstützungsbehörde" gem. Richtlinie 2004/80/EG wenden. Dieses ermittelt die zuständige Behörde im Schädigungsstaat, die über den Entschädigungsanspruch entscheidet, leitet ihr den Entschädigungsantrag zu und begleitet das weitere Verfahren.

Quelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Sozial...chaedigung/Opferentschaedigungsrecht/oeg.html , Hervorhebungen von mir
Insofern kann ich im OEG-Verfahren momentan keine formellen Fehler erkennen, wenn Gewalttaten, die auf ausländischem Staatsgebiet stattgefunden haben, nicht berücksichtigt werden.

Sollte es dir auch um eine Entschädigung der in Griechenland stattgehabten Gewalttaten gehen, würde ich mich an die zuständige Unterstützungsbehörde wenden.

Gruß
Joker
 
Fragen zu OEG Klageverfahren

Hallo Joker, danke für Deine Antwort.
Schadenslage:
Erinnerung als ich 4 Jahre alt war, Missbrauch und Misshandlung bis ich mit 19 Jahren ausgezogen bin. In Deutschland
In Griechenland von 1987 bis 1991.
In Deutschland 2004 an einem Tag, Doppelvergewaltigung.
Ich weis inzwischen das ich durch die Gewaltereignisse in meiner Kinder- und Jugendzeit, es sozusagen "gewohnt" war, das man schädlich mit mir umgeht. Ich habe dadurch eine andere Wahrnehmung, die mich mein ganzes Leben lang behinderte zu leben. Ich habe jetzt erst, da man mir in der Reha 2013 sagte dass ich eine Traumatherapie brauche, zum ersten mal dieses Wort überhaupt gehört habe. Ich habe etliche Verhaltenstherapien gemacht seit ca. 2001 und die Therapeuten haben auch ganz gut verdient, aber niemand hat je zu mir gesagt, das ich unter nun einer chronischen PTBS leide.
Ich habe nie gelebt. Ich hatte mich nur auf die Arbeit konzentriert und abgespalten. Hat so funktioniert, dass ich, wenn menschliche Konflikte auftauchten ich nicht fähig war diese zu bewältigen und habe mir eine neue Arbeit gesucht. 2003 bekam ich die Herzinsuffizienz, hatte einen Schwerbehindertenausweis deswegen und allgemeinen psychischen Erkrankungen. Das mit den Arbeitsstellen hat auch geklappt bis zur Doppelvergewaltigung. Dann war ganz aus.
Nach der Doppelvergewaltig hatte ich einen Antrag nach dem OEG gestellt und auch nur für die Doppelvergewaltigung. Das Versorgungsamt S hat dazu meine Schwerbehindertenakte hinzugezogen. Aus diesen Befundberichten sind wohl der Kinder- und Jugendmissbrauch und die Gewalterfahrungen im Ausland zu entnehmen, doch eine Aufklärung, dass ich hierzu auch Anträge zu stellen habe, folgte nie.
Und somit kam es zu einer Begutachtung nur zu der Doppelvergewaltigung mit gravierenden Vorschäden (allerdings sind Vorschäden schadens-un-abhänige Gesundheitsstörungen)und im Gutachterauftrag steht noch, dass ohne Rücksicht auf die Ursache zu begutachten ist.
Damit hatte die Gutachterin ein großes Problem, denn sie musste nach anderen Einflüssen suchen, die meine Erkrankungen hervorriefen.
Sie hat es fertig gebracht, zu schreiben dass auf eine berufliche Anamese in Anbetracht meines beigefügten Lebenslauf verzichtet werden kann und gelangt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, das meine Erkrankungen darauf zurückzuführen sind, das ich mehrmals Mobbingopfer geworden bin.
Und andere Projektionen stehen im dem Gutachten.
Da hat jemand vorgesorgt, dass das nicht aufgedeckt wird. Man hat die gewalttätige Zeit während meiner Kinder- und Jugendzeit und im Ausland unter den Tisch gekehrt.
Deshalb hat man auch gleich vorgesorgt und den GdB neu mitbewertet in diesem Gutachten das eigentlich den GdS begutachten sollt, denn einen neuen Antrag für den GdB hatte ich überhaupt nicht gestellt.
Das Ergebnis für mich war dann dass der GdS im Gutachten zum Unterschied meiner bereits bestehenden Gesundheitsstörungen zu bewerten war und es nur ein Differenzanteil (da nur die Gewichtung zu beurteilen war wie sich meine ja schon bestehenden Gesundheitsstörungen in Bezug auf die Doppelvergewaltigung verstärkt hatten). Was eben großes Unrecht ist, da meine schon bestehenden Gesundheitsstörungen auf Gewalt zurückzuführen waren.
Für Mehrfachtaten gibt es eine Niederschrift vom BMAS, die hatte ich schon gefunden. Darin steht, dass dort wo die letzte Gewalttat statt fand auch das Versorgungsamt zuständig ist. D. h. meine Gewalterfahrungen in Griechenland wären auch mit zur Gewichtung des GdS gekommen, wenn man nicht versucht hätte diese und die Kinder- und Jugendzeit unter den Tisch zukehren.
 
Fragen zu OEG Klageverfahren

Hallo Joker,

Das mit dem GdS und GdB ging dann ungefähr so:
Gutachtertermin war im Juni 05

GdB 03/04 vor der Doppelvergewaltigung (05/04) auf die allgemeinen gesamten Geschundheitsstörungen 50
davon Psyche 40
Im Gutachten für den GdS Juni 05 für die Doppelvergewaltigung
bereits bestandene psychische Gesundheitsstörungen GdB 40
durch Doppelvergewaltig verstärkt, also nur anteiliger GdS von 30,
da ja schon Gesundheitsstörungen vorher bestanden.
Nach 07/05 (im voraus wusste man das wohl schon) unter 25.
Unrecht hier das meine Gesundheitsstörungen vorher ja eben auch schadensbedingt waren.
Da ich ja für den Missbrauch und die Misshandlung und Ausland
keinen Antrag gestellt hatte (weil ich ja nicht beraten wurde und
durch die Deklaration im Auftrag nicht auf die Ursachen zu prüfen
war.) Viel Unrecht.
Im Gutachten für den GdS wurde auch der GdB mit bewertet obwohl ich für den GdB keinen neuen Antrag gestellt hatte. Das darf nicht sein wurde
aber trotzdem gemacht.
Und zwar so 11/ 04 Herabsetzung des GdB von 40 auf 30 ohne Schädigung.
ab 11/04 GdB von 40 mit Schädigung. (Doppelvergewaltigung war 05/04).
Ich frage mich wie das ging.
 
Hallo Joker,

das Problem, das ich jetzt habe ist

der Erstantrag vom 07/04 "nur" Doppelvergewaltigung, da keine Aufklärung statt fand. Das ich auch für den Missbrauch und die Misshandlung in der Kinder- und Jugendzeit und Ausland welche stellen kann.
Erneuter Antrag 2007(der war ohne Überschrift, ich wusste nicht dass es verschiedene Anträge gibt. Abgelehnt.
Erneuter Antrag 2011 (wieder ohne Überschrift) In einem Schreiben vom
Versorgungsamt stand dann plötzlich, dass dies nur ein Verschlimmerungsantrag ist.
Da ich ja 07/04 "nur" einen Antrag für die Doppelvergewaltigung ausgefüllt habe, gilt dieser auch "nur" für die Doppelvergewaltigung.
Ich habe ergänzende Anträge gestellt, die aber ignoriert werden.
 
Fragen zum OEG Klageverfahren

Hallo Joker,

das Verfahren 2011 läuft noch. Ich habe 04/15 ein gerichtliches Gutachten,
das aber vom Gericht nur als Verschlimmerungsantrag in Auftrag gegeben wurde. Das ist kompetent und umfangreich (132 Seiten).
Aber hier kam es dann wieder nur zu einer Differenzbetrachtung des GdS.
Da ja Gewalt in der Kinder- und Jugendzeit und im Ausland und deren Gesundheitsstörungen nicht gewichtet wurden.

Jetzt müssten doch die alten Bescheide die sich alle auf das Gutachten von 2005 stützen, das aber nicht legitim ist, sowie es die Gutachterin 2015 beschreibt, auch angreifbar sein
 
Wenn ein neues Gutachten feststellt, dass das alte nicht Rechtens ist, sind dann die alten Bescheide aufzuheben?

Wenn Antragsformulare keine Überschrift haben, ist dies eine Irreführung oder Täuschung?

Darf der Gutachter für den GdS in seinem Gutachten auch den GdB mit begutachten, obwohl dafür kein Antrag gestellt wurde?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Mehrfachtaten Rundschr.BMAS 2001 und 2004/80/EG Richtlinie

Nach dem Rundschreiben Vb2-54 030 des BMAS vom 28.09.2011 ist das Land örtlich zuständig, indem die letzte Tat stattfand. Gilt dies auch wenn eine überstaatliche Gewalttat stattfand.
Nach der Richtlinie 2004/80/EG sind die Anspruchsvoraussetzungen innerhalb der EU gegeben. Doch wer ist nun zuständig?
Schaden 1 in Deutschland, Schaden 2 in EU, Schaden 3 in Deutschland.
 
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