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Frage nach Straftatbeständen

Hallo pit,

ich finde den Fall sehr kompliziert, weil die TE nur sehr vage Angaben macht. Ihre befristete Tätigkeit, so nehme ich an, lief während der Ausschöpfung der Krankengeldbezugsdauer aus, so dass sie von vorn herein in der Ausgangsposition als Arbeitslose ALG 119 mit definierter begrenzter Anspruchsdauer eingestuft ist.

Weder die Angaben der TE noch die Begründung der RA kann ich inhaltlich nachvollziehen, aber das Ende vom Lied ist das selbe. Sie kann von vorn herein kein ALG nach der nahtlosigkeitsregelung auf diese befristete tätigkeit beziehen, weil ihr Status einfach ALG 119 ist.

Von meinem Verständnis her könnte die TE nach Auslaufen des ALG I für H-4 dann die Nahtlosigkeit mit Sperrwirkung beanspruchen so lange, bis ihre EMR rechtskräftig entschieden ist. Sie dürfte auch bei kompletter Leistungsunfähigkeit, nicht in die Grundsicherung gedrängt werden. Aber da kenn ich mich nicht mit aus.

In meinem Fall ist es so, ich bin in ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Dieses bleibt auch nach Beendigung meines Krankengeldanspruchs bestehen. Egal wie weit mein Rentenverfahren bis dahin gedieen ist, werde ich nach Auslaufen des Krankengelds bis zum rechtskräftigen Abschluss meines Rentenverfahrens nach ALG I 125 eingestuft. Dass die Agentur einen Bescheid nach 119 versuchen wird, ist mir schon klar. Damit wird sie aber nicht durchdringen und muss diesen nach 125 abändern. Die Anspruchsdauer des 119 spielt dann nach 125 keine Rolle, weil eine Sperrwirkung eintritt. H-4 Fall kann ich also so lange nicht werden, wie kein rechtskräftiger EMR Bescheid ergangen ist.

Natürlich wird die Agentur sämtliche Versuche starten, wie bei allen anderen auch.

Allerdings muss ich mich im Rahmen meiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit, die von der Agentur rechtsmittelfähig einzuschätzen ist, einem zumutbaren job - dieser bezieht sich auf meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit und nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - zur Verfügung stellen. Sofern meine Leistungsfähigkeit also nur für meinen bisherigen job komplett aufgehoben ist und die Agentur mir einen zumutbaren anderen anbietet, muss ich diesen annehmen.

Bei mir könnte folgendes eintreten: Eine Teil-EMR wird von vorn herein bewilligt (ich gehör zu den Berufsschutzjahrgängen) und dann die Begutachterei los geht und meine Leistungsfähigkeit strittig wird, sofern die Agentur sich einen zumutbaren job entsprechend meiner leistungsfähigkeit für die andere Hälfte ausdenkt.

Ich bin sehr gespannt, welche Klimmzüge meine MDK Ärztin jetzt macht. Sie hat sich über 1 Std Zeit genommen, meinen job, meine Wegefähigkeit usw. sehr gründlich zu eruieren und hat meine ganzen neuen nicht diskutierbaren harten Befunde von mir bekommen. Sehr schwierig für sie.

Jedenfalls werde ich mich vor Schweigepflichtsentbindungen höllisch hüten und heimliche Absprachen zwischen den Behörden hinter den Kulissen und Abschreibereien unterbinden. Das werd ich jetzt noch in Erfahrung bringen, in wie weit ich verpflichtet bin, der jeweils anderen Behörde die vorangegangenen Gutachten auszuhändigen.

Ich glaube, ich bin gar nicht verpflichtet. Dieser Gedanke kam mir eben beim Schreiben. Wie gut dass es dieses Forum gibt

Liebe Grüße
 
Hallo Kuckuck,

Mein Anspruch auf ALG.1 waren altersbedingt 12 Monate unter den Bedingungen des §125 III SGB. und da noch kein rechtsfähiger Bescheid über mein Rentenantrag vor liegt, ist nach meiner Auffassung auch das ALG.2 unter den Bedingungen des §125 III SGB. anzuwenden.
Ich habe noch nichts derartiges gelesen oder gehört, dass durch die §125 III SGB. Regelung der Bezug des ALG.1 Anspruches verlängert. Die Sperrwirkung bezieht sich meiner Auffassung nach nur über die Länge des berechtigten ALG.1 Anspruches bzw. den Bedingungen bei ALG.2.


MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

kämpf 'drum....

Ich würd 1000 wetten machen, dass dir ALG §125 weiterhin zusteht, so lange, bis deine rente rechtskräftig durch ist.

Frag doch einfach deinen Fall mal in ttp://123recht.net nach. Dort im Unterforum Sozialrecht ist eine userin sunbee, die ist fitt wie der Turnschuh in diesem Thema und hat schon einigen aus einer ganz bösen Patsche geholfen. Dort sind dauernd Fälle, wo's dann nach vehementem dagegen angehn schließlich richtig gelaufen ist.

Was eine Verwaltung - egal ob BG, DRV etc. - so eigenmächtig die Agentur dann mit internen Anweisungen so treiben, ist gar nicht ausschlaggebend, sondern ausschließlich die Gesetzeslage und die oberrichterliche Rechtsprechung.

Liebe Grüße
 
Hallo Kuckuck,

habe mir die Beiträge unter: www.123recht.net/Schwere-Erkrankung-u.-Probleme-mit-der-AfA-__f183575.html

durch gelesen,bin jedoch zu keinen neuen Erkenntnissen gelangt. Da Dir das ganze wohl (ich hoffe und wünsche Dir das es Dir erspart bleibt) noch bevorsteht, solltest Du diese Beiträge auch lesen.
Eigentlich hätten wir ein neues Thema dazu aufmachen sollen, denn dieses Problem werden noch einige andere User haben/bekommen und somit könnte Interesse bestehen.

MfG.
Pit
 
Hallo pit,

ich kenn die ganzen Fälle auf 123recht. net..... und ob mir das bevorsteht..... ich leide jetzt schon an vermeintlicher Paranoia und sehe mich verfolgt und observiert von Mächten

nein nicht von unbekannten Mächten

sondern von internen Arbeitsanweisungen, von Amtsanmaßungen und unterlaufen rechtlicher Regelungen darauf bauend, dass das gewöhnliche Volk die Machenschaften nicht durchschaut usw.

ich weiß jetzt, warum die RA so geantwortet hat. Du siehst ja auf dem Bildchen, dass die sehr jung ist (wahrscheinlich grad fertig mit Studium und Referendariat)

Ihre Antwort resultierte aus der internen Arbeitsanweisung der Agentur. Die oberrichterliche zur Anfrage der TE gehörende Rechtsprechung hat diese RA in ihre Antwort nicht einbezogen.

Bzgl. der internen Arbeitsanweisung gab's übrigens noch nicht lange her, eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung, wie sie das sieht, dass die Agentur durch eine solche DA die oberrichterliche Rechtssprechung auszuhebeln versucht.... Die Antwort der Bundesregierung kannst Du Dir ja denken.

Nee... ich find's aufgrund der Überlegung, dass Behörden hier mitlesen, gar nicht schlecht, die Nahtlosigkeit 125 SGB III verdeckt zu diskutieren....

Aufgrund des handlings der Agentur überleg ich mir aber jetzt doch, ob ich so früh schon meinen EMR Antrag losschicke. Darüber werd ich nochmal gründlich nachdenken.

In meiner Ausgangsthemenstellung bin ich übrigens auch weitergekommen. Ein analog heißes Eisen wie die interne DA der Agentur (siehe ABBA 2004. Diese interne Anweisung zur AU Begutachtung kann man sich beim MDS runterladen.)

Liebe Grüße
 
Hallo Kuckuck,

ich danke Dir für Deine Beiträge gebe jedoch zu bedenken, nicht aus eigenem Antrieb heraus einen Rentenantrag ohne Aufforderung durch eine Behörde zustellen.

LG.
Pit
 
Guten Abend!

Zu einigen Fragen, die bis hierher aufgetaucht sind, fiel mir noch etwas ein:

# 6 - pussi: Ja, Du kannst auf einem weiblichen Gutachter bestehen! Ansonsten gibt's eben nichts zu sehen! Nachdem mich ein sog. Arzt (kein Arzt/eine Zumutung) während der Schadensaufnahme an meinem Knie aufforderte, mich bis auf die Unterwäsche auszuziehen, habe ich den Termin und die angebahnte Behandlung abgebrochen. Allerdings war's einfach zu erkennen: Der Typ grinste wie ein Schw... und log bis dahin schon einige Male ganz fett! Später hat er dann noch ganz übel während eines Telefonats mit der BG über mich abgelassen (Akteneinsicht/mitgeschriebenes Telefonat!). Nachdem ich das gelernt hatte, klappte es auch in anderen Fällen jedesmal mit der Forderung nach einem weibl. Gutachter!

# 7 - pit13: Nicht nur die DRVB glaubt ihren eigenen Gutachtern/in Auftrag gegebenen Gutachten nicht! Kommt immer drauf an, wie gut es für den Antragsteller ausgeht. Neulich habe ich ein Gutachten in den Händen gehabt, das der begutachteten Person einen GdS von 100 attestierte - die Behörde traute ihrem eigenen Gutachter nicht, kürzte im Endergebnis um mehr als die Hälfte und wandelte gleichzeitig in eine harmlose Diagnose um!

# kuckuk: Du weißt, daß Du auch für die MdK-Akten ein Recht auf komplette Akteneinsicht nach § 25 SGB X hast? Die würde ich mir aber unbedingt zu Gemüte führen! Schriftlich beantragen, auf die Rechtslage hinweisen (Gesetzestext ggf. einkopieren m. Strg+c - Strg+v) und den Festspielort nennen, wo Du die Akten einsehen möchtest (Gemeinde-/Stadtverwaltung o.ä.). Auch direkt in den Räumen Deiner Krankenkasse möglich, habe ich selbst schon gemacht und dort auch direkt alles kopiert. Köstlich, die dummen Gesichter, nachdem man mir zuerst etwas über die darüber verhängten 'Einsichtverbote' (was'n das?) vorgeschwafelt hatte, um Informationen zu verhindern! Es gab damals 4 - 5 (weiß nicht mehr genau, lange her) verschiedene gutachtenähnliche Stellungnahmen der verschiedensten MdK-ler mit abweichenden Diagnosen und unterschiedlichen Therapievorschlägen, die allesamt eine Antragsablehnung hergeben sollten! Manche Behandlungsvorschläge hatten nichts mit den Krankheiten der Antragstellerin zu tun!

Also, unbedingt Akteneinsicht nehmen: Dann weißt Du, was Dich jetzt nur unruhig macht!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

bzgl weibl. Gutachter:

kennst Du hierfür eine rechtliche Grundlage oder Dienstanweisung oder so was, auf was man sich berufen kann?

bzgl Einsicht in MDK Akte:

welche Fristsetzung würdest Du empfehlen.... oder wie formuliert man das... "Hiermit bitte ich darum, mir entsprechend §25 SGBX Einsicht in meine Akte beim MDK zu gewähren und bitte um Terminvorschlag"

MDK Gutachterin bestätigte meine weitere AU. Lediglich ihre Wortwahl "weiterhin nicht einsatzfähig" macht mich stutzig, weil ich in meinem job nicht mehr arbeiten kann und sich der Begriff "Einsatzfähigkeit" wohl auf meinen job bezieht oder wie siehst Du das?

Mir geht's v.a. darum, die Materialien zu erhalten, die meine GKV an den MDK geschickt hat. Und wenn darin heimliche Mitschriften von Gesprächen, die mit mir telefonisch unter dem Deckmäntelchen "wir wollen, dass es Ihnen bald besser geht" enthalten sind, gehe ich davon aus, dass weder solche Aufzeichnungen noch deren heimliche Weitergabe erlaubt sind.... oder?

Zusätzlich beantrage ich Akteneinsicht bei meiner GKV; wenn dort an den MDK gerichtete ärztliche Auskünfte enthalten sind, verstößt das m.E. gegen einiges, zumal ich die Datenschutzbeauftragte bereits gebeten habe, meine Akte zu überprüfen und auf das gesetzlich geregelte zu korrigieren.

Wie würde der Straftatbestand gegen meine GKV ggf. lauten bzw. wogegen genau wäre verstoßen worden?

Liebe Grüße
 
Mdk

Hallo,
Ich war 2002 mal bei diesem MDK in Berlin.
Anlass dafür war eine etwas längere Krankschreibung 5-6 Monate.
Die Ärztin dort holte mich rein fragte ein paar Sachen und schickte
mich wieder nach Hause.
Anschließend wurde meinem behandelnden Arzt mitgeteilt ich wäre gesund.
Dieser legte Widerspruch ein .
Mir ging es aber dann besser -bloss gut wer weiß was sonst gekommen wäre.
Grüße von Holger02
 
Hallo Kuckuk!

Mir ist nicht bekannt, ob es für die Forderung nach einem (z.B.) weiblichen Gutachter eine rechtliche Grundlage gibt. Hierher gehört lediglich eine Portion Selbstbewußtsein und die konkrete Forderung - sonst gibt's eben nichts zu sehen (habe ich ja geschrieben!). Das Durchsetzen meiner Belange mußte ich auch erst lernen - bin leider zur unbedingten Höflichkeit erzogen worden. Ich sage Dir aber: Es geht auch ohne und oft auch besser!

Zur Akteneinsicht in die Krankenkassenakte und damit in die MdK-Stellungnahmen u.s.w.: Ich habe zuletzt einen Termin telefonisch vereinbart und zwar so, wie es mir paßte! Da die Krankenkassen tagsüber lange Öffnungszeiten haben, sollte das kein Problem sein! Soweit ich mich erinnere, lag die gesamte Akte noch in der selben Woche komplett gebündelt und bereit zur Einsicht vor. Falls man Dir Schwierigkeiten bei der mündlichen Absprache machen sollte (Argument ist gerne ein angebl. Einsichtsverbot lt. MdK), beantrage Dein Vorhaben schriftlich mit einer kurzen Frist (vielleicht 1 Woche für's Zusammenstellen) und richte das Schreiben an den Geschäftsstellenleiter. Natürlich mit Hinweis auf Deine Rechte nach § 25 SGB X und ggf. auf deren vorangegangene Verweigerung.

Was die MdK-Gutachterin mit ihrer Wortwahl meinte, kann ich Dir leider auch nicht übersetzen: Sieh Dir die Akten an, möglicherweise gibt es dort eine ausführlichere Erklärung zu Deiner Nichteinsatzfähigkeit! Ansonsten fragen - fragen kostet nichts! Auch wenn die Sachbearbeiter ihre Augen verdrehen, ich bleibe lästig!

Was zwischen Deiner Krankenkasse (GKV) und dem MdK besprochen wurde, wird m.E. nicht unbedingt Teil Deiner Akte sein! Da es sich Deiner Einschätzung nach um unschöne Vorgänge handelt, wird es bei einer telefonischen Absprache geblieben sein. Manchmal kann man zwischen den Zeilen lesen oder man stößt auf unlogische und/oder halbe Bearbeitungen, die sich aber von selbst erklären, wenn man sich an den Verlauf bis dahin erinnert. Man kann erkennen, warum eine Bearbeitung eine bestimmte Entwicklung genommen hat, ohne daß es belegt ist!

Die Kommunikation zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) ist ausdrücklich vorgesehen und passiert leider auch heimlich oder unheimlich! Hier bist Du gefordert: Akteneinsicht und alles kopieren! Wenn Du bei dieser Gelegenheit allerdings Unterlagen findest, die dort nicht sein dürften, hast Du die Möglichkeit, Dich entsprechend zu wehren. Hierzu hattest Du Dich ja bereits geäußert.

Sozialgesetzbuch 10 - SGB X:
Eine Übermittlung von Sozialdaten darf erfolgen, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder Du zuvor ausdrücklich eingewilligt hast (§ 67d Abs. 1 SGB X). In den §§ 67 (e) bis 77 SGB X findet sich eine Vielzahl von Regelungen, die eine Übermittlung an andere (öffentliche) Stellen erlauben.

Hier z.B.: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1006700
ab § 67 und dann weiter über den Menüpunkt *§§ Übersicht bis § 77.

Ich hoffe, ich habe alles bedacht und Du kommst ein Stück weiter.

Grüße von
Ingeborg!
 
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