Hallo,
wenn eine Schweigepflichtentbindungsformular gegen das Datenschutzgesetz verstößt - muss der Antragssteller/Bürger diese dennoch unterschreiben?
Wenn der Antragssteller/Bürger es nicht gleich unterschreibt, wird die fehlende Mitwirkung von der Behörde als Sanktion durchgeführt.
Sollte sich im Nachhinein bestätigen das der Antragsteller/Bürger Recht hatte und es beweisen kann, dass die abverlangte Schweigepflichtentbindung gegen das Datenschutzgesetz verstößt, ist dann die Sanktion nichtig?
wenn eine Schweigepflichtentbindungsformular gegen das Datenschutzgesetz verstößt - muss der Antragssteller/Bürger diese dennoch unterschreiben?
Wenn der Antragssteller/Bürger es nicht gleich unterschreibt, wird die fehlende Mitwirkung von der Behörde als Sanktion durchgeführt.
Sollte sich im Nachhinein bestätigen das der Antragsteller/Bürger Recht hatte und es beweisen kann, dass die abverlangte Schweigepflichtentbindung gegen das Datenschutzgesetz verstößt, ist dann die Sanktion nichtig?