Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Cousine hatte vor einigen Wochen einen Unfall in einem Geschäft und hatte dazu vor ca. 3 Wochen den Fragebogen der Haftpflichtversicherung des Geschäftes erhalten. Dort wurde ihr auch die Frage gestellt, welche Forderungen Sie stellt. Jetzt stellt sich für uns de Frage, welche Forderungen sie stellen kann?
Sie ist Unternehmerin und war ca. 4 Wochen nicht arbeitsfähig, was sie sich auch vom Arzt bescheinigen ließ. Zudem hatte Sie eine Vielzahl von Prellungen und Stauchungen, aber keine Brüche. Jetzt arbeitet sie wieder, auch wenn die Schmerzen noch nicht ganz abgeklungen sind.
Sie kann unserer Meinung nach Schmerzensgeld fordern. Wir haben aber keine Vorstellung, welchen Betrag man hier angeben kann bzw. ob man hier einen bestimmten Betrag fordern muss. Zudem würde Sie auf der Grundlage des Verdienstes der letzten 12 Monate ihren Verdienstausfall berechnen. Kann man noch weitere Forderungen stellen, z.B. irgendwelche Pauschalen? Müs
Ganz liebe Grüße
meine Cousine hatte vor einigen Wochen einen Unfall in einem Geschäft und hatte dazu vor ca. 3 Wochen den Fragebogen der Haftpflichtversicherung des Geschäftes erhalten. Dort wurde ihr auch die Frage gestellt, welche Forderungen Sie stellt. Jetzt stellt sich für uns de Frage, welche Forderungen sie stellen kann?
Sie ist Unternehmerin und war ca. 4 Wochen nicht arbeitsfähig, was sie sich auch vom Arzt bescheinigen ließ. Zudem hatte Sie eine Vielzahl von Prellungen und Stauchungen, aber keine Brüche. Jetzt arbeitet sie wieder, auch wenn die Schmerzen noch nicht ganz abgeklungen sind.
Sie kann unserer Meinung nach Schmerzensgeld fordern. Wir haben aber keine Vorstellung, welchen Betrag man hier angeben kann bzw. ob man hier einen bestimmten Betrag fordern muss. Zudem würde Sie auf der Grundlage des Verdienstes der letzten 12 Monate ihren Verdienstausfall berechnen. Kann man noch weitere Forderungen stellen, z.B. irgendwelche Pauschalen? Müs
Ganz liebe Grüße