• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Forderungen gegenüber gegnerischer Haftpflichverischerung

Suzan

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Apr. 2013
Beiträge
21
Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Cousine hatte vor einigen Wochen einen Unfall in einem Geschäft und hatte dazu vor ca. 3 Wochen den Fragebogen der Haftpflichtversicherung des Geschäftes erhalten. Dort wurde ihr auch die Frage gestellt, welche Forderungen Sie stellt. Jetzt stellt sich für uns de Frage, welche Forderungen sie stellen kann?

Sie ist Unternehmerin und war ca. 4 Wochen nicht arbeitsfähig, was sie sich auch vom Arzt bescheinigen ließ. Zudem hatte Sie eine Vielzahl von Prellungen und Stauchungen, aber keine Brüche. Jetzt arbeitet sie wieder, auch wenn die Schmerzen noch nicht ganz abgeklungen sind.

Sie kann unserer Meinung nach Schmerzensgeld fordern. Wir haben aber keine Vorstellung, welchen Betrag man hier angeben kann bzw. ob man hier einen bestimmten Betrag fordern muss. Zudem würde Sie auf der Grundlage des Verdienstes der letzten 12 Monate ihren Verdienstausfall berechnen. Kann man noch weitere Forderungen stellen, z.B. irgendwelche Pauschalen? Müs
Ganz liebe Grüße
 
hallo Suzan,

ein rat ist wohl, die möglichen und nötigen forderungen durch einen anwalt prüfen und regeln zu lassen, besonders da es auch unternehmerische belange gibt, die ihre eigenheiten haben. und das sollte schon vor der beantwortung des fragebogens geschehen, weil dabei nicht mehr zu korrigierende fehler gemacht werden können.
auch welches schmerzensgeld angemessen ist, kann nur anhand der nachzuweisenden verletzungen geprüft werden. hier gibt es hoffentlich ärztliche feststellungen dazu?


gruss

Sekundant
 
Top