Andrea Anita
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- 12 Jan. 2008
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Hallo Luise,
der GA schreibt, die Beschwerden und Einschränkungen, die ich heute noch habe, sind keine Unfallfolgen. Bei dem Unfall damals hätte ich mir lediglich eine Zerrung zugezogen, die aber mittlerweile vollständig abgeheilt sei.
Demzufolge hat er keinen Invaliditätsgrad angegeben.
Bei meinem Hausarzt habe ich erst am Montag einen Termin.Ich muss nun mit seiner Hilfe beweisen, dass es sich zum größten Teil um Unfallfolgen handelt.
Könnte es vielleicht sein, dass der GA Angst hat, dass ich sein Gutachten evtl. auch gegen die BG verwenden könnte, wenn er mir einen unfallbedingten Invaliditätsgrad bestätigt hätte? Denn die BG hat ja auch den Arbeitsunfall als solchen stumpf abgelehnt und das wusste der GA.
Nun bin ich echt mal gespannt, was mein Hausarzt zu der ganzen Angelegenheit sagt, denn er kennt mich schließlich schon seit 20 Jahren und weiß genau, wie es mir vor dem Unfall ging und wie es mir jetzt geht.
LG
Andrea
der GA schreibt, die Beschwerden und Einschränkungen, die ich heute noch habe, sind keine Unfallfolgen. Bei dem Unfall damals hätte ich mir lediglich eine Zerrung zugezogen, die aber mittlerweile vollständig abgeheilt sei.
Demzufolge hat er keinen Invaliditätsgrad angegeben.
Bei meinem Hausarzt habe ich erst am Montag einen Termin.Ich muss nun mit seiner Hilfe beweisen, dass es sich zum größten Teil um Unfallfolgen handelt.
Könnte es vielleicht sein, dass der GA Angst hat, dass ich sein Gutachten evtl. auch gegen die BG verwenden könnte, wenn er mir einen unfallbedingten Invaliditätsgrad bestätigt hätte? Denn die BG hat ja auch den Arbeitsunfall als solchen stumpf abgelehnt und das wusste der GA.
Nun bin ich echt mal gespannt, was mein Hausarzt zu der ganzen Angelegenheit sagt, denn er kennt mich schließlich schon seit 20 Jahren und weiß genau, wie es mir vor dem Unfall ging und wie es mir jetzt geht.
LG
Andrea