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Fehlerhaftes Gutachten

mullhorst

Mitglied
Hallo Zusammen
Bräuchte Hilfe bzw Erfahrungsaustausch bez. fehlerhaftem Gutachten.
Zunächst eine schnelle Kurzbeschreibung zur Situation
1997 Unfall bzw Überfall tiefe Halsschnittwunde. Diagnose PTBS
2002 Antrag OEG (Landesamt für Soziales) Gutachter der hier im Forum bereits umstrittene Dr Riotte (bitte lesen) aus Saarland kam auf GDS 20%
Seit 2010 unbefristet volle EU und Antrag auf verschlimmerung GDS.
Mittlerweile Gerichtsverfahren, musste letzten Monat wieder zur Begutachtung zu Riotte. Dieses Gutachten erhält jedoch Fehler und Widersprüche. Auffallend zweifelt er von Anfang an die Häufigkeit der Arztbesuche an (alle 2 wochen - je nach Verfasung auch öfter) und diagnostiziert fälschlich Platzangst :confused:
Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass sich meine Verfassung seit der letzten Begutachtung massiv verschlechtert hat, aber jetzt kommts:
Auffälligkeiten in Kindheit :confused: Hierzu muss ich sagen dass sich meine Mutter als ich etwa 3 Jahre alt bei einem Arzt wegen Wutanfällen erkundigt hat. Ergebnis: Wutanfälle sind in dem alter normal und gehören zur Entwicklung von Kindern. Keine Auffälligkeiten geschweige denn Behandlung.
Völlig falsch dargestellt
Ein weiteres schwerwiegendes bzw kritisches Ereignis sei die Trennung bzw scheitern der Ehe 2009. Durch sozialen Rückzug und weiterem hatte ich die Trennung damals schon voraussgesehen, was auch im GA bestätigt wird.
Er schiebt es jedoch auf persönlichkeitsanteile :confused: und bleibt bei 20 % da nicht mit PTBS bzw GDS im Zusammenhang steht.
Selbst wenn ist die Trennung folgeschaden der PTBS und steht m e sehr wohl in Zusammenhang
Wie soll ich jetzt vorgehen ?
Nach Osterferien geh ich mit dem GA erst mal zu meinem behandelnden Arzt.
Im Voraus besten Dank für eure Beiträge
Gruß aus dem Saarland und schöne "Restostern"
 
Hallo mullhorst,

dein:
2002 Antrag OEG (Landesamt für Soziales) Gutachter der hier im Forum bereits umstrittene Dr Riotte (bitte lesen) aus Saarland kam auf GDS 20%
Seit 2010 unbefristet volle EU und Antrag auf verschlimmerung GDS.
Mittlerweile Gerichtsverfahren, musste letzten Monat wieder zur Begutachtung zu Riotte. Dieses Gutachten erhält jedoch Fehler und Widersprüche.

Er schiebt es jedoch auf persönlichkeitsanteile und bleibt bei 20 % da nicht mit PTBS bzw GDS im Zusammenhang steht.

Kann es ein, dass du ein schwachen Anwalt hast:confused:

Einer/e mit Zähnen hätte wohl wiederum einer Begutachtung, beim bekannten
Klufenmichel Riotte nicht zugestimmt:o

Was soll das Katz und Mausspiel:rolleyes:

Der Riotte macht für VA ein Gutachten und danach auch für das SG:rolleyes:

Das ist ja schon einwenig "pervers" wie und was da im Saarland so abläuft
bzw. haben die von der bayerischen Justiz gelernt:o

Jetzt hilft dir nur noch, dass dein RA das Gutachten auseinandernimmt
und auf der Grundlage des § 109 SGG ein erneutes beantragt!

http://dejure.org/gesetze/SGG/109.html


W. Info:
Prätraumatische Faktoren können eine PTBS begünstigen- ausweiten
müssen es aber nicht bzw. man kann dies nicht verallgemeinern!

http://de.wikipedia.org/wiki/Posttraumatische_Belastungsstörung_bei_Kindern_und_Jugendlichen

http://www.uniklinikum-saarland.de/...Posttraumatische_Belastungsstoerung_Equit.pdf


Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegrtied21

Riotte wurde etwa 2001/2002 vom SG als Gutachter bestellt
Ich hatte damals vor Gericht trotz Fehler im GA nichts erreichen können
Jetzt Verschlimmerungsantrag,
Der von VA bestellt Gutachter kam zu keiner verschlimmerung, dieses GA liegt mir bis heute nicht vor.
jetzt wieder Gericht und wieder Riotte um festzustellen ob verschlimmerung eingetreten ist. Ergebnis: massive verschlechterung
Also total unterschiedliche Ergebnisse tssssssss:eek:

PTBS bei Kindern - ohje - mag ich mir nicht vorstellen, die armen Würmchen
Aber als Kind gab es bei mir keine PTBS, keine "Störung" oder sonstiges
Es gibt keinerlei Vorbelastung aus meiner Kindheit, wird von Riotte aber so dargestellt. Auch die Trennung Scheidung wird als "schwerer Konflikt" nur benutzt um den GDS von 20 nicht erhöhen zu müssen.

Dies muss jetzt iwie widerlegt werden.

Hab das GA gerade nicht zur Hand und kann den genauen Wortlaut nicht wiedergeben. Könnte morgen bei Interesse genauere Angaben machen

Danke für deinen Kommentar und die interessanten Links
 
Hallo mullhorst,

wahrscheinlich hätte man versuchen sollen, Dr. R. als befangen abzulehnen, als er zum zweiten Mal als Sachverständiger vom Gericht bestellt wurde. Dafür ist allerdings zumeist ein versierter Anwalt nötig.

In wessen Auftrag wurde denn das für Dich positive Gutachten erstellt? Und wann war das und auf welchem Fachgebiet? In Kenntnis dessen könnte man dann versuchen, daran zu kommen.

Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen, den von Siegfried21 empfohlenen Weg zu gehen, der sicher noch steinig werden wird.


Alles Gute wünscht
sachsblau
 
Hallo sachsblau
das "vermeintlich" positive GA wurde vor 3 Wochen von Riotte erstellt, der massive verschlechterung feststellte, jedoch durch Fehler, falsche Annahmen und verdrehen der Tatsachen so auslegt dass er den GDS nicht erhöhen muss.
Gutachten von VA (vor etwa 1,5 Jahren) ergab keine verschlimmerung, liegt denke ich bei Gericht und werd ich anfordern müssen.
Es existiert auch noch ein GA der DRV, aufgrund dessen ich EU-Rente erhalte, aber dessen Inhalt mir auch nicht bekannt ist. Das GA von Riotte scheint Maßgeblich zu sein.
Wird wohl auf Gegendarstellung und Ergänzende Stellungnahme des Riotte auslaufen, so der Anwalt. Was dabei rauskommt kann ich mir schon denken :eek:
Wie soll ich bei Anwendung 109SGG mit meiner kleinen Rente Gutachten bezahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo mullhorst,

ich verstehe ganz ehrlich deinen Anwalt nicht. :( Weshalb hat er die Gutachten nicht bei den entsprechenden Stellen abgefordert? Damit und mit den sicher für Dich sprechenden Arztbriefen und Befundberichten sollte das Gutachen des Dr. R. angegriffen und die Fehlinterpretationen darin widerlegt werden.

Auch Du selbst hast ein Einsichtsrecht in Deine Akten beim VA sowie der DRV. Hierzu kannst Du jede Menge im Forum nachlesen - benutze dazu bitte die Suche oben.
Eine Ausnahme allerdings könnte bzgl. der Einsicht in die Gutachten bestehen, nämlich dann, wenn diese auf psychiologischen/psychiatrischen Gebiet erstellt wurden und der Sachverständige vermerkt hat, dass Du nur in Anwesenheit eines Arztes deren Inhalt zur Kenntnis bekommen darfst. Ansonsten kannst Du eine Akteneinsicht bei den genannten Behörden schriftlich beantragen bzw. Dir eine vollständige Kopie der Unterlagen ausfertigen und übersenden lassen.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu und was gedenkt er gegen das Gutachten des Dr. R. zu unternehmen?


Irritierte Grüße,
sachsblau
 
Hab das GA selbst erst letzten Donnerstag erhalten mit der Frage des SG ob Klage zurückgenommen wird.
Bin dabei falsche und verdrehte Tatsachen zu suchen und finde nei jedem durchlesen immer mehr
Gehe zunächst mit dem GA zu meinem behandelnden Arzt.
 
So, hab die Gutachten, waren alle bei Anwalt.
Bin am zerpflücken, Die weitere vorgehensweise muss noch besprochen werden. Ich geb nicht auf und werde berichten.

Hab aber jetzt noch eine Frage

Hab folgende - für mich interssante links gefunden

Gerichte geben Gutachtern häufig Tendenzen vor

Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben.

Wie werden diese Signale vom Gericht an GA übergeben?
schriftlich In Form der Fragestellung ? persönlich? telefonisch?
 
hallo mullhorst,

diese Tendenz ist schon in der Formulierung des Gutachterauftrags heraus zu lesen.

Als Beispiel habe ich mal den Wortlaut aus der Fragestellung bei mir hier aufgelistet, bei mir war der Auftraggeber zwar die für die Unfallrente zuständige Stelle am Regierungspräsidium, die Richter in der 1. Instanz folgten jedoch diesem Wortlaut der Fragestellung.

Bei mir ging es um Anerkennung der Folgen eines Dienstunfalls und da hieß es unteranderem: Ob meine chronischen Schmerzen vom Unfall kommen und ich Anrecht auf eine Unfallrente hätte.

Es lägen Psychogene Störungen vor, wenn eine der folgenden Fragen beantwortet werden könnten, dann wäre die Fehlentwicklung nicht unfallbedingt
-handelt es sich um eine Wunsch- und Zweckreaktion als selbstständige, auf der Persönlichkeit der Beamtin beruhenden tendenziösen seelischen Äußerung
-ist die seelische Störung durch unbewußte Begehrensvorstellungen oder Ausnutzungneurose einer vermeintlichen Rechtsstellung geprägt
-wird der Unfall benutzt, den Schwierigkeiten des Lebenskampfes auszuweichen
-wäre der Beamtin bei zumutbarer Anpassung der Willenskraft mit der psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden oder kann sie diese Willenskraft infolge von anlagebedingter Nervenschwäche nicht aufbringen


Dienstunfallbedingt wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte
ein nicht häufig und regelmäßig bei Verkehrsunfällen entstandener Körperschaden, bei dem es sich um ein besonders schwer belastendes Ereignis handelt und bei dem zudem sich die neurotische Fehlentwicklung durch die Schwere der körperlichen oder seelischen Einwirkungen des Unfalls, durch den hier aufgestandenen Schreck oder durch die anschließende ärztliche Behandlung ausreichend zu rechtfertigen ist.

Dieses NICHT war dabei schon fett-markiert. Na, alles klar? Natürlich wurde ich als Begehrensneurotiker, der dem Lebenskampf entfliehen möchte und versorgt sein wollte abgegutachtet.

Erst der in der 2. Instanz vom Gericht bestellte Gutachter hat das ganze 3 Jahre später ausgehebelt und dann kam dieses Gericht weitere 2 Jahre später zu der Erkenntnis: den Schlussfolgerungen des Erstgutachters seine nicht nachvollziehbar.

Gruß
Teddy
 
Hallo Teddy


Das hört sich so an als wollen die dich hinstellen das du dir die Schmerzen nur einbildes und ne Unfallrente haben möchtes.
Bei mir hatte ne Psychologin was rein geschrieben von Aggfagration und so wurde ich auch von den Neurologen behandelt der mich auf Nervenschäden von den BSV untersuchen sollte.Der riß mein Bein mit Gewalt hoch und ich sollte trotz Fußheberschwäche auf den kranken Bein hinken was nie zu solcher Untersuchung gehört ,zusätzlich habe ic h dort ein Knietepe wo die Streckung von 15 Grad fehlt und immer anschwillt sowie das Bein häufig nicht reagiert und ich deshalb häufig stürze und deshalb den Rollator nehmen muß.Auch auf den MRT Bildern konnte man sehen das der Nerv beengt ist und sich auch entzündet.
Aber wenn die Ärzte nichts finden heißt es Psyche und bekommt wenn man wie ich PTBS hat vermehrt Schmerzen wird es nicht an erkannt.
Ich hoffe das du dein Gutachten berichtigen kannst ,habe ich auch gemacht und dann beim Wiederspruch zumindes einen Teilabhilfebescheid von 2 Jahren 20% Unfallrente bei der BG durch bekommen weil die der Meinung ist es ist ja nach 2 Jahren laut einer Tabelle aus geheilt.Das ich heute noch nach 4 Jahren drunter leide kommt weil ich bei der stationären Traumatherapie so unter Schmerzen litt das ich mich nicht auf die eigentliche Therapie einlassen konnte.Aber das haben die nicht ein gesehen und so wurde es dann eben Depressionen die wohöl auch von Scheidung usw. her kommen können.
Ich habe alles ohne Anwalt gemacht und hatte beim Wiederspruch Hilfe vom Weißen Ring der SB war früher Richter und konnte es gut umsetzen,Nun versuche ich noch etwas über das Va beim OEG als Ausgleich zu bekommen hoffe die sehen das meine Psyche keinesfalls geheilt ist aber grad ne PTBS ist schewer zu beweisen weil man das psychische nicht sieht.
Drücke dir den Daumen das es besser bei dir geht.Die stellen ja auch solche blöden FRagen so versteckt ob du dich fähig fühlst oder lieber EMR haben möchtes und schon hast du das Rentenbegehren

LG SONJA
 
hallo sonja

ja, ich habe alles durch - 10 Jahre nach dem Unfall war die Gerichtsverhandlung in der 2. Instanz. Unfallfolgen orthopädisch und psychologisch auf 30% anerkannt: Unfallrente wurde ausgesprochen und nachgezahlt.

Aber das ganze zog sich hin. Mir geht es heute noch genauso gut/bzw schlecht, wie es seit Jahren geht. Ich habe nur gelernt damit zu leben - das Leben mit angezogener Handbremse, nie wissen ob man einen Termin einhalten kann, oder wegen Schmerzen mal wieder absagen muss. Bewegungseinschränkungen, Schmerzphasen, Auszeiten ständig Rücksichtnahme der Familie abfordern.

Wer es nicht am eigenen Leib erfahren hat, kann es nur schwer nachvollziehen. Was gäbe ich drum, meinen geliebten Beruf ausüben zu können, ohne Medikamente leben zu können. Ein paar Tage planen zu können, ganz einfache Sachen, z.B. einen Besuch in der Bücherei, ohne Damoklesschwert über einen, kann ich das, schaff ich das, ist das wieder zuviel und ich muss noch mehr leiden.

Wenigsen finanziell bin ich durch die Unfallrente abgesichert und habe diese Sorge los und da geht es mir glücklicherweise besser als manchem hier im Forum, der immer noch kämpft und das Gefühl hat gegen Windmühlen.

Lieben Gruß und danke für deine Anwort
Teddy
 
hallo mullhorst,

diese Tendenz ist schon in der Formulierung des Gutachterauftrags heraus zu lesen.

-handelt es sich um eine Wunsch- und Zweckreaktion als selbstständige, auf der Persönlichkeit der Beamtin beruhenden tendenziösen seelischen Äußerung
-ist die seelische Störung durch unbewußte Begehrensvorstellungen oder Ausnutzungneurose einer vermeintlichen Rechtsstellung geprägt
-wird der Unfall benutzt, den Schwierigkeiten des Lebenskampfes auszuweichen
-wäre der Beamtin bei zumutbarer Anpassung der Willenskraft mit der psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden oder kann sie diese Willenskraft infolge von anlagebedingter Nervenschwäche nicht aufbringen


Teddy

Das ist ja wohl der Hammer

Anhand der Beweisfragen in meinem Schreiben fällt mir so direkt nichts auf,
aber in meinem Ergebnis des Gutachtens hätte deine o.g. Fragestellung genau ins schwarze getroffen. Das geht doch alles nicht mit rechten Dingen zu :confused:
 
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