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Fahrradunfall mit Schultereckgelenksprengung - private Unfallversicherung bietet Abfindung

psporting

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Dez. 2018
Beiträge
8
Hallo,

ich bin Mitte 2017 beim Fahrradfahren gestürzt und habe mir eine Schultereckgelenksprengung zugezogen. Operiert wurde ich nicht, da es von den meisten Ärzten als Risikoreich eingestuft wurde oder zumindest nicht besser Heilungschancen bestanden. Meiner privaten Unfallversicherung habe ich den Vorfall gemeldet.
Nach einreichen der Unterlagen habe ich von der Versicherung einen Schrieb bekommen.

In dem schrieb bieten sie mir eine Regulierung ohne weitere Gutachten an. Ich kann allerdings absolut nicht einschätzen wie ich damit umgehen soll. Ich bin mittleren Alters, momentan habe ich geringe Einschränkungen dadurch, das normale Leben geht. Klettern oder so wäre jetzt aber nicht vollumfänglich möglich.
Anbei befindet sich ein Ausschnitt aus dem schrieb.

https://www.bilder-hochladen.net/files/big/2yxl-81-64aa.png <-

Im ersten Moment dachte ich das ist ein Angebot, bei der die Versicherung sich schnell aus allem rausziehen mag. Im zweiten Moment ist es schon eine beachtliche Summe, welche ein Gutachter vielleicht nicht mehr so sieht.

Was denkt ihr?
Was sind die Risiken, wenn ich sowas annehme?
Was gibt es noch zu beachten?
Gibt es Experten die in einem solchen Anliegen helfen können? Also Ärzte, ja – aber ich kann ja nicht zu 5 Ärzten gehen und mir eine Meinung holen.

Grüße & Danke für antworten
 
Hallo psporting,

ich würde das Angebot annehmen, vorausgesetzt du jammerst später nicht rum.

So wie du dich anhörst, bist du ja zufrieden, nein sogar positiv überrascht über die Summe.

MFG Marima
 
Hallo psporting, willkommen im Forum.

Ich weiß nicht, ob alle den Anhang öffnen (können).
Verletzung und die Invaliditätseinschätzung: Schultereckgelenksprengung Tossy III rechts, Dauerschaden, 1/7 Arm, 70% Gliedertaxenwert

Die Summe, die sich aus 1/7 ergibt, hängt ja von deinem Vertrag (Invaliditätssumme) ab. Bei halber Invaliditätssumme wäre dein bisheriger Versicherungs-Beitrag niedriger gewesen, die Summe entsprechend ebenso.

Die Frage ist, ob die Einschätzung 1/7 Arm angemessen ist.
Für deine Entscheidung müsste man auch wissen, ob du rechtshändig bist, welche Folgen so ein Dauerschaden an der Schulter in Zukunft haben kann, was sich daraus noch entwickeln kann, wie jung du etwa bist etc.

Hypothetisch:
Wenn sich bei der Verletzung typischerweise in ca. 10 J. eine Arthrose bildet (was ich nicht weiß, deswegen hypothetisch), du dann deinen Arm nicht mehr heben und schmerzfrei bewegen kannst und evtl. die Arbeit nicht mehr ausüben könntest, dann aber noch 20 Arbeitsjahre vor dir hättest: Erscheint dir die Summe dann (immer noch) hoch?

Suche doch mal nach "Tossy III" in der Forumsuche.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo psporting,

es ist immer schwer, das Richtige zu raten. Sagen wir mal so. Aus den vielen Erfahrungen heraus gesehen, ist die nicht Annahme des Vergleichs immer mit jahrelangem Rechtsstreit mit der Versicherung und erheblichem Prozessrisiko verbunden.

Die Frage ist also: Womit kannst Du besser leben?

Ich schlage Dir deshalb folgendes vor. Suche Dir ein Rechtsanwalt und lasse ihn über Deinen Fall ein Rechtsgutachten erstellen. Natürlich solltest Du Dir dafür von ihm vorher ein Kostenangebot machen lassen. Je nach dem, wie er den Fall einschätzt, kannst Du dann immer noch entscheiden, ob der Vergleich sinnvoll ist oder nicht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo zusammen,

Danke euch für eure antworten..

Ich habe jetzt durch das Forum mir eine gute Übersicht verschaffen können. Verstehe jetzt auch dieses zugesandte schreiben von der Versicherung, welches eigentlich nur ein 0815-Angebot ist. Der festgelegte Gliedertaxenwert steht in jeder Tabelle im Netz. Die dauerhafte Beeinträchtigung ist wahrscheinlich die einzige individuelle Einschätzung der Versicherung, welche aber auch nur so ausgelegt wurde um auf einen runden Betrag dafür zu kommen.

Mein Resümee daraus ist, das ich jetzt noch mit zwei meiner behandelnden Ärzte einen Termin zur Durchsprache ausmache. Eventuell noch mit der Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale.

Wie schaut es den aus wenn ich das Angebot ausschlage und dann ein Gutachter die Beeinträchtigung festlegt. Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?

Grüße & Danke
 
Hallo psporting!

Wenn du noch etwas tiefer im Forum gräbst, wirst du kaum einen Beitrag finden, bei dem nicht von einem Vergleich mit der Versicherung abgeraten wird - aus gutem Grund.

Es gibt nicht den goldenen Weg, aber durch mein angelesenes Wissen wirst du entweder zu einem Schlechtachter geschickt, oder du musst um die volle Entschädigung kämpfen. So ohne weiteres wird die Versicherung nur eines machen - deine Summen kürzen.

Rekobär hat dir einen wertvollen Tipp gegeben, so kannst du herausfinden, wo deine Reise hingehen könnte. Und dann kannst du entscheiden, ob du den Kurztrip machst, bei dem du vieles nicht siehst, oder die komplette Rundfahrt mit allem.

Es ist möglich, dass du nach dem Gutachten ein erneutes Vergleichsangebot bekommst. Um deine Folgeschäden anzuerkennen, bedarf es aber eines genau formulierten Schriftstücks, wobei dir ebenfalls ein Rechtsanwalt helfen kann. Und bei der Gutachterwahl kannst du hier auf fundierte Erfahrungen zugreifen.

Lg, torwaechter
 
Hallo Arne,
Du kannst auch hier Deine Fragen stellen.
Auch ich habe (unter anderem) eine schwere Schulterverletzung (2007)
durch einen Freizeitunfall.
Bei Fragen zur privaten Unvallversicherung kann ich aus Erfahrung
berichten.

Gruß Meggy
 
Moin,

gerne.
Wie lange hat es bei euch von der Schadenanzeige bei der Versicherung bis zur Auszahlung gedauert?
 
Hallo Arne,
mein Unfall war Ende Dezember 2007
Schadensmeldung/Unfallmeldung an PUV Januar 2008
Vorschußzahlung der PUV nach 1. Gutachten Juni 2009
nochmaliges Gutachten
nach Einschaltung eines Anwaltes
und weiterem Gutachten Abrechnung/Auszahlung Januar 2011
 
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