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EU-Rente / Hilfe

Das wichtigste ist, daß Du nur Kopien einsendest....möglicherweise musst Du auch Kopien amtlich beglaubigen lassen, aber das schreibt man Dir dann.
Wenn Du noch andere Arztberichte hast die mit Deinem Unfall in Zusammenhang stehen könnten, würde ich die mit einsenden. Wenn diese dann nicht benötigt oder gewürdigt werden, ist es nicht weiter tragisch. Lieber mehr als zu wenig.
 
Hallo sherif,

ich kann mich da papajoe nur anschließen, reiche alles was dir wichtig für dieses Verfahren erscheint ein.
Ja mehr du hast, desto besser ist dies in deiner Stellung als Kläger.
Gruß von stinababy
 
Hallo,
danke an alle, für die guten Ratschläge!
Ich wüsste gern ob die Klage beim Sozialgericht gegen die BG und gegen LVA zusammengewürfelt wird. Es sind zwar verschiedene Behörden, aber wird für jede Klage ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Wenn beide Klagen gleichzeitig laufen, werden Sie zusammengefasst?
Wie es zur Zeit aussieht wird auch die Private Unfallversicherung verklagt!
Da sie ihren eigenen Gutachten nicht zu Grunde legt.
Die Warten auf den Abschluss-Gutachten von der BG !
Haben die überhaupt Recht dazu?
Denn es läuft ja noch die Klage gegen die BG, die Klage kann sich noch in die Länge ziehen
Gruß
Sherif07
 
Hallo Sherif!

Leider werden Deine Klagen nicht zusammengefaßt.
BG, PUV und Rentenversicherung sind drei verschiedene Paar Schuhe.
Sicherlich werden allle Klagen auch von einer jeweils anderen Kammer des örtlichen Sozialgerichtes bearbeitet und verhandelt.
Jede Kammer des SGs hat eigene Bearbeitungsgebiete, zB. nur Hartz IV/Arbeitslosenversicherung, nur Rentenversicherung oder nur gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Streitigkeiten gegen die BG ist es möglich , eventuell die Klage gegen die rechtswidrige Einstellung des Verletztengeldes und die Klage auf Unfallrente zu einem Verfahren zusammenzufassen.
Dies hängt aber vom einzelnen Sozialgericht ab.
Fazit: Mit jedem Widerspruchsbescheid beginnt ein neuse Klageverfahren.
Jede Kammer kocht ihren eigenen Brei, parallele Doppel- Und Dreifachbegutachtungen bei medizinischen Sachverständigen sind an der Tagesordnung und der Inhalt der Gutachten widerspricht sich meistens gegenseitig.
Von uneingeschränkt arbeitsfähig bis voll erwerbsunfähig gibt es alles.

Ich habe mit jeder neueingereichen Klage auf die bereits laufenden Klagen und durchgeführten Gutachten verwiesen.
Interessiert hat es niemanden, da das SG einen (vermeintlich) unabhängigen Amtsermittlungsgrundsatz hat und den ganzen angeklagten Sachverhalt von vorne ermitteln müßte.

Laß Dich nicht unterkriegen.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Sherif,

es sind auch noch unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zu beachten:
Klage gegen BG und DRV wird beim Sozialgericht geführt, eine Klage gegen die PUV (private Unfallversicherung) wird zivilrechtlich geltend gemacht. Je nach Streitwert ist dann das Amts- oder Landgericht zuständig. Beim Landgericht besteht Anwaltszwang.

Gruß
Joker
 
Hallo Sherif,
ich selbst klage seit vielen Jahren gegen die BG. Da geht es ja um Unfallzusammenhang und ob eine Verletztenrente zusteht, geht erst ab 20%.
Bei der Rentenversicherung wird die allgemeine Erwerbsfähigkeit festgestellt. Und wird nicht in Prozent gemessen. Entweder du kannst über 6 Stunden arbeiten, oder zwischen 3 und 6, oder unter 3 Stunden.
Ich habe beim Antrag der Rente gleich der Weitergabe an die BG widersprochen. Ich bin bis jetzt immer gut gefahren, alles getrennt zu machen. So ging es auch beim Versorgungsamt mit der Schwerbehinderung.
Meine Rente habe ich selbst durchgekriegt. Und beim Landessozialgericht (also in 2. Instanz) hat mein Anwalt die Berentung gemeldet.
 
Hallo Sherif,
ich selbst klage seit vielen Jahren gegen die BG. Da geht es ja um Unfallzusammenhang und ob eine Verletztenrente zusteht, geht erst ab 20%.
Bei der Rentenversicherung wird die allgemeine Erwerbsfähigkeit festgestellt. Und wird nicht in Prozent gemessen. Entweder du kannst über 6 Stunden arbeiten, oder zwischen 3 und 6, oder unter 3 Stunden.
Ich habe beim Antrag der Rente gleich der Weitergabe an die BG widersprochen. Ich bin bis jetzt immer gut gefahren, alles getrennt zu machen. So ging es auch beim Versorgungsamt mit der Schwerbehinderung.
Meine Rente habe ich selbst durchgekriegt. Und beim Landessozialgericht (also in 2. Instanz) hat mein Anwalt die Berentung gemeldet.

Hallo,
was meinst du mit Weitergabe an die BG widersprochen! Heißt dass die ganzen Unterlagen mit der BG und dem Rentenanstalt ausgetauscht wird? Es wird immer nach Unterlagen von der Bg gefragt. Auch beim Versorgungsamt wird nach den Unterlagen von der BG gefragt. Auch der Arbeitsamt nimmt die Untersuchung von der LVA als Grundlage. Wie wird es ohne die Unterlagen von der BG bearbeitet Weil bei der Untersuchung immer das anerkannte von der BG gefragt wird. Beschwerden die nicht anerkannt sind, werden auch nicht untersucht. Daher läuft auch in der Hinsicht eine Klage gegen die BG. Komme mir ziemlich von der BG übers Ohr gezogen vor. Das was die Sachbearbeiterin von der BG vorgibt ist zu befolgen! Wo bleibt die Neutralität der Ärzte?
mfg
Sherif07
 
Hallo Sherif,
genau das meinte ich: die wollen alle die BG Berichte, um es sich einfach zu machen und weil sie wissen, die BG ist oberscharf....Bei mir wollte das Versorgungsamt auch Einblick. Ich habe von Anfang an widersprochen, das steht einem zu, damit sie sich unabhängig von der BG ein Bild machen. Denn mit BG ist es nicht unabhängig. Auch bei meiner letztenVerlängerung des Schwerbehindertenausweises hat mich das Versorungsamt unter Druck setzten wollen und gesagt, ich würde dann wahrscheinlich runtergestuft. Aber ich bin hart geblieben. Sie sollen es alleine machen, dann muss halt noch ein Arzt her und die Akte sichten. Ist halt Aufwand für sie. Nun habe ich auch die volle EU Rente, also können sie nicht so leicht mich runterstufen; denn sonst würde es sich ja widersprechen: Rente und gleichzeitig nicht schwerbehindert? Beim Rentenantrag habe ich auch schriftlich der Weitergabe widersprochen, auch der Einholung von der BG.
Die BG will das natürlich nicht; denn dann haben sie es nicht mehr so leicht. Sie versuchen es mit allen Tricks. Also Vorsicht!
 
[edit: überflüssiges Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]
________________


Hallo,
danke für dein Tipp! Ist es jetzt zu spät Rente wurde bereits widersprochen, wurde trotzdem abgelehnt. Klage hab ich letzte Woche eingereicht. In der Ablehnung von dem Rentenanstalt steht, dass die Entscheidung von der BG zugrunde gelegt wird.
Mist hätte ich das vorher gewusst! Es scheint so, dass die BG alle Behörden lenkt
Beim ALG1 wird auch nach den Arztberichten und dem Schreiben vom Rentenanstalt gefragt! Muss ich die Berichte vorlegen Oder hätte Arbeitsamt selber zur ihren eigenen Ärzten schicken können Jetzt wird mir einiges klarer! Ist jetzt zu spät mit meinem Widerspruch, gegen Weitergabe meiner Daten von der BG Worauf muss ich jetzt achten In der Zeit, wo die Klage läuft gegen BG und LVA
Gruß:):)
Sherif07
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
ich schließe mich mal der Diskussion an. Folgendes ich hatte Gutachten bei der Bg lief eigentlich soweit okey. Ich musste auch Gleichzeitig beim Versorgungsamt Antrag auf Verschlimmerung stellen. Die Endgültige Entscheidung von der BG liegt noch nicht vor. Und nun hat mich das Versorgungsamt wegen der Entscheidung angeschrieben und um Geduld aufgefordert. Ich nehme an das die warten was die BG an MdE feststellt um dann die GdB so zu übernehmen.

Kann ich die Bg noch nachträglich auffordern das Gutachten nicht weiter zu reichen an das Versorgungsamt?

Grüße
drischi1981
 
Hallo drischi,

Du kannst immer und zu jeder Zeit einer Weitergabe Deiner Daten widersprechen!

In schriftlicher Form (per Brief, Fax und E-Mail) unter Angabe von § 76 SGB X.
Und lasse es Dir schriftlich bestätigen!

Grüßle vom Herzblut
 
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