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Ertragsanteil BU-Rente vorübergehend

mystic-v

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

kennt sich jemand damit aus.

Die Private BU-Rente ist ja nach dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

So wird aber seitens der Versicherung ein Ertragsanteil bis zum Renteneintritt (63) angegeben. Was eine dicke Nachzahlung in der Steuererklärung ergibt. Da ich ja noch nicht so alt bin.

In der Tat wird die BU-Rente aber nur die nächsten 2 Jahre bis zum Ende der Umschulung gezahlt.

Darf ich dieses Datum selbst ändern und so in der Einkommensteuererklärung angeben? Und in einem Begleitschreiben ans Finanzamt so erklären?

Danke euch
Gruß mystic-v
 
Hallo Rajo,

schon aber je nachdem wie lange die BU Rente "noch" läuft wird es je nach dem Ertragsanteil versteuert. Heisst bei nur 2 Jahren Laufzeit minimale Steuer und bei Laufzeit bis zum Rentenalter extreme Steuer.

Und die Laufzeit steht in dem Schreiben der BU Versicherung, meine Frage ob ich eine kürzere Laufzeit angeben darf als in dem Schreiben um die extreme Steuer zu verhindern.

Dürfte ja keine Steuerhinterziehung sein da es ja wirklich nur bis zum Ende der Umschulung gezahlt wird.


Gruß mystic-v
 
Hallo Mystik-V,

die "Prognose" wie lange die max. gezahlt wird hat das Finanzamt nicht zu interessieren.
Die wird Dir ja nicht im Voraus ausgezahlt.

Das was Du jedes Jahr erhältst ist entscheidend und den Betrag mußt Du auch in Deiner Steuererklärung angeben. Mehr nicht.
Es handelt sich ja immer um die Einnahmen von 01.01 bis 31.12. des Jahres.

Wenn Du eine Lebens- oder Rentenversicherung hast, dann mußt Du ja auch nicht jetzt schon darauf Steuern zahlen, was Du am Ende der Laufzeit erhälst (oder auch nicht ;-).
 
Hallo Rajo,

ich glaube wir reden ein bisschen aneinander vorbei:-)

In der Anlage R muss ja bei "Die Rente erlischt/wird umgewandelt bis spätestens am" ein Datum eingetragen werden.

Und durch dieses Datum ergibt sich dann der Ertragsanteil.

Gruß mystic-v
 
Hallo Rajo,

jetzt sind wir zusammen:)

Und dann schreib ich nach den 2 Jahren das Finanzamt an und hätte bitte gerne Geld zurück oder gibt es da irgendein Formular, im Netz findet man ja überhaupt nix dazu.

Vielleicht sollte ich es doch versuchen mit der Anmeldebestätigung von der Umschulung da steht das Datum ja konkret drauf. Mehr wie NEIN sagen können die nicht oder siehst du das anders?

Gruß mystic-v
 
BU Steuern

Hallo,

solltest Du eine Nachzahlung erhalten, die sich über mehrere
Jahre verteilt, ist übrigens nur die Fünftelregelung anzuwenden.
Dieser Betrag muss gesondert angegeben werden.

Normalerweise macht sich die Versteuerung des Ertragsanteils
nur geringfuegig bemerkbar. Hängt aber natürlich von Deinen
persönlichen Verhältnissen ab.

Ausserdem kannst Du Werbungskosten für die Erlangung der
Rente geltend machen.

Dazu zählen z.B. auch alle Fahrtkosten zu Gutachtern,
Anwälten, wie auch deren Kosten selbst wenn Du sie getragen hast etc. .

VG

ellute
 
Hallo zusammen,

ich habe das letzte Jahr durchgehend Verletztengeld bezogen, deswegen wirkt sich bei mir das so enorm durch den Progressionsvorbehalt aus.:(

Nochmal zurückkommend auf den Ertragsanteil.

Angenommen bis zum Rentenalter wäre es eine Nachzahlung von 2500€
Angenommen bis zum Ende der Umschulung müsste nichts nachgezahlt werden.

Kann doch nicht sein dass ich 2500€ x 3 Jahre = 7500€ nachzahlen muss (für die nächsten 2 Jahre mitgerechnet) und mir dass dann in 2 Jahren wiederhole natürlich unverzinst:confused:

Danke für eure Mühen
Gruß mystic-v
 
Hallo mystic-V,

mach Dich nicht verrückt!

Dein BU-Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, den Beginn der privaten BU-Rente und deren monatliche Höhe an die Zentrale Meldestelle der DRV-Bund in Berlin zu melden.

Die Zentrale Meldestelle für die gesetzlichen Renten als auch für die privaten Rentenarten wurde bei der DRV-Bund - auch für die privaten Rentenzahlungen - per Abkommen installiert.

Diese Meldungen werden dann von der Zentralstelle der DRV-Bund dem Bundesamt für Steuern elektronisch übermittelt. Das Bundesamt für Steuern meldet dann diese Daten auch elektronisch an die zuständigen Finanzämter weiter.

Wenn Du die Steuererklärung bei deinem zuständigen Finanzamt einreichst, sind diese deine Daten automatisch unter deiner Steuernummer schon gespeichert, sodass der Sachbearbeiter genau sieht, wann die Rente begonnen hat auch in welcher Höhe (Brutto) und wann sie endet.

Einmalig teuer kann es werden, wenn Du eine Nachzahlung für einen bestimmten Zeitraum auf einmal bekommen hast. Dann zählt das Zuflussprinzip lt. ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Ansonsten wird der Steuersatz des Ertragsanteils der privaten BU-Rente bei der Besteuerung aus der Jahreserklärung zugrunde gelegt. Der Ertragsanteil ist natürlich wesentlich geringer als die Besteuerung der gesetzl. Rente ab dem Jahr 2005 mit 50 %.

Gruss
kbi1989
 
Hallo

Wir mußten für 2011 und 2012 ca 700 Euro nachzahlen.
Mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5 seid wir geheiratet haben.
"011 bekam ich noch VG und 2012 habe ich ALG 2 erhalten mit 2 Monaten VG.

"013 wurde mir die EMR rückwirkend zum 1.2.2012 genehmigt und das ALG 1 wurde zurück erstattet und aufgehoben.Aber die EMR ist etwas niedriger.Dann hatte ich noch eine Nachzahlung von der BG über Teilabhilfebescheid von 4500 Euro.
Wir dachten da kommt wieder ne Nachzahlung aber wir brauchen nichts an Lohnsteuer nach zahlen.
Hatte derzeit 50%GdB und mein Mann einen minderjährigen Sohn wofür er Unterhalt zahlt.Er hat ca 40000 Euro brutto und ich nur ne geringe EMR von eben über 400 Netto.
Hatten damit gerechnet das wir für 2013 auch nachzahlen müssen grad wegen des Bg Geldes aber meine EMR ist ja grad mal eben über 5000 Brutto.
Wir haben das über einen Lohnsteuerhilfeverein berechnen lassen und für 2014 möchte ich es selber machen weil es ja nur das Gehalt meines Mannes und EMR bekommen habe ,denke das ich das wohl hin bekomme immerhin haben wir fast 170 Euro für den Verein gezahlt weil es nach Einkommen geht ist es so hoch und das kann man sparen.

Wie das berechnet wird weiß ich noch nicht kümmere mich drum wenn ich es fertig machen muß und hoffe das es fehlerlos ist.

LG SONJA
 
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