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Erstes Gutachten unvollständig bzw. fehlerhaft?

CarstenX

Nicht aktive Mitglieder
Hallo Zusammen

Ich habe hier bereits viel gelesen aber irgendwie scheint mein Anliegen ein Präzedensfall zu sein. Vielleicht weiß aber ja trotzdem jemand Rat.
Ich hatte 01.2003 einen Wegeunfall (Polytrauma). Ich bekomme eine BG Rente und meine PUV hat auch eine Leistung erbracht die sich auf das erste Rentengutachten der BG stützt, soll heißen beide Gutachten gleichen sich wie Zwillinge, eigentlich ist es das gleiche nur einmal nach MDE bewertet und einmal nach der Gliedertaxe also den Grad d. Behinderung.

In 06.2009 ist eine erneute Begutachtung (von mir Beantragt wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes) seitens der BG im BG-Klinikum Hamburg durchgeführt worden. Das Klinikum hat vorab die Frage gestellt wieso noch nie ein Neurologisches-, Internistisches- und Psychologisches Gutachten gemacht worden ist sondern immer nur ein Unfallchirugisches.

Heraus dabei kam lt. Sachbearbeiter der BG dass das erste RG unvollständig war. Es wurde u.a. zwar der Verlust der Milz erwähnt aber anscheinend nicht bewertet. D.h. die BG leistet jetzt eine Rentenzahlung nach, ab dem ersten RG von 04.2004. Die jetzt bei mir zutreffende MDE von 60% hätte von Anfang an wirken müssen und nicht die damals angenommene MDE von 40%.

Meine Frage ist, muss mein PUV auch nachbessern? Den deren Gutachten stützt sich ja ebenfalls auf das erste (unvollständige) RG von 04.2004. Oder wirkt hier die dreijahres Frist?
Ich weiß das die PUV anders bewertet aber sie ist ja vom gleichen Gutachten ausgegangen.
 
Hallo,

nein, für die PUV ist die Sache abgeschlossen. Dass die BG Dir da eine Erhöhung der Rente bis zum Unfalltag zukommen läßt, glaube ich auch nicht. Maximal 4 Jahre rückwirkend, würde ich denken. Was mich etwas wundert: Hast Du die Gutachten nicht gelesen? Wer hat die Gutachten mit Dir besprochen? Hast Du Dich nicht sachkundig gemacht?

Das die BG tätig wird, hat mit der Verpflichtung zur Amtsermittlung zu tun. Mit der PUV bist Du einen Vertrag eingegangen, aus dem sich Rechte und Pflichten herleiten. Schau Dir Deine Versicherungsbedingungen an, dort steht, was Du darfst und wann Du was gemeldet haben mußt.

Sorry, aber bei der PUV wird nichts zu machen sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hi Seenixe

Das Gutachten ist bereits erstellt, ausgewertet und durch den Rentenausschuss. Der frdl. Sachbearbeiter von der BG hat mich telefonisch davon in Kenntnis gesetzt das rückwirkend bis 04.2004 die Rentenerhöhung nachgezahlt wird! Ich habe zweimal nachgefragt!
Weil eben wie ich gesagt hatte dass das Erste RG, einige Faktoren die in die Bewertung hätten mit einfließen müssen nicht berücksichtigt hat. Und genau auf diesen Ersten RG stützt sich auch die PUV.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung unterscheidet sich grundlegend vom Recht der Privaten Unfallversicherung. Hast Du in Deinen Vertrag über die Fristen und zu meldenden Sachen nachgeschaut? Bis wann konntest Du eine erneute Feststellung der Invalidität verlangen? Hast Du Deine Rechte geltend gemacht? Nein, sicher nicht und damit dürften dort die Messen gelesen sein.
Bei der BG vier Jahre zurückgerechnet und verglichen mit dem Erstellungsdatum des ersten Rentenbescheids verglichen, dann ist klar, warum die BG lieber gleich zahlt, als vor das SG gezerrt zu werden und dann wegen der Versäumnisse etwas aufs Dach zu bekommen. Vielleicht würde auch eine noch höhere MdE rauskommen und das wäre dann sicher teurer.

Gruß von der Seenixe
 
Das mit der höheren MDE ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Es sieht ja quasi so aus schnell etwas anbieten (großzügiger weise und total sozial) um die Angelegenheit noch gut für sich ausklingen zu lassen. Aber das ist jetzt ja nicht der Punkt.
Ich habe meinen PUV Vertrag genau durchgelesen und es sind die üblichen Bedingungen u. Fristen. Und ich habe bis dato sprich nichts weiteres bei der PUV geltend gemacht. Alles andere wurde ja festgestellt GdB etc. und die PUV ist auch in Leistung getreten.

Was ich aber meine ist folgendes, die MDE wurde ja lt. Aussage Sachbearbeiter BG seit Beginn, also 04.2004 falsch bemessen. Eben weil das damalige RG fehlerhaft war auf das sich wiederum die PUV stützt.
 
Hallo,

Du darfst wie lange eine Veränderung der Feststellung der Invalidität verlangen? 3 Jahre oder hast Du Sonderbedingungen, dass 7 Jahre die Invalidität neu eingeschätzt werden darf?
Wenn Du einen Vertrag schließt und Dir einen Mercedes bestellst und im Vertrag steht, dass Du max. 14 Tage ein Umtauschrecht hast, Dir ein Trabant geliefert wird, auf dem Mercedes steht und Du nach 5 Jahren kommst und feststellst, ich hatte einen Mercedes bestellt. Wer wird Dir dann einen Mercedes geben? Du hast oben geschrieben, dass das Gutachten mit dem Invaliditätsgrad für die PUV erstellt wurde. Du hast nichts bemängelt und kommst jetzt 5 Jahre später und möchtest Rechte geltend machen?
Selbst gegen den Gutachter wirst Du nach dieser Zeit nichts mehr unternehmen können.

Gruß von der Seenixe
 
Du hast ja recht! Anders herum, wenn jetzt erst seitens der BG festgestellt wurde dass das Gutachten damals fehlerhaft war woher sollte ich das als Laie denn wissen? Dann müsste ich ja jedes Gutachten nach meinen subjektiven Gefühl anfechten!
Natürlich habe ich auch die 3jahres Frist aber in den Satzungen, Bedingen etc. steht nichts davon wie bei einen fehlerhaften Gutachten verfahren wird, auch nicht seitens der PUV. Wie auch immer... Ich werde mal höflich mein Anliegen bei der PUV vortragen, auch wenn es zum Scheitern verurteilt ist, aber interessant ist es schon zu erfahren wie die Reaktion ausfällt. Ich werde es dann hier posten ;-)
 
Hallo Carsten,

wenn Du Zeit hast schreibe Deine PUV an, aber ich denke Du wirst nur eine nette Absage bekommen....genau wie Seenixe es beschrieben hat.

Ein Versuch ist es wert;).

Hinterher ist man immer schlauer und es hilft Dir jetzt auch in keiner Weiser weiter....aber.....ein privates Gutachten hätte Dir sicher sehr geholfen und das Geld wäre gut angelegt.

Ich will der PUV mal unterstellen das sie Dich ganz bewußt nicht vor der 3-Jahresfrist erneut zum Gutachter geschickt hat.

Aber vielleicht hilft Dein Fall anderen UO weiter.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
... wenn jetzt erst seitens der BG festgestellt wurde dass das Gutachten damals fehlerhaft war woher sollte ich das als Laie denn wissen? Dann müsste ich ja jedes Gutachten nach meinen subjektiven Gefühl anfechten! ....
Ja CarstenX,
das Recht hast Du.
Und Du durftest zur Ermittlung Diener Invalidität auch eigene Gutachten vorbringen.
Da Du Deine Rechte nicht in Anspruch genommen hast kann nun nicht jemand anderes dafür leisten.

Und: Wenn Du hier im Board (bzw. im Archiv) liest ergibt sich, dass es eher der Regel enspricht, dass in einem nicht selbst beauftragtes Gutachten die Chance sehr groß ist, dass nicht alle Aspekte hinreichend gewürdigt werden.

Du schreibst bei der BG-Bewertung wurde der Verlust der Milz nicht bewertet. Du schreibst nicht wie sich der Verlust in der PUV bei der Bemessung der Invalidität auswirkt. Dort gilt (im wesentlichen) die Gliedertaxe und wenn nach Gliedertaxe bemessen wurde, dann kann das Ergebnis der PUV doch richtig sein, auch wen die BG-Bewertung falsch ist.

Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden?

Grüße
oohpss
 
Hallo Kai-Uwe`s Frau u. oohpss

Also im damaligen Gutachten vom 07.05.2004 der PUV steht wie folgt: rechter Arm 1/7, rechter Fuß 1/3, linker Fuß 1/3. Und die normale körperliche u. geistige Leistungsfähigkeit 20%. Invaliditätsgrad von 56,66%
Zitat Gutachten: "Bei sämtlichen genannten Unfallfolgen handelt es sich jetzt bereits um Dauerschäden, die sich nicht mehr bessern werden. Somit erübrigt sich auch eine weitere Nachuntersuchung."

Ob die Gliedertaxe zu dem damaligen Zeitpunkt richtig bemessen wurde kann ich nicht einschätzen. Wie gesagt mich machte nur stutzig das quasi das gleiche Gutachten heute von der BG als unvollständig bzw. falsch bemessen wurde. Deswegen mein Gedanke mit der PUV.
 
Hallo CarstenX,

trotzdem, es ist wie Seenixe geschrieben hat...Du wirst nur einen netten freundlichen Antwortbrief von Deiner PUV bekommen.

Trotzdem;) ich würde der PUV schreiben, was hast Du zu verlieren:D.

Viel viel Glück

Kei-Uwe´s Frau
 
Ich denke auch das Seenixe recht hat. Probieren werde ich es aber. Wie du schon geschrieben hast, zu verlieren habe ich nichts... ausser Illusionen! ;-)

Danke erstmal an alle für ihre Beiträge. Sobald ich schlauer bin stelle ich die Antwort hier rein.
 
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