Hallo Zusammen
Ich habe hier bereits viel gelesen aber irgendwie scheint mein Anliegen ein Präzedensfall zu sein. Vielleicht weiß aber ja trotzdem jemand Rat.
Ich hatte 01.2003 einen Wegeunfall (Polytrauma). Ich bekomme eine BG Rente und meine PUV hat auch eine Leistung erbracht die sich auf das erste Rentengutachten der BG stützt, soll heißen beide Gutachten gleichen sich wie Zwillinge, eigentlich ist es das gleiche nur einmal nach MDE bewertet und einmal nach der Gliedertaxe also den Grad d. Behinderung.
In 06.2009 ist eine erneute Begutachtung (von mir Beantragt wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes) seitens der BG im BG-Klinikum Hamburg durchgeführt worden. Das Klinikum hat vorab die Frage gestellt wieso noch nie ein Neurologisches-, Internistisches- und Psychologisches Gutachten gemacht worden ist sondern immer nur ein Unfallchirugisches.
Heraus dabei kam lt. Sachbearbeiter der BG dass das erste RG unvollständig war. Es wurde u.a. zwar der Verlust der Milz erwähnt aber anscheinend nicht bewertet. D.h. die BG leistet jetzt eine Rentenzahlung nach, ab dem ersten RG von 04.2004. Die jetzt bei mir zutreffende MDE von 60% hätte von Anfang an wirken müssen und nicht die damals angenommene MDE von 40%.
Meine Frage ist, muss mein PUV auch nachbessern? Den deren Gutachten stützt sich ja ebenfalls auf das erste (unvollständige) RG von 04.2004. Oder wirkt hier die dreijahres Frist?
Ich weiß das die PUV anders bewertet aber sie ist ja vom gleichen Gutachten ausgegangen.
Ich habe hier bereits viel gelesen aber irgendwie scheint mein Anliegen ein Präzedensfall zu sein. Vielleicht weiß aber ja trotzdem jemand Rat.
Ich hatte 01.2003 einen Wegeunfall (Polytrauma). Ich bekomme eine BG Rente und meine PUV hat auch eine Leistung erbracht die sich auf das erste Rentengutachten der BG stützt, soll heißen beide Gutachten gleichen sich wie Zwillinge, eigentlich ist es das gleiche nur einmal nach MDE bewertet und einmal nach der Gliedertaxe also den Grad d. Behinderung.
In 06.2009 ist eine erneute Begutachtung (von mir Beantragt wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes) seitens der BG im BG-Klinikum Hamburg durchgeführt worden. Das Klinikum hat vorab die Frage gestellt wieso noch nie ein Neurologisches-, Internistisches- und Psychologisches Gutachten gemacht worden ist sondern immer nur ein Unfallchirugisches.
Heraus dabei kam lt. Sachbearbeiter der BG dass das erste RG unvollständig war. Es wurde u.a. zwar der Verlust der Milz erwähnt aber anscheinend nicht bewertet. D.h. die BG leistet jetzt eine Rentenzahlung nach, ab dem ersten RG von 04.2004. Die jetzt bei mir zutreffende MDE von 60% hätte von Anfang an wirken müssen und nicht die damals angenommene MDE von 40%.
Meine Frage ist, muss mein PUV auch nachbessern? Den deren Gutachten stützt sich ja ebenfalls auf das erste (unvollständige) RG von 04.2004. Oder wirkt hier die dreijahres Frist?
Ich weiß das die PUV anders bewertet aber sie ist ja vom gleichen Gutachten ausgegangen.